Gasverbrauch per Verordnung: Jetzt kommt die Energiesparpflicht Wirtschaftsminister Habeck will aber keine "Wärmepolizei" schicken

Von Daniel Weinmann

Nun ist es amtlich: Das an diesem Donnerstag vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Netzagenturpräsidenten Klaus Müller präsentierte „Energiesicherungspaket“ gibt der Regierung die Möglichkeit, künftig per Dekret zu bestimmen, wo es wie warm sein darf. Nach der Europäischen Union (reitschuster.de berichtete) leistet nun auch die Bundesregierung den Offenbarungseid.

„Wir müssen unsere Vorsorge für den Winter verstärken“, forderte Habeck. Bislang sei der Gasverbrauch in Deutschland temperaturbereinigt lediglich um fünf bis sieben Prozent gesunken. Dies reicht aber nach Ansicht des Grünen-Politikers nicht aus. Netzagenturpräsident Müller ging noch weiter: „Eine Zielmarke, um eine Gasmangellage zu vermeiden, ist insgesamt über Deutschland hinweg eine Einsparung von 20 Prozent“, sagte er.

Habeck holt derweil zum Rundumschlag aus. Betroffen sind neben Behörden und Büros nämlich, wie kürzlich an dieser Stelle prognostiziert, auch Privathaushalte. Für eine Dauer von sechs Monaten sollen in öffentlichen Einrichtungen und Bürogebäuden Flure, Hallen, Foyers und Technikräume nicht mehr geheizt werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sicherheitsgründe dagegensprechen.

Verpflichtender Heizungscheck für Hausbesitzer

Zudem will Berlin mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zu einer Ausweitung des Homeoffice bewegen, damit weniger Büros geheizt werden müssen. Ob und wie die Arbeitnehmer, die ihr heimisches Büro ja auch heizen müssen, für die zusätzlichen Nebenkosten entschädigt werden sollen, ließ der Wirtschaftsminister allerdings offen. Hausbesitzern steht ein verpflichtender Heizungscheck bevor. Zudem soll Immobilieneigentümern künftig rechtlich verboten werden, Schwimmbäder mit Gas zu beheizen. Hallenbäder sollen hingegen nicht vom Heizverbot betroffen sein.

Zwar betonte Habeck, dass es nicht darum gehe, eine „Wärmepolizei“ in Deutschland einzuführen und die Bürger zu drangsalieren. Rechtlich gibt es indes die Möglichkeit, die Energienutzung auch im privaten Bereich zu beschränken – und zwar dann, wenn die Bundesregierung die Notfallstufe des „Notfallplans Gas“ ausruft.

In diesem Fall könnte die dem Wirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur anordnen, dass die Heizungen in Privathaushalten so eingestellt werden müssen, dass maximal eine Raumtemperatur von 18 Grad erreicht wird, zitiert die Welt den Düsseldorfer Juristen Stefan Altenschmidt. „Sie könnte anordnen, dass nur noch zwischen 6 Uhr und 18 Uhr geheizt werden darf“, so der Anwalt, der Industrieunternehmen in energierechtlichen Fragen berät.

Smarte Diktatur mit kuschelweichem demokratischem Anstrich

Das Energiesicherungsgesetz und die Gassicherungsverordnung geben der Behörde nach Ansicht von Altenschmidt „Spielraum für alle möglichen Arten von Verfügungen“. Wer diese nicht befolge, müsse nach geltendem Recht mit Bußgeldern oder sogar Gefängnis rechnen.

Offen bleibt die Frage, wie überprüft werden kann, wer sich welche Temperatur gönnt. An Möglichkeiten dürfte es nicht mangeln, wie die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg gezeigt hat: Im August vergangenen Jahres wurde dort das „anonyme Hinweisgeberportal für Finanzämter“ freigeschaltet.

Die Klimadiktatur, die bislang als Verschwörungstheorie abgetan wurde, könnte angesichts der völlig verfehlten Energiepolitik Merkels und der dadurch entstandenen Abhängigkeit von russischem Gas schneller wahr werden, als von vielen befürchtet.

Besonders perfide: Die Grünen wissen den Überfall Russlands auf die Ukraine als Steilvorlage zu nutzen, um im Namen des Klimawandels das Leben der Bundesbürger selbst in deren Zuhause bevormunden zu können. Das Modell „smarte Diktatur mit kuschelweichem demokratischem Anstrich“ ist greifbar nahe.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigte in einem Gastkommentar für die „Welt“ bereits im Dezember 2020 auf, wohin die Reise gehen soll: „Somit benötigen wir Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, die analog zu den Einschränkungen der persönlichen Freiheit in der Pandemie-Bekämpfung sind.“

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Superstar/Shutterstock
Text: dw

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