Brandstiftungen in Asylheimen: Zweierlei Maß vor Gericht?

Im bayerischen Neuburg an der Donau sind drei nigerianische Asylbewerber heute wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren verurteilt worden – trotz Vorstrafen. Nach Überzeugung der Richterin haben die drei Männer im August vergangenen Jahres ein Feuer gelegt in ihrer Unterkunft in Feilenmoos. Nach Angaben der Regionalzeitung Donaukurier entstand dabei ein Sachschaden von rund 20.000 Euro. Vier Menschen wurden verletzt.

Die Richterin wertete ein Geständnis der drei Angeklagten aus Afrika als schuldmildernd. Nach ihrer Auffassung ist es ein erster Schritt zur Besserung. Außerdem, so die Richterin, habe die Untersuchungshaft bleibenden Eindruck bei den drei Männern hinterlassen, die bereits wegen Diebstahls, versuchten Betrugs und Körperverletzung verurteilt wurden – allerdings nur zu Geldstrafen.

Laut Verteidigung war das Motiv für die Tat bei einem der Brandstifter, dass er „ein Zeichen setzen“ wollte gegen die Verlegung in die Asylunterkunft. Erst kürzlich habe ich auf meiner Seite ausführlich darüber berichtet, wie oft Asylunterkünfte von ihren Bewohnern in Brand gesteckt werden (siehe hier).

Nicht alle Täter, die Asylunterkünfte in Brand stecken, können auf so milde Urteile hoffen wir die drei Nigerianer in Bayern. So wurde etwa 2017 im Prozess um den Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im Brandenburgischen Nauen der NDP-Lokalpolitiker Maik Schneider zu acht Jahren Haft verurteilt, ein Mittäter zu sieben Jahren. Im Revisionsverfahren bekam der Haupttäter sieben Jahre und neun Monate Gefängnis. Interessant ist, dass in vielen Berichten über diese Tat kein Wort über mögliche Verletzte zu finden ist. Man muss gründlich suchen, um dazu Angaben zu finden: Schneider zündete eine Sporthalle im brandenburgischen Nauen an, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten – also noch gar keine waren zum Zeitpunkt der Brandstiftung. Ganz anders als bei den drei Afrikanern in Bayern – wo die Unterkunft besetzt war und vier Menschen verletzt wurden.

Bei dem Brandanschlag in Nauen machte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter im ersten Verfahren „fremdenfeindliche und rechtsextreme Motive“ fest und sagte: „Eine Unterkunft für Flüchtlinge soll Schutz bieten für Menschen, die vor Krieg und Terror geflohen sind – sie wollten das Gegenteil“, erklärte Horstkötter. Das Urteil sei vom Gedanken der Generalprävention geleitet. Auch in diversen anderen Fällen wurden fremdenfeindliche Täter zu langen Haftstrafen für Brandstiftungen in Asylunterkünften verurteilt (etwa hier, hier und hier) .

Solche Härte mag durchaus angebracht sein, um Nachahmer abzuschrecken. Aber es stellt sich die Frage, warum diese Generalprävention offenbar dann eine sehr viel geringere Rolle spielt, wenn Insassen absichtlich ihre Wohnheime anzünden, die bereits besetzt sind, um ein Zeichen zu setzen, und dann eine größere, wenn Ausländerfeinde eine leerstehende Turnhalle anzünden, in der später Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Beide Taten sind erschütternd, die Motive in beiden Fällen auf das Schärfste zu verurteilen. Das Strafgesetzbuch wurde zwar 2015 so geändert, dass „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe oder Ziele des Täters bei der Strafzumessung „besonders“ zu berücksichtigen sind. Wobei sich hier die Frage stellt, warum etwa nicht auch Extremismus jeder Art genannt wird, ob rechter, linker oder religiöser? Ist die Neuregelung eine Ideologisierung des Strafgesetzbuches? Ist nicht jedes Anzünden einer Unterkunft, die bewohnt ist, menschenverachtend? Und spielen nicht auch andere Faktoren laut Gesetz eine Rolle – wie etwa das Maß der „Pflichtwidrigkeit“? Ist eine Bewährungsstrafe für schwere Brandstiftung mit Verletzten für vorbestrafte Täter wirklich noch abschreckend genug? Zusammenfassend bleibt festzustellen: Dass die Urteile nicht nur unterschiedlich, sondern geradezu diametral entgegengesetzt ausfallen, ist merkwürdig. Und liefert denjenigen Argumente, die von einer Zwei-Klassen-Justiz in Deutschland reden.


Bild: Pxhere (Symbolbild)

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