Ex-Verfassungsgerichtspräsident zerlegt Merkel Eindringlicher Appell für Grundrechte

Man kommt ja manchmal ins Zweifeln in diesen Tagen in Deutschland. Vor allem, wenn man an den Freiheitsrechten hängt, und das auch noch öffentlich kundtut. Damit ist man schnell im Verdacht, „Corona-Leugner“, „Populist“ oder gar „Verschwörungstheoretiker“ zu sein – obwohl man zumindest in der Eigenwahrnehmung nur jemand ist, dem die Grundrechte und die Freiheit am Herzen liegen. Umso wertvoller ist für alle, die gerne hinterfragen und nicht mit dem Strom schwimmen, was jetzt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier sagte. Er ist niemand, dem man leicht unterstellen kann, „Populist“ oder „Corona-Leugner“ zu sein. Jemand, der heute bitter fehlt an der Spitze des Karlsruher Gerichts, das nun von einem Präsidenten geleitet wird, der noch bis vor kurzem für die CDU im Bundestag saß und von Angela Merkel in den Posten gehievt wurde (der gleichen Frau, die in anderen Ländern, wie etwa Polen, politischen Einfluss bei der Wahl von Richtern beklagt – aber das sei nur als Treppenwitz erwähnt).

Was Papier jetzt in einem Interview mit der „Welt“ sagte, sind schallende Ohrfeigen für Merkel, für ihre Corona-Politik und für alle, die ihr bei dieser treu hinterherlaufen – in den Medien wie in der Politik. Wie so viele kritische Beiträge zu Corona ist auch dieser leider hinter einer Bezahlschranke versteckt. „Die Werteordnung unserer Verfassung war schon vor der Pandemie einer jedenfalls partiellen, schleichenden Erosion ausgesetzt, es waren Diskrepanzen zwischen Verfassung und politischer wie gesellschaftlicher Wirklichkeit zu verzeichnen“, kritisiert der Ex-Präsident des obersten Gerichts im Land: „Aber seit einem Jahr müssen wir infolge der Pandemie Abweichungen von dieser Werteordnung feststellen, die sich niemand zuvor hat vorstellen können. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Geltung der Grund- und Menschenrechte, als auch im Hinblick auf die Strukturen der parlamentarischen Demokratie.“

„Ich habe den Eindruck, dass Wert und Bedeutung der Freiheitsrechte in weiten Teilen der Bevölkerung, aber auch in der Politik unterschätzt werden – heute mehr denn je“, so Papier weiter: „Ich habe neulich eine Formulierung gehört, die etwa lautete: Wenn die epidemische Lage so bleibt, wie sie jetzt ist, dann kann es keine neuen Freiheiten geben.“ – „Eine Formulierung der Kanzlerin …“, fügt der Kollege ein, der ihn interviewt. Umso schwerer wiegen Papiers folgende Worte: „Von wem auch immer: Darin kommt die irrige Vorstellung zum Ausdruck, dass Freiheiten den Menschen gewissermaßen vom Staat gewährt werden, wenn und solange es mit den Zielen der Politik vereinbar ist. Nein, es ist umgekehrt! Die Grundrechte sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt. Sie können zwar eingeschränkt werden, aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes. Aber es handelt sich nicht um eine einseitige Gewährung des Staates, die man mehr oder weniger beliebig entziehen und neu vergeben kann.“

In Teilen entkernt

Nach diesen Sätzen möchte man eigentlich gar nichts mehr weiter schreiben. Man möchte sie nur stehen und nachhallen lassen. Weil diese Tatsachen so vergessen sind in diesen Tagen. Schlimmer noch: Weil selbst ein Hinweis darauf bei vielen schon als verdächtig gilt. Die Aussagen des Mannes, der in einer heute schon ewig zurückliegend scheinenden Epoche das Verfassungsgericht leitete, zeigen, wie weit wir uns entfernt haben von diesen Zeiten, als die Demokratie in Deutschland noch nicht unter massivstem Beschuss und in Teilen entkernt war.

Auch in dem Begriff „‘Rückgabe‘ der Grundrechte durch Lockerungen“ oder „Privilegien“ nach einer Impfung kämen „Fehlvorstellungen über den Rang und den Vorrang der Grundrechte“ zum Ausdruck, so Papier: „Das sind Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, die jeder innehat und die für jeden gelten.“ Zum Lockdown sagt Papier: „Was mich auch jetzt wieder stört, ist, dass die unmittelbar demokratisch legitimierte Volksvertretung, also der Deutsche Bundestag, diese Entscheidungen weder selbst trifft noch hinreichend an ihnen beteiligt ist. Gegen Schaltkonferenzen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin ist sicherlich nichts einzuwenden, wenn und soweit sie der gegenseitigen Beratung und Koordinierung dienen. Aber es handelt sich um ein Gremium, das in der Verfassung nicht vorgesehen ist und über keinerlei Kompetenzen verfügt.“ Weiter führt der ehemalige Verfassungshüter aus: „Derart intensive, flächendeckende und nicht nur kurzzeitige Freiheitsbeschränkungen, die allein von der zweiten Gewalt beschlossen werden“, wären „für mich als Staatsrechtler bisher undenkbar gewesen“.

Zum Schluss schlägt Papier optimistische Töne an: „Unser Rechtsstaat – also praktisch gesehen die Gerichte bis hin zu den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder – ist nach meiner Einschätzung durchaus bereit und in der Lage, solche massiven Freiheitsbeschränkungen, wie wir sie in Zeiten der Pandemie erleben, auf längere Sicht und in anderen Politikfeldern, bei denen es jedenfalls nicht unmittelbar um die Bedrohung von Leib und Leben geht, zu verhindern oder abzuwehren.“ Und eine Mahnung gibt der Verfassungsrechtler noch mit auf den Weg: „In der Bewusstseinslage der politischen Akteure und Teilen der Bevölkerung scheint gelegentlich in Vergessenheit zu geraten, dass die Menschen dieses Landes freie Bürger sind. Sie verfügen über unveräußerliche und unentziehbare Freiheitsrechte, sie sind keine Untertanen!“

Leider hat man aber den Eindruck, dass sich diese Erkenntnis bei vielen Politikern, Journalisten und leider auch Bürgern selbst noch nicht so ganz durchgesetzt hat.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!


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Bild: Wikipedia / Tobias Klenze / CC-BY-SA 4.0.
Text: br


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