„Raserszene“: Der Tod eines Sechsjährigen und was viele Medien verschweigen

Ein sechs Jahre alter Junge ist am Samstag Abend mitten im Zentrum von Dresden offenbar Opfer eines Autorennens geworden. Ein 31-jähriger Mercedes-Fahrer aus Syrien war auf der Budapester Straße Richtung Innenstadt unterwegs, direkt neben ihm fuhr ein 23-Jähriger Landsmann. Nach dem Unfall soll der 31-Jährige noch eine Augenzeugin davon abgehalten haben, erste Hilfe zu leisten.

„Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens,“ teilt die Dresdner Polizei mit: „Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Festnahme des 31-jährigen Mercedes-Fahrers angeordnet.“ Polizeibeamte nahmen den Mann demnach am Sonntag Nachmittag in seiner Wohnung in Dresden Löbtau fest. Er befindet sich aktuell im Polizeigewahrsam und wird am Montag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Polizeiführer Lutz Milker schildert die Szene laut „Bild“ wie folgt: „Mercedes und BMW jagen auf die Kreuzung zur Schweizer Straße zu. Kurz vorher zieht zunächst der Mercedes und dann der BMW an einem unbeteiligten langsamer fahrenden Auto vorbei. Der Mercedes schert wieder auf die rechte Spur ein.“ Milker schildert sodann Szenen einer regelrechten Rennfahrt.

An einer Bushaltestelle überquerten drei Kinder die Fahrbahn. Zwei der Kinder konnten die Straße rechtzeitig überqueren, der Sechsjährige wurde von dem heranrasenden Mercedes (C-Klasse) erfasst. Das Kind, das ebenfalls die syrische Staatsangehörigkeit hat, wurde in die Glasscheibe der Bushaltestelle geschleudert. Im Krankenhaus erlag der Junge seinen Verletzungen. Interessant ist, wie „Bild“ den Fall schildert. Zwar ist das Boulevardblatt eines der wenigen großen Medien in Deutschland, das bei Kriminaltaten regelmäßig die Herkunft der Verdächtigen nennt, während sie andere regelmäßig verschweigen oder vertuschen (die „Bild“ wird dafür auch massiv von anderen Journalisten attackiert). Viele andere Medien wie etwa „Focus“ verbreiteten die Nachricht ohne jeden Hinweis auf die Nationalität des Fahrers. In vielen ist zumindest in den Überschriften auch nur von „Raser“ die Rede. Was für eine Verharmlosung von Menschen, die für ihr Vergnügen den Tod von Passanten offenbar billigend in Kauf nehmen!

Auch im Einstieg des „Bild“-Artikels wird der Tatverdacht aber als Frage formuliert: „Verlor ein sechs Jahre altes Kind sein Leben, weil sich zwei PS-Protze in Dresden ein illegales Autorennen lieferten?“ Und auch die Überschrift wird so formuliert, als sei es ein normaler Unfall. Erst im allerletzten Satz im ganzen Artikel redet „Bild“ Tacheles: „Der Verdacht auf ein illegales Rennen habe sich im Zuge der Ermittlungen erhärtet.“ Warum erfahren das nur die ausdauerndsten Leser?

Im Pressekodex steht unter Punkt 12.1.: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Diese Regelung ist umstritten. In meinen Augen besteht ein begründetes öffentliches Interesse, wenn die Bundesrepublik einer sehr großen Anzahl von Menschen aus anderen Kulturkreisen Zuflucht und Schutz gewährt hat, zu erfahren, inwieweit diese Regeln des Zusammenlebens achten oder missachten und es dabei zu Auffälligkeiten kommt oder nicht. Insbesondere, wenn die Kriminalitätsstatistik zeigt, dass Asylbewerber überproportional oft Tatverdächtige sind. Man muss ziemliche geistige Purzelbäume schlagen und die Logik vergewaltigen, um ein solches öffentliches Interesse abzustreiten. Schon aus Gründen der möglichen Prävention ist es offenkundig. Im konkreten Fall etwa, um zu untersuchen, ob die andere Fahrkultur in anderen Ländern besondere Risiken birgt und, wenn ja, um zu überlegen, wie die sich daraus ergebenden Gefahren zu mindern sind. Das Paradoxon: Dass allein eine solche Diskussion in Deutschland tabu ist, macht das öffentliche Interesse noch offensichtlicher. Vor allem das Interesse potenzieller künftiger Opfer.

Wie weit die ideologische Verblendung geht, zeigt eine aktuelle Geschichte aus Baden-Württemberg. Die Polizei Ravensburg fahndet nach einem Exhibitionisten mit „südländischem Aussehen“ und bittet um Hinweise. Die Schwaebische Zeitung mit Sitz in Ravensburg verschweigt das „südländische Aussehen“. Verstehen die Kollegen, dass sie so dem Täter helfen, unentdeckt zu bleiben?


Bild: Pixabay

Text: red

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