Mann kommt in Haft, weil er Fernsehgebühren nicht bezahlt Wegen Forderung des WDR von 651,35 Euro

Im nordrhein-westfälischen Borken ist ein Mann festgenommen und in Haft genommen worden, weil er seine Rundfunkbeiträge nicht bezahlt hat. Bereits seit 2016 weigert sich der Technische Zeichner Georg Thiel hartnäckig und „aus Gewissensgründen“, die Gebühren zu bezahlen, wie Olaf Kretschmann von der Initiative „Rundfunk-frei“ berichtet. Thiel sei am 25. Februar in Haft gekommen und habe zwischenzeitlich auch noch einmal mit ihm telefonieren können, als er im Polizeiwagen saß und in die Haftanstalt gefahren wurde, so Kretschmann. Auf eine Presseanfrage an das Amtsgericht Borken zu der Causa kam leider keine Antwort.

Zuvor hatte eine Gerichtsvollzieherin Thiel die Verhaftung und seine Einweisung in die Justizvollzugsanstalt Münster angekündigt – wegen einer Forderung von 651,35 Euro:

Thiel werde vorgeworfen, er sei nicht erschienen bzw. sei nicht ausreichend entschuldigt gewesen zu einem Termin „zur Abgabe der Vermögensauskünfte“ wegen einer Forderung aus einem Vollstreckungsersuchen vom WDR Köln, sagte Kretschmann. Das stimme aber nicht, Thiel sei vor Ort gewesen und könne dies auch mit Bildern nachweisen. Er habe lediglich die Vermögensauskunft nicht erteilt: Offenbar habe sich die Gerichtsvollzieherin deswegen entschieden, wegen der offenen Gebühren einen Haftbefehl zu erwirken. Thiel sei nach Erhalt der obigen Ankündigung der Verhaftung zum oben genannten Termin aus eigenen Stücken ins Gericht gefahren und habe dort gesagt, er stelle sich zu der angekündigten Verhaftung. Mit einer Vermögensauskunft hätte er diese verhindern können, aber er wollte das aus prinzipiellen Gründen nicht.

Thiel sagt von sich in einem Zitat auf der Seite „Rundfunk-frei“: „Ich besitze weder Radio noch Fernseher. Meine Zeit verbringe ich gerne mit schönen Dingen, denn ich habe Besseres im Leben zu tun als Rundfunk-Medien zu nutzen. Die Nachrichten sind lückenhaft und teilweise manipulativ. So eine Einrichtung möchte ich niemals finanziell unterstützen.“

Er sei davon ausgegangen, dass Thiel trotz des freiwilligen Erscheinens zur Verhaftung nicht wirklich festgenommen werde, aufgrund der Absurdität der Vorwürfe, so Kretschmann. Seinen Angaben zufolge erlitt Thiel vor der Verhaftung einen Schwächeanfall und auch der Präsident des Amtsgerichts sei deshalb davon ausgegangen, dass er nicht haftfähig sei in diesem Moment. Der WDR könnte mit einem einfachen Schreiben dafür sorgen, dass Thiel freikomme, sagt Kretschmann. Er forderte Buhrow auf, „den Telefonhörer in die Hand zu nehmen“ und dafür zu sorgen, dass Thiel frei komme. So wie er Thiel kenne, werde dieser „die Sache durchziehen“ und „bis zu sechs Monaten in Haft bleiben.“ Bislang sei es nicht gelungen, mit ihm Kontakt in der Haftanstalt aufzunehmen.

mvg

 

Ich habe an den WDR folgende Fragen gestellt: „Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie von der Verhaftung von Georg Thiel wegen Nicht-Bezahlens seiner Fernsehgebühren und eines Vollstreckungstitels von Ihnen in Borken Bescheid wissen und ob diese Verhaftung von Ihnen betrieben wurde bzw., falls nicht, in Ihrem Sinne ist.

Die Antwort kam sehr schnell: „Aus Sicht des WDR ist eine sog. Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag in der Regel nicht verhältnismäßig, Und tatsächlich ist die Beantragung eines Haftbefehls durch die Vollstreckungsbehörden die absolute Ausnahme. Der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang, denn sobald wir den Vorgang an die Behörde abgegeben haben, sind wir dieser gegenüber nicht weisungsbefugt und haben keinen Einfluss auf die ergriffenen Maßnahmen. So hat es sich auch in dem von Ihnen genannten Fall verhalten.

Grundsätzlich ist eine Zwangsvollstreckung immer das letzte Mittel. Bevor es dazu kommt, schreibt der Beitragsservice die betreffende Person mehrfach in Form von Bescheiden, Erinnerungsschreiben und Mahnungen an und bittet um Klärung. Erst wenn jemand trotz dieser zahlreichen Aufforderungen nicht zahlt, holt sich der WDR Hilfe bei den Vollstreckungsbehörden. Diese bitten dann den Schuldner, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Das Verfahren ist in Deutschland so üblich und greift z. B. auch bei nicht bezahlten Knöllchen oder Müllgebühren. Verweigert der Schuldner die Angaben, können die Beamten schärfere Maßnahmen anordnen.“

PS: Sehen Sie hier ein Interview, in dem Kretschmann den Fall ausführlich schildert.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Bilde https://www.rundfunk-frei.de
Text: br


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