Migrations-Förderer willkommen, Corona-Skeptiker raus! Seehofer und Schäuble als Förderer "illegaler Einwanderung"?

Mehrere Organisationen haben am 7. September vor dem Reichstagsgebäude in Berlin Tausende Stühle aufgestellt. Damit demonstrierten sie für die Aufnahme von mehr Migranten. Insbesondere aus überfüllten griechischen Lagern. Wie dem in Moria auf der griechischen Insel Lesbos. An dessen Bewohnerzahl orientierte sich die Zahl der weißen Stühle auf der Wiese vor dem Parlamentssitz: 13.000. Einen Tag nach der Kundgebung legten nach derzeitigem Ermittlungsstand Lagerbewohner Feuer in Moria und hinderten die Feuerwehr am Löschen. Seitdem ist ein heftiger Disput um die Aufnahme der Lagerinsassen in Deutschland und der EU entbrannt.

Mehrere Flüchtlingshilfsorganisationen hatten die Veranstaltung vom 7. September bei der Berliner Polizei schon am 26. August 2020 angemeldet. Und zwar „zu dem Thema Aktionstag / Kunstaktion: Wir haben Platz #LeaveNoOneBehind“, wie jetzt aus einer Antwort von Berlins rot-rot-grünem Senat auf eine Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) hervorgeht. Luthe ging es bei der Anfrage vor allem darum, zu klären, ob es sich „in rechtlicher Hinsicht um eine Versammlung“ handelte. Die Polizei bejahte dies.

Als Versammlung vor dem Reichstag unterlag die Stühle-Aktion der Flüchtlingshelfer nämlich dem „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG)„. Dieses grenzt für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht einen „Befriedeten Bezirk“ ab, in dem Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich verboten sind. Auf der Webseite des Innenministeriums heißt es dazu: „Durch das grundsätzliche Verbot von Versammlungen in befriedeten Bezirken sollen die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestags, des Bundesrats und des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet werden.“ Weiter steht da: „Im Hinblick auf den hohen Rang der Versammlungsfreiheit haben Bürgerinnen und Bürger nach § 3 BefBezG einen Anspruch auf die Zulassung einer Versammlung im befriedeten Bezirk, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der geschützten Verfassungsorgane und eine Behinderung des freien Zugangs zu ihren in dem befriedeten Bezirk gelegenen Gebäuden nicht zu besorgen ist. Hiervon ist z.B. in der sitzungsfreien Zeit des Deutschen Bundestages in der Regel auszugehen.“

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„Über die Anträge auf Zulassung einer Versammlung entscheidet das Bundesministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem Präsidenten des jeweiligen betroffenen Verfassungsorgans“, heißt es auf der Ministeriumseite. Die Flüchtlingshilfsorganisationen, die Kritiker als Schleuser bezeichnen, hatten ihre Aktion zwar in einer Sitzungswoche. Genehmigt wurde sie trotzdem, wie das Innenministerium reitschuster.de auf Anfrage bestätigte: „In Abwägung mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit sowie im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag wurde die Versammlung unter Auflagen genehmigt, die eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages gewährleisten.“ Gemeint ist wohl „ausschließen“ statt „gewährleisten“.

Die Genehmigung wundert wiederum den liberalen Abgeordneten Luthe: „Es müssen schon massive Zweifel an der gebotenen staatlichen Neutralität aufkommen, wenn einerseits massive Versuche unternommen wurden, etwa die inhaltlich unliebsamen ‘Querdenken‘-Demos außerhalb der Sitzungszeit zu verbieten, andererseits aber in der Sitzungszeit des Bundestages Seehofer und Schäuble eine Demonstration für illegale Einwanderung ausdrücklich genehmigen“, so der Volksvertreter zu reitschuster.de.

„Gerade mit Blick auf die Träger, die diese professionelle Aktion finanziert haben, muss man die finanziellen Hintergründe erhellen“, fordert Luthe: „Die Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland ist für die sogenannten ´Helfer‘ angesichts der immensen Tagessätze vor allem eines: Ein sehr gutes Geschäft. Auch als Vizepräsident der Deutsch-Afghanischen Gesellschaft bin ich überzeugt, dass wir mit einem Zehntel der Kosten in Deutschland das Zehnfache in den Herkunftsländern erreichen könnten, statt falsche Migrationsanreize zu setzen“, so der Vorwurf des FDP-Abgeordneten, den seine Anhänger als Ein-Mann-Opposition in Berlin bezeichnen.

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Bild: photocosmos1/Shutterstock
Text: red


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