Die Neuregelung ist in ihrer Unverhältnismäßigkeit keineswegs zur Lösung des medizinischen Problems geeignet, sondern bestenfalls zum Machterhalt einer katastrophalen Kanzlerin, die mit der Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf die Bundesebene den Einfluss der lästigen Verwaltungsgerichte beenden will. GASTBEITRAG
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