Nach der Klage von ARD-Chef-Faktenfinder Patrick Gensing gegen mich ging jetzt die Klageerwiderung meines Anwalts an das Amtsgericht. Zu finden ist sie in völler Länge hier.
Da aber juristische Schriftsätze nicht jedermanns Sache sind, hier eine kurze Zusammenfassung:
Gensing hatte mich verklagt, nachdem ich mich auf twitter kritisch mit einem Zitat von ihm auseinandersetzt hatte. Am Inhalt war juristisch nichts angreifbar. Gensing machte kurzerhand geltend, ich hätte sein Nutzungsrecht an seinem Bild verletzt – das ich lediglich geteilt hatte, wie es millionenfach auf twitter geschieht.
Ausgerechnet an Heiligabend wurde mir Gensings Klage durch das Gericht zugestellt (Details siehe hier). Nach meinem Bericht gab es sehr viel Unterstützung, mit deren Hilfe ich mir einen renommierten Anwalt nehmen konnte. Ich will die Sache auch weiter durchfechten – auch, weil mich so viele Menschen in ihren Zuschriften darum gebeten haben, und weil ich überzeugt bin, dass die Unterstützung nicht abreißen wird.
In Polen wird über die Klage breit bereitet, von TVP bis Polskoe Radio (etwa hier, hier und hier). Ein polnischer Kollege, der mich interviewte, wunderte sich über das Schweigen in der deutschen Medienlandschaft zu einem so brisanten Thema.
Aber zur Klageerwiderung: Zum einen ist Gensings Klage nach Auffassung meines Anwalts bereits unzulässig, weil er seine Adresse nicht angibt, sondern stattdessen die vom Norddeutschen Rundfunk. Dies ist insbesondere deshalb interessant, weil ich selbst nach diversen Bedrohungen bis hin zu Morddrohungen eine geschützte Adresse habe, und Gensings Anwalt mit sehr merkwürdigen Methoden meine Adresse erforschte.
Das Kernstück der Klageerwiderung ist, dass Gensing mich wegen des am 27. Oktober erschienenen tweets am 5. November abmahnte – dabei zunächst keinen Nachweis vorlegte, dass er die Nutzungsrechte über die Bilder überhaupt besaß. Auf Nachfrage erhielt ich ein unleserliches Schriftstück. Erst in der Klageschrift war dann etwas Lesbares – ein Brief des Fotografen, in dem der bestätigt, dass Gensing die Rechte habe. Datum dieses Briefes: 7. November. Also NACH der Abmahnung. Auch weist dieses Schreiben gar nicht nach, was es nachweisen soll, was mein Anwalt sehr schön herausarbeitet, so dass er von einer fehlenden Aktivlegitimation für die Klage ausgeht.
Gegen Ende schreibt mein Anwalt: „Es drängt sich auf, dass der Kläger dem Beklagten durch das Unterlassungsbegehren in der Abmahnung lediglich seine grundgesetzlich durch Art. 5 GG garantierte Meinungs- und Pressefreiheit beschränken wollte und mithilfe einer vorgeschobenen Erklärung einer Übertragung der Nutzungsrechte dies bewerkstelligen wollte, weil er nicht die geringste rechtliche Handhabe hatte, gegen das vorzugehen, worum es ihm eigentlich ging: Er wollte nicht, dass ihm, dem „Faktenfinder“ der ARD, ein älteres eigenes Zitat vorgehalten wird, bei dem er sich wie folgt äußerte“ (es folgt das Zitat zu Haltung und Fakten).
Daneben enthält die Klage-Erwiderung noch zahlreiche sehr interessante Details. Etwa verweist mein Anwalt darauf, dass das strittige Bild auf der Tagesschau-Seite als twitter-Bild Gensings vorgestellt wurde. Twitter-Bilder sind aber laut den Geschäftsbedingungen des Internet-Giganten zur weiteren Verwendung und Verarbeitung frei.
Auch setzt Gensings Anwalt den Gegenstandswert mit 6000 Euro an, weil er geltend macht, mein twitter-Account sei gewerblich. Gensing seinerseits aber gab bis vor kurzer Zeit in seinem Twitter-Account an, dass er als Privatmann twittere („Als Privat- und Ehrenmann hier“ und „privat hier“) Misst er hier auch vor Gericht mit zweierlei Maßstäben?
Ich persönlich finde es ungeheuerlich, dass jemand bei der ARD Chef-Faktenfinder wird, der selbst sinngemäß sagt, Fakten seien nicht so wichtig, es komme auf die Haltung an. Und dass dieser Chef-Faktenfinder dann auf Hinweise auf diese Problematik mit Abmahnungen reagiert.
Und ein „Meme“, also eine Kachel, die sich damit auseinandersetzt, als „Fake“ bezeichnet. Das künstlerische Mischen von Zitaten, Worten und Bildern in den sozialen Medien ist eine neue Kunstform – eine Meme eben. Wer das als „Fake“ abtut, muss sich die Frage stellen lassen, ob er nicht unter dem Deckmantel der „Fake-Bekämpfung“ unliebsame Meinungen und Kritik unterdrücken will. Interessant auch, dass Gensing sein Zitat damit herunterspielte, dass es aus dem Jahre 2015 sei. Dabei war etwa auch das Strache-Video zwei Jahre alt – und führte dennoch zum Bruch der Regierungskoalition in Österreich.
Gensing hat genau das Gegenteil von dem erwirkt, was er offenbar anstrebte: Sein altes Zitat wurde nur noch bekannter, und auch diese Website wäre ohne seine Abmahnung nie in dieser Form entstanden – und so erfolgreich geworden, mit einer Million Abrufen in einem Monat.
Ich bin nun sehr gespannt, wie das Verfahren weiter geht. Und vor allem, ob es zu einer mündlichen Verhandlung in Köln kommt, und ob Gensing zu dieser erscheint.
Und auch, ob andere Medien in Deutschland – und nicht nur im Ausland – über die Klage berichten werden. Sie hat weit über meinen Einzelfall hinaus gehende Bedeutung – denn wenn sich Gensing durchsetzen sollte, könnte niemand mehr einfach so auf twitter oder Facebook irgendwelche Bilder teilen.
An dieser Stelle noch einmal ganz, ganz herzlichen Dank für die Unterstützung. Und die große Bitte: Lassen Sie uns an dieser Stelle nicht aufhören, sondern weiter kämpfen: Für Meinungsfreiheit, gegen Versuche, diese zu unterdrücken – vor allem, wenn sie von Leuten kommen, die mit unseren Gebührengeldern gut gepolstert sind. Helfen Sie mit, die Causa Gensing durchzufechten! Und auch die anderen juristischen Angriffe abzuwehren! Und tragen Sie dazu bei, die Schweige-Spirale in den Medien zu durchbrechen – erzählen, schickten und teilen Sie diese unglaubliche Geschichte weiter! Fragen Sie bei der Redaktion Ihres Vertrauens nach, warum nur im Ausland darüber berichtet wird.
Im alten China sagte man: Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. In Deutschland 2020 gilt eher: einen guten Anwalt. Unterstützen Sie meine Seite und den kritischen Journalismus hier. Die eine Million Abrufe in einem Monat beweisen, dass wir zusammen etwas bewirken können! Und das Schweigen der anderen Medien sagt mehr aus über den Zustand unserer Presselandschaft als viele Analysen!
Tausend Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! Via Paypal (Link hier)
Via Steady, wenn Sie monatlich, auch mit einem kleinen Betrag, unterstützen wollen, für Planungssicherheit der Seite (Link hier)
oder
via Banküberweisung:
Boris Reitschuster IBAN DE92 1001 1001 2629 8468 32
BIC NTSBDEB1XXX
N26 Berlin
Verwendungszweck: reitschuster.de
Bedanken kann ich mich bei Überweisungen leider nur, wenn Sie eine (E-Mail-) Adresse angeben.
P.S.: Auf Wunsch erhalten Sie für jede Unterstützung ab 20 Euro ein e-Book (PDF) meines ausverkauften Buches „Russki Extrem. wie ich lernte, Moskau zu lieben“ oder ab 30 Euro ein Druck-Exemplar meiner „Briefe aus einem untergehenden Imperium“ mit persönlicher Widmung oder wenn Sie einen entsprechenden Hinweis machen und Ihre Adresse angeben
Bilder: Martin Kraft/Wikipedia (CC BY-SA 3.0)