„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein“. Das ist keine Verschwörungstheorie – der Satz stammt vom Bundesverfassungsgericht. Wohin unsere Reise geht, scheint mit dessen neuester Entscheidung klar. GASTBEITRAG
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