Berlin – Hauptstadt der Vergewaltigungen?

Jeden Tag rechnerisch eine Vergewaltigung in Berlin – diese erschreckende Erkenntnis geht aus einer Antwort der Berliner Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des fraktionslosen FDP-Parlamentariers Marcel Luthe im Abgeordnetenhaus hervor. Dem 83 Seiten langen und nur mit erheblichem Aufwand auswertbaren Schreiben aus der Regierung ist zu entnehmen, dass die Berliner Polizei in insgesamt 210 Fällen von „gemeinschaftlicher oder besonders erniedrigender Vergewaltigung“ ermittelt, die allein im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 7. Juli 2020 begangen wurden. Zu den Opfern zählten 50 Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Von diesen 50 Opfern wiederum waren 16 nicht älter als 14 Jahre.

„Die absoluten Zahlen sind schlicht erschütternd, besonders wenn man sich die lebenslangen Folgen dieser widerlichen Taten für die Opfer vor Augen führt“, sagte Luthe reitschuster.de: „Eine ‚Vision Zero‘ bei allen Vergewaltigungen muss mit aller Kraft verfolgt werden, aber die werden wir nur erreichen, wenn über die Opfer, die Taten und die Täter auch gesprochen wird. Jede Straftat ist ein Versagen des Staats, seine Bürger zu schützen.“

Der vor kurzen aus der FDP-Fraktion ausgeschlossene, aber weiter in der Partei verbliebene Abgeordnete hatte nicht nur die Zahl der Taten und der Opfer angefragt, sondern auch, wie groß der Anteil der deutschen Staatsbürger unter den von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen ist. Im erfassten Zeitraum betrug bei den „Vergewaltigungen im besonders schweren Fall (besonders erniedrigend oder gemeinschaftlich)“ der Anteil deutscher Tatverdächtiger (mit oder ohne Migrationshintergrund) 52,8 Prozent.

Auf die Frage, ob ein Migrationshintergrund der Tatverdächtigen erfasst werde, und, wenn ja, wie hoch der entsprechende Anteil sei, antwortete die Senatsverwaltung: „Im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung der Polizei Berlin (POLIKS) kann ein etwaiger Migrationshintergrund grundsätzlich nur zu deutschen, unter 21-jährigen Tatverdächtigen erfasst werden und auch nur dann, wenn ein Rohheitsdelikt, ein Mord/Totschlag oder eine Vergewaltigung/sexuelle Nötigung vorliegt. Statistische Auswertungen in der gewünschten Tiefe und Aktualität sind nicht möglich.“

Diese Auskunft wirkt merkwürdig. Zum einen hatte Luthe in einer Frage keinerlei Tiefe in der Beantwortung gewünscht. Und zum anderen erklärt die Senatsverwaltung gar nicht, warum eine Auswertung nicht möglich sein soll, wenn die Daten bei unter 21-Jährigen intern vorliegen.

Der weit überproportionale Anteil ausländischer Tatverdächtiger zeige, dass hier dringend die Ursachen geklärt und transparent diskutiert werden müssten, um dann eine wirksame Kriminalprävention zu betreiben, mahnt der Liberale Luthe: „Dass schwere Vergewaltigungsfälle sogar an einem Kind alles andere als Einzelfälle sind, muss uns alle alarmieren. Wer seine persönliche, ideologische Agenda wichtiger findet als die Bekämpfung dieser Taten hat die falsche politische Priorität.“ Insgesamt gebe es in Folge der Corona-Verordnungen deutlich weniger erfasste Straftaten, aber nicht weniger brutale Sexualdelikte.

Die 210 Fälle in gut vier Monaten beziehen sich nur auf Vergewaltigungen. Andere Delikte wie etwa Exhibitionismus, sexueller Missbrauch und sexuelle Nötigung werden in der Antwort aus der Senatsinnenverwaltung getrennt aufgeführt. Unter anderem wurde ein unter sieben Jahre altes Kind vergewaltigt.

Bereits 2019 gab es bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen in Berlin einen Anstieg um 12 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der besonders schweren Vergewaltigungen war um fast 20 Prozentpunkte gestiegen,

Die gesamte, 83 Seiten lange Antwort der Senatsverwaltung mit allen Zahlen finden Sie hier:


Bild: Pixabay/Thomas Wolf,www.foto-tw.de,Cityscape Berlin, Bearbeitung von Boris Reitschuster,CC BY-SA 3.0

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