Meine Festnahme – „behördliches Eigeninteresse“ Zweierlei Maßstäbe und Doppelmoral

Man lernt in diesen nicht nur lichttechnisch finsteren Tagen, auch die kleinen, positiven Nebenaspekte zu schätzen. So ging es mir heute in der Bundespressekonferenz. Wie bereits angekündigt, habe ich dort den Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Steve Alter, zu meiner faktischen Festnahme durch die Bundespolizei am Sonntag am Rande eines Schweigemarsches in Berlin befragt. Ich wollte von Alter wissen, ob es neue Maßstäbe gebe bei der Polizei – wie etwa die Pläne in Frankreich, Journalisten Aufnahmen von Polizeiaktionen zu verbieten. Nach geltendem deutschen Recht ist Journalisten die Aufnahme von polizeilichen Maßnahmen gestattet, und ihnen kann nicht einfach die Kamera abgenommen und die Freiheit entzogen werden, wie am Sonntag geschehen (nachzulesen hier). Meine Frage an Alter: „Es ist mir klar, dass Sie zu dem konkreten Vorgang nichts sagen können, da Sie den logischerweise nicht kennen, aber ich frage generell, gibt es hier irgend eine Änderung, weil bisher ist mir so etwas nur mit der Bundespolizei passiert, oder gilt hier weiter das alte Recht, dass man als Journalist aus einer gewissen Entfernung aufnehmen darf und wenn ja, werden Sie das auch noch einmal deutlich machen gegenüber der Truppe, dass man hier Journalisten nicht beeinträchtigt in der Arbeit.“

Umso überraschter war ich, als sich dann herausstellte, dass Seehofers Sprecher bereits Bescheid wußte – und mir erläuterte, mein Artikel hier auf meiner Seite sei ihm bekannt. Bei allem Ärger über das Vorgehen der Polizei gestern – von dem mir auch abends noch die Knie weich waren – dass meine Seite auch im Innenministerium gelesen wird, ist denn doch eine erfreuliche Nachricht. Alter antwortete: „Ich kenne Ihre Veröffentlichung dazu, das heißt der konkrete Sachverhalt ist mir zumindest was diese Veröffentlichung angeht, bekannt. Ich habe aber keine amtlichen Informationen dazu, deshalb kann ich diese Informationen im Moment nicht abschließend und vollständig bewerten. Wir haben an dieser Stelle verschiedentlich deutlich gemacht, auch im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen, dass die freie Presse und die freie Berichterstattung ein Grundpfeiler unserer Demokratie sind. Die Möglichkeit der freien Berichterstattung muss gewährleistet sein, das gilt immer, erst recht in Zeiten wie diesen. Insofern gibt es, was das Verhältnis zwischen Presse und Staat angeht, keinerlei Veränderung. Alles weitere muss man im Konkreten sich ansehen, wenn man ein umfassendes Bild hat, das ist mir aber im konkreten Fall nicht möglich.“

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Hier mein neues Video von der Polizeiaktion und dem Dialog auf der Bundespressekonferenz darüber.

Ich fragte nach: „Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie da ein umfassendes Bild erlangen möchten?“
Darauf antwortete Alter: „Es gibt ein behördliches Eigeninteresse an Sachverhaltsaufklärung. Das ist aber nicht etwas, was wir hier in der Bundespressekonferenz austauschen. Wenn Sie ein individuelles Interesse haben, dass die Situation geklärt wird, dann stehen Ihnen alle Möglichkeiten zur Verfügung, die der Rechtsstaat zu bieten hat. Denn wir leben in einem solchen Rechtsstaat. Und den macht es aus, dass die unabhängige Justiz jeden Sachverhalt prüfen kann, und insofern stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen, um das prüfen zu lassen.“

Ich denke, neben dem „behördlichen Eigeninteresse“ ist hier auch ein öffentliches Interesse gegeben, „die Situation aufzuklären“ – und nicht nur ein individuelles. Insofern werde ich darauf pochen, dass sich die Behörde noch umfassender äußert – und habe dazu heute die unten stehende Presseanfrage an der Innenministerium gestellt.

Ein Kollege schrieb mir gerade: „Ganz herzlichen Glückwunsch zu Ihrem erfolgreichen Auftritt heute auf der Bundespressekonferenz. Ich beziehe mich auf die Frage zum gestrigen Einsatz der Bundespolizei gegen Sie. Das hat Signalwirkung auch auf den Umgang der Polizei gegenüber kritischen Journalisten insgesamt. Danke!“

An den Taten messen

Ganz so optimistisch sehe ich das noch nicht – aber ich halte es für sehr wichtig, dass dieses Thema in der Bundespressekonferenz auf den Tisch kam und ich das Bundesinnenministerium öffentlich und vor laufenden Kameras befragen konnte. Das Bekenntnis zur freien Berichterstattung aus dem Hause Seehofer begrüße ich. Seehofer muss jetzt aber an den Taten gemessen werden. Und auch daran, wie das Ministerium mit dem konkreten Vorfall umgeht. Ich habe weder die Zeit noch die Ressourcen und das Bedürfnis, selbst juristisch tätig zu werden, wie mir Seehofers Sprecher Alter nahelegte. Er sagte, die interne Sachverhaltsaufklärung sei „nicht etwas, was wir hier in der Bundespressekonferenz austauschen“. Ich hoffe, dass dies nur eine unglückliche Formulierung war und das Ministerium sich des öffentlichen Interesses bewußt ist und sich hier nicht wegduckt.

PS: Man stelle sich einmal für einen Moment vor, ein öffentlich-rechtlicher Journalist wäre so behandelt worden wie ich – wir würden seit gestern ständig davon hören. Wenn es aber einen Kollegen trifft, der nicht mit dem Strom des Zeitgeists schwimmt, herrscht eisernes Schweigen. Soviel zu zweierlei Maßstäben und Doppelmoral im Journalismus.
Dass sich ein einzelner Beamte mal daneben benimmt und die Nerven verliert – das gab es schon immer. Dass aber von zahlreicheren anwesenden Kollegen kein einziger einschreitet, wenn er massiv droht und einschüchtert – das finde ich bemerkenswert.

In Kürze lesen Sie noch einen zweiten Beitrag von mir zur heutigen Bundespressekonferenz hier.

Presseanfrage an das Bundesinnenministerium vom 21.12.2020:

Sehr geehrte Herr Alter,

bezugnehmend auf meine heutige Frage in der Bundespressekonferenz möchte ich noch folgende Fragen stellen zu dem Vorfall, bei dem ich am 20.12.2020 gegen 14.15 Uhr am S-Bahnhof Jannowitzbrücke in Berlin von der Bundespolizei festgehalten, mir das Handy von einem Beamten gewaltsam abgenommen und ich massiv angeschrieen und eingeschüchtert wurde. Details dazu habe ich in meinem Beitrag festgehalten, der hier abzurufen ist: „Polizei: Mit Fäusten gegen die Pressefreiheit.“ Darin ist auch ein Video der Szene zu sehen, die zur gewaltsamen Abnahme meines Telefons führte, und ebenso ein Link zum Livestream, der zeigt, wie ich festgehalten werde (https://youtu.be/DzoA_a7dI0A).
1.) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte das gewaltsame Abnehmen des Telefons? 
2.) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde ich festgehalten? In dem Livestream ist zu sehen, wie die Beamten mir zuerst sagen, ich sei nicht festgehalten, mir dann aber verbieten weiterzugehen, unter Hinweis, ich sei doch festgehalten. Wie schätzen Sie dieses Vorgehen juristisch ein? Wie kann sich die Rechtslage hier binnen Minuten ändern? 
3.) Welche internen Konsequenzen wird der Vorfall haben? Gehen Sie der Sache dienstrechtlich nach? 
4.) Gehe ich recht in der Annahme, dass in einer Situation wie der vorliegenden, wo ich durch einen offen sichtbar getragenen Presseausweis und wiederholtes verbales Verweisen darauf als Journalist erkennbar bin, ein Aufnehmen gestattet ist?
5.) Gehe ich recht in der Annahme, dass ich als Journalist polizeiliche Maßnahmen in der Öffentlichkeit beobachten und auch filmen darf, solange keine polizeiliche Absperrung vorhanden ist? 
6.) Unter welchen Umständen ist der Polizei eine spontane Beschlagnahme des Telefons eines Journalisten ohne richterliche Erlaubnis gestattet?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Antwort auf die Fragen 5) und 6) in einem gesonderten Schreiben beantworten könnten, damit ich diese Antwort dann auch ggf. mitführen , falls es in Zukunft wieder zu ähnlichen Situationen kommt, und auch Kollegen zur Verfügung stellen kann.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter 0ХХХХ/XXXXXXX zur Verfügung.
Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße sowie ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch 
Boris Reitschuster 
www.reitschuster.de

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Bild: Boris Reitschuster 
Text: red


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