„Gerichte sind teilweise wieder im Nationalsozialismus angekommen“ Neue Analyse zeigt: Viele Corona-Urteile beziehen sich auf NS-Recht
Seit Corona schleift die Rechtsprechung Grund- und Menschenrechte. Die nach dem Nazi-Terror verbreitete Vorstellung unveräußerlicher individueller Grund- und Menschenrechte, in die der Staat nicht eingreifen darf, gilt nur noch eingeschränkt. Von Daniel Weinmann.