Ein Dorf in Angst: Mehrfach vorbestrafter Intensivstraftäter ist zurück Somalier kann nicht abgeschoben werden

Von Kai Rebmann

Ein 35-jähriger Somalier lebt seit mehr als 10 Jahren in Deutschland, die meiste Zeit davon in einer Flüchtlingsunterkunft in der Verbandsgemeinde Landau-Land im Landkreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz). Aufgefallen ist der Asylbewerber dort vor allem durch die fortlaufende Begehung von Straftaten. Der nicht vollständige Auszug aus dem Strafregister umfasst Vorstrafen wegen Nötigung, Drogenhandels, Einbruch, gefährlicher Körperverletzung oder Hausfriedensbruch.

Seit 2022 saß der Asylant in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal ein, wo er eine zweijährige Haftstrafe absaß – bis vergangenen Freitag. Unmittelbar nach seiner Entlassung ging es für den Somalier zurück nach Landau, sehr zur Empörung der Bevölkerung in der kleinen Verbandsgemeinde.

Bürgermeister Thomas Blank (SPD) hatte bis zuletzt versucht, die Wiederaufnahme des Intensivstraftäters zu verhindern, letztlich aber ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Neustadt stellte in einem entsprechenden Beschluss unter anderem fest: „Die Antragsgegnerin [VG Landau-Land] wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller [dem Somalier] vorläufig eine Unterkunft durch Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft zu gewähren.“

Kopp

Blank zeigt dafür wenig Verständnis, der SWR zitiert den Rathaus-Chef wie folgt: „Das Gericht hat offenbar die Gefahr für die Bevölkerung geringer eingestuft als die Folgen, wenn der Mann nach seiner Entlassung obdachlos wird.“

Ganz ähnlich sehen das offenbar die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Thomas Gebhardt und Christine Schneider, die in einem Schreiben an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) unter anderem fordern: „Die Menschen vor Ort haben ein Recht auf ein Einschreiten durch Bund und Land – und zwar bevor etwas passiert.“ Und weiter: „Wer unser Recht so offensichtlich missachtet und bricht, verwirkt sein Bleiberecht.“

Was sehr logisch klingt, ist in der Praxis aber leider sehr viel komplexer. Einerseits weigert sich Somalia ganz grundsätzlich, seine eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, weshalb der hier abgelehnte und damit eigentlich ausreisepflichte Asylbewerber nach geltendem Recht nicht abgeschoben werden kann. Andererseits hat der mehrfach vorbestrafte Somalier keine Papiere und auch hier verweigert dessen Heimatland die Zusammenarbeit. Also ist der Mann geduldet und muss auf Kosten des Steuerzahlers untergebracht und auch versorgt werden.

'Rekordverdächtige Rückfallgeschwindigkeit'

Aber nicht nur das: Weil der Verbandsgemeinde Landau-Land eigenen Angaben zufolge sowohl das Personal als auch geeignete Räumlichkeiten für die Unterbringung eines Intensivstraftäters fehlen, wurde jetzt ein privater Sicherheitsdienst beauftragt, der den Asylbewerber rund um die Uhr überwacht. In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Konflikten sowohl mit Mitarbeitern der Einrichtungen als auch innerhalb der Wohngruppen gekommen, in denen der Mann lebte.

Das Amtsgericht hat dem Somalier in einem früheren Verfahren eine „rekordverdächtige Rückfallgeschwindigkeit“ bescheinigt. Selbst das Landgericht Landau, das im Jahr 2022 die jetzt zu Ende gegangene Haftstrafe verhängt hat, glaubt nicht, damit irgendetwas bewirken zu können und hat den Somalier nach dessen Entlassung unter sogenannte Führungsaufsicht gestellt. Der Asylbewerber darf sich nur innerhalb des Landkreises Südliche Weinstraße aufhalten und nur zu bestimmten Zeiten in der Stadt Landau.

Besonders bitter stößt Bürgermeister Blank auf, dass die übergeordneten Behörden in Bezug auf die offenbar berechtigten Sorgen der Menschen vor Ort vollständig auf Durchzug stellen. Das Integrationsministerium in Mainz erklärt sich lapidar für nicht zuständig: „Die Verantwortung für die Aufnahme und Unterbringung nach der Haftentlassung liegt daher nicht beim Land, sondern beim Landkreis Südliche Weinstraße.“

Dabei gäbe es durchaus deutlich adäquatere Lösungen. So könnte der Somalier etwa in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht werden, wo es im Gegensatz zu den Unterkünften der Verbandsgemeinde auch die Möglichkeit zur Einzelunterbringung von Flüchtlingen gibt. Doch auch mit diesem Vorschlag stieß Blank bei der zuständigen Ministerin Katharina Binz (Grüne) auf taube Ohren.

Und so bleibt für die Menschen in einem kleinen Dorf in der Südpfalz nicht nur die bittere Erkenntnis, dass sie einen mehrfach vorbestraften Intensivstraftäter mit sehr hohem Rückfallpotenzial in ihrer Nachbarschaft zu dulden haben. Der Steuerzahler muss darüber hinaus und bis auf weiteres auch für dessen Unterbringung, Versorgung und die Kosten für eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung durch einen privaten Sicherheitsdienst aufkommen.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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