PRESSEANFRAGE an die Polizeipräsidentin von Berlin
Sehr geehrte Frau Dr. Slowik,
am 16. Mai 2020 war ich zur Berichterstattung auf den Demonstrationen in Berlin Mitte.
Um 15.50 filmte ich auf der Rosa-Luxemburg-Straße eine Festnahme. Dabei wurde ich von dem festnehmenden Polizisten, obwohl ich meinen Presseausweis zeigte, rüde zur Seite gedrängt mit den Worten: „Was machst Du mit Deinem Scheiß Handy!“ Faktisch unterband ihr Mitarbeiter damit meine Aufnahme, auf sehr rüde Weise.
Die Szene habe ich bis zu diesem Moment auf Video, der Satz ist klar zu erkennen, ich kann Ihnen die Aufnahme gerne zur Verfügung stellen.
In der Folge gab der offenbar das Kommando habende Kommissar die Anweisung, mich fest zu setzen. Ich wurde daraufhin von einem der Beamten gegen meinen Willen festgehalten. Auf die Frage, ob ich festgenommen sei oder frei und gehen könne, sagte der Beamte: „Sie bleiben hier!“ Zudem machte er deutlich, ich solle mein Handy nicht benutzen. Ich fragte, auf welcher Rechtsgrundlage ich „hier bleiben“ müsse. Ich bekam keine Antwort.
Ich wurde festgehalten, bis der kommandierende Kommissar zurückkehrte. Er sagte zu mir: „Es sah für mich so aus, als wenn sie wieder versuchen, Kontakt aufzunehmen“. Gemeint war Kontakt mit der Festgenommen. Der Hintergrund: Ich hatte zuvor eine Frau in Polizeigewahrsam, als sie abgeführt wurde, gefragt, was sie falsch gemacht habe. Daraufhin war ich von dem selben Beamten in einer sehr unfreundlichen und forschen, aber in meinen Augen angesichts der angespannten Lage noch korrekten Art darauf hingewiesen worden, dass dies unzulässig sei. Daran habe ich mich dann auch im Weiteren gehalten.
Bei der Ingewahrsamnahme, während der auch ich festgehalten wurde, gab es außer dem Filmen keinen Versuch der Kontaktaufnahme zu der Festgenommenen. Das belegt auch mein Video.
Es liegt mir fern, die Situation zu dramatisieren – wohl auch, weil ich nach 16 Jahren in Moskau hart im Nehmen bin und ein weitaus heftigeres Vorgehen der Polizei gewöhnt bin. Dennoch habe ich als mündiger Bürger ein Recht auf Aufklärung – und vor allem auch auf einen Umgang der Polizei ohne Fäkal-Sprache und mit korrekter Erklärung ihrer Eingriffe in meine Bewegungsfreiheit, umso mehr bei meiner Berufsausübung als Journalist.
Ich habe stets hohen Respekt vor den Aufgaben der Polizei und achte Ihre Kollegen sehr für ihre wichtige Arbeit, für die sie ja wenig Dank bekommen und oft sogar beschimpft werden. Insbesondere dafür, dass sie für unsere Sicherheit ihr Leben riskieren. Leider komme ich dennoch nicht umhin, festzustellen, dass mich, trotz erheblicher Unterschiede, an diesem Samstag einiges am Vorgehen Ihrer Kollegen an meine Erlebnisse in Moskau und an die dortige Polizei erinnerte.
Ich kann nur schwer nachvollziehen, dass teilweise mit einer in meinen Augen unangebrachten Härte gegen friedliche Passanten vorgegangen wurde. Etwa bei der Festnahme der früheren Bürgerrechtlerin und Ex-Bundestagsabgeordneten der SPD Angelika Barbe. Sie hatte kürzlich eine Operation und leidet nach eigenen Angaben immer noch unter Schmerzen und kann nicht schnell laufen. Sie bat die Polizisten nach ihren Worten wiederholt, sie sollten langsam sein und sie nicht hetzen, sie würde keinen Widerstand leisten und selbst gehen. Dennoch wurde sie, wie auf einem Video zu sehen ist, schneller als es ihr die Gesundheit erlaubt weg geschleppt.
Ich selbst nahm eine andere Festnahme auf, bei der ein Beamter einer Frau sagte, sie „laufe nicht“, und leiste damit Widerstand, und sie werde eine Anzeige wegen Widerstands erhalten. Ich selbst konnte keinen Widerstand im Verhalten der Frau sehen. Ich halte daher das Vorgehen des Beamten juristisch für fragwürdig und bitte um eine interne Überprüfung. Das Video lege ich Ihnen gerne als Beweismittel vor.
Gestatten Sie mir folgende Fragen:
1.) Warum wurde ich am 16. Mai um 15.50 Uhr in der Rosa-Luxemburg-Straße festgehalten? Was war die Rechtsgrundlage dafür? Und was war die Rechtsgrundlage dafür, mit eine Erklärung über die Rechtsgrundlage für das Festhalten zu verweigern?
2.) Der Polizeigewahrsam – umgangssprachlich auch „Festnahme genannt – ist eine Freiheitsentziehung nach Artikel 104 Grundgesetz (GG). Eine solche Maßnahme darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss der Abwehr einer konkreten Gefahr für die Öffentlichkeit oder den Festgehaltenen dienen. Ich wurde Zeuge mehrerer Ingewahrsamnahmen, bei denen sich mir die konkrete Gefahr für die Öffentlichkeit nicht erschloss, auch unter Berücksichtigung des Kontaktverbots. a) Was waren die konkreten Gründe für die hohe Anzahl von Ingewahrsamnahmen? b) Warum reichten geringere Maßnahmen wie etwa der einfache zwangsweise Vollzug eines Platzverweises ohne Ingewahrsamnahme nicht aus?c) Was war der Grund für den Platzverweis für die Ex-Abgeordnete Barbe? d) In wie weit lag bei ihr eine konkrete Gefahr für die Öffentlichkeit vor, die eine Freiheitsentziehung rechtfertigte?e) Frau Barbe erhebt in ihrer Schilderung der Festnahme schwere Vorwürfe. Unter anderem spricht sie von „Aggression und übergriffige Gewaltanwendung der Polizei“, von „willkürlichem Zugriff auf beliebige einzelne Personen aus der Menschenmenge“. Sie schreibt: „Es ging darum, Angst zu erzeugen mit total unangemessener, völlig überzogener und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gegenüber gewaltlosen Bürgern. Sind diese Vorwürfe Gegenstand interner Ermittlungen, und wenn ja, mit welchem Resultat?
3.) Mein subjektiver Eindruck vor Ort war, dass vor allem gegen Protestierende gegen die Corona-Maßnahmen massiv und hart vorgegangen wurde, weniger gegen die Gegendemonstranten. Gibt es Erkenntnisse, wie das Verhältnis bei den Ingewahrsamgenommenen ist?
4.) Die Polizei ging in meinen Augen sehr rabiat und äußerst hart vor, insbesondere gegen die Corona-Demonstranten; Beobachter sprachen von „Brutalität“. Von einem ähnlich konsequenten und knallharten Vorgehen gegen Drogen-Dealer, die im Görlitzer Tag am helllichten Tag illegale Geschäfte machen und die Gesundheit der Bürger gefährden, ist mir nichts bekannt. Warum wird hier nicht genauso hart durchgegriffen?
5.) Teilweise waren bei den Gegendemonstrationen Forderungen nach einem Umsturz bzw. einer Revolution und „Systemwechsel“ zu hören. Zumindest teilweise wurden diese Aussagen auch von Ihren Beamten gefilmt. Hat der Staatsschutz die Aufrufe zum Anlass genommen, Ermittlungen aufzunehmen?
6.) In Verletzung des Kontaktverbots wegen der Corona-Pandemie haben sich am Freitag. 3. April 2020 vor einer Moschee in Berlin-Neukölln nach Polizeiangaben bis zu 300 Menschen versammelt. Von einem ähnlich harten Vorgehen wie gegen die Corona-Demonstranten, etwa auch am nächsten Tag in Mitte, ist mir nichts bekannt. Stimmt es, dass hier anders als bei den Corona-Demonstranten keine bzw. nur in minimalem Umfang Personalien aufgenommen und Verfahren eingeleitet wurden?
7. a) Bei der Beerdigung der Mutter des Clanchefs Issa R. Ende April kam es laut Presse zu Verletzungen des Kontaktverbots bzw. der Abstandsregeln. Von einem ähnlich harten Vorgehen wie gegen die Corona-Demonstranten ist mir nichts bekannt. Stimmt es, dass hier anders als bei den Corona-Demonstranten keine bzw. nur in minimalem Umfang Personalien aufgenommen und Verfahren eingeleitet wurden?
b) Bei diesem Einsatz zitiert die FAZ einen Polizei-Sprecher mit den Worten, man wolle nicht eskalieren. Ebenso war bei den als gewalttätig bekannten Protesten Autonomer am 1. Mai Taktik der Polizei, nicht zu eskalieren. Warum wurde im Bereich Rosa-Luxemburg-Platz am 16. Mai nicht ebenfalls eine solche deeskalierende Taktik angewandt?
8.) Eines der wichtigsten Ziele der Corona-Maßnahmen ist die Sicherstellung von Abstand zwischen den Menschen. Diverse Absperrungen der Polizei, insbesondere am Alexanderplatz und Rosa-Luxemburg-Platz, sorgten indes genau für das Gegenteil: Von Haus aus sehr breite Durchgänge wurden maximal verengt, die Menschen regelrecht gezwungen, das Abstandsgebot zu verletzen. Wie sind diese Absperrungen aus Sicht der Corona-Prävention zu bewerten? Wie ist das damit verbundene Risiko für die Gesundheit der Passanten mit den dienstlichen Interessen der Polizei an solchen Absperrungen abgewogen worden? Wenn hier aufgrund dienstlicher Interessen Verstöße gegen die Abstandsregelungen nicht nur in Kauf genommen, sondern geradezu herbeigeführt wurden, warum wurden dann andererseits selbst extrem kurze Verletzungen des Abstandsgebots mit schwerwiegenden Einschränkungen der Freiheitsrechte in Form von Ingewahrsamnahme geahndet, die ja nur bei akuter Gefahr verhältnismäßig ist? Irre ich mich, wenn ich hier nur zwei Antworten sehe? Entweder wurde durch die Absperrungen akute Gefahr von der Polizei selbst herbei geführt, oder aber diese aktute Gefahr lag bei den Verstößen gegen Abstandsregeln, die zu Ingewahrsamnahmen führten, ebenso wenig vor wie an Ihren Absperrungen – obwohl diese akute Gefahr zwingende Voraussetzung für Ingewahrsamnahmen ist?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Reitschuster
Und hier noch meine Presseanfrage an die Polizei in Köln:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um einen Kommentar zu folgendem Leserbrief, den ich heute erhalten habe:
„Eine junge Frau hat in Köln Bilder von der Demo gestreamt. Dabei kam sie der Antifa nahe und wurde von diesen Leuten angegriffen. Was tat die Polizei? Statt sie zu schützen, schützte sie die Antifa und verhaftete die Frau, nicht die Angreifer. Haben Sie nicht durchgesehen oder hatten die einen Auftrag?“ (Zu sehen sind die Szenen und auch das Anlegen von Handschellen bei der Frau hier im Video ab Zeitmarke 13.15.) Ich bitte um einen Kommentar zu der Szene. Aus dem Video erschließt sich zumindest in meinen Augen der Vorgang so wie in dem Leserbrief geschildert.Daher die Frage, warum die Frau in Gewahrsam genommen wurde. Und ob auch die Angreifer in Gewahrsam genommen wurde und gegen sie ermittelt wird.Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße Boris Reitschuster
+++ Aktualisierung am 18.5.2020 um 18.45 Uhr +++
Die Antwort der Polizei in Köln
Sehr geehrter Herr Reitschuster,
Nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter sowie am 16. Mai 2020 auf dem Roncalliplatz eingesetzten Polizeibeamten, beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt:
1) Warum wurde die Frau in Gewahrsam genommen?
Die anwesenden Beamten der Bereitschaftspolizei beobachteten eine verbale Streitigkeit, welche in eine körperliche Auseinandersetzung mündete. In diese Auseinandersetzung war die betroffene Frau augenscheinlich involviert.
Um eine weitere Eskalation zu verhindern, war die sofortige räumliche Trennung der Beteiligten voneinander erforderlich.
Die Betroffene leistete Widerstand gegen die Maßnahmen der einschreitenden Polizisten, sodass polizeiliche Folgemaßnahmen erforderlich wurden.
2) Wurden auch Angreifer in Gewahrsam genommen und wird gegen diese ermittelt?
Eine konkrete Zuordnung einzelner Beteiligter zur anderen Streitpartei war den eingesetzten Polizeikräften vor Ort nicht möglich. Die einzelnen Tathandlungen sind Inhalt weiterer Ermittlungen durch die Kriminalpolizei und dauern an.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXX XXXXXXX
Polizeihauptkommissarin
Polizeipräsidium Köln
Leitungsstab (LStab 2)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bild: Boris Reitschuster