Windkraft um jeden Preis? So wird die Energiewende ad absurdum geführt Wie ein Windpark gegen jede Vernunft durchgedrückt werden soll

Von Kai Rebmann

An der von der Bundesregierung vorangetriebenen Energiewende scheiden sich die Geister. Dabei geht es noch nicht einmal um die Frage, wie man zu den sogenannten „Erneuerbaren“ steht, sondern vielmehr um die Art und Weise, wie diese Transformation mit der Brechstange durchgesetzt werden soll. Der faktisch erzwungene Umstieg auf Wärmepumpen oder der ohne jede Not erfolgte Ausstieg aus der Atomkraft sind dafür nur zwei Beispiele von unzähligen.

Ein weiteres ist das Windenergiebedarfsflächengesetz. Hinter diesem sperrigen Wortungetüm verbirgt sich das Ziel der Ampel-Koalition, bis zum Jahr 2032 satte zwei Prozent der bundesdeutschen Landfläche für die Windenergie auszuweisen, sprich den Bau von Windkraftanlagen. Der Weg zur Umsetzung dieses Ziel treibt bisweilen sehr seltsame Blüten, wie ein aktuell geplantes Projekt bei Remchingen im Enzkreis (Baden-Württemberg) in aller Deutlichkeit vor Augen führt.

Dort sollen im Staatswald, also außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der angrenzenden Kommunen, bis Ende 2028 drei Windkraftanlagen entstehen. Mit einer Höhe von bis zu 261 Metern werden diese Windräder die höchsten weit und breit sein. Diese Dimension ist wiederum notwendig, um die Anlage auch nur halbwegs wirtschaftlich betreiben zu können.

Die ganz erheblichen Eingriffe in die Wohnqualität und nicht zuletzt die Natur werden hierbei völlig außer Acht gelassen. Schließlich dient ja alles der „guten Sache“, in diesem Fall dem Bau von Windrädern um jeden Preis. Dabei gibt es gleich aus mehreren Gründen ganz erhebliche und noch dazu sehr sachliche Bedenken gegen diesen Standort – wohlgemerkt noch nicht einmal die Windkraft im Allgemeinen.

Im Dezember 2022 stellte die FDP-Fraktion im Landtag eine Kleine Anfrage an die Landesregierung und bezog sich dabei auf Berichte, wonach „die Auslastung der Windkraftanlagen in Deutschland häufig nur sehr gering“ sei. Ganz konkret verwiesen die Liberalen auf den Nordschwarzwald, „der möglicherweise besonders von niedrigen Auslastungen betroffen ist“.

Die FDP wollte von der Grün-Schwarzen Koalition unter anderem wissen: „Inwiefern ist die Auslastung der Windkraftanlagen im Nordschwarzwald in den vergangenen fünf Jahren (positiv oder negativ) abweichend zur Auslastung anderer Windkraftanlagen in Baden-Württemberg und nach Ihrer Kenntnis in Deutschland insgesamt (unter Angabe der durchschnittlichen Auslastung)?“

Antwort der Landesregierung: „Die mittlere Auslastung der betreffenden Windenergieanlagen in der Region Nordschwarzwald liegt bei 1.693 kWh/kW (Wetterjahr 2020) bzw. 1.467 kWh/kW (Wetterjahr 2021). Bei der Interpretation gilt es selbstverständlich zu berücksichtigen, dass die Auslastung von Neuanlagen im Laufe der Jahre deutlich gestiegen ist. […] Die im Oktober 2020 veröffentlichte Studie „Volllaststunden von Windenergieanlagen an Land – Entwicklung, Einflüsse, Auswirkungen“ zeigt zur weiteren Einordnung auf, dass die mittleren möglichen Volllaststunden des bundesweiten Kraftwerkspark (Windenergie) in der Zeit zwischen 2004 und 2019 von 1.615 auf 2.062 Stunden gestiegen sind.“

Politischer Wille siegt über rationale Vernunft

Im Klartext: Baden-Württemberg im Allgemeinen und der Nordschwarzwald, wo der Enzkreis liegt, sind im bundesweiten Vergleich eher windarme Regionen. Es braucht dort also Anlagen von weit überdurchschnittlichen Ausmaßen, damit „unten etwas Zählbares“ herauskommt. Die Frage „Wie hoch sind Windräder?“ beantwortet die EnBW auf einer Erklär-Seite zum Thema so: „Ein Windrad ist im Durchschnitt 90 bis 130 Meter hoch (Nabenhöhe), der Rotordurchmesser liegt bei bis zu 90 Metern und die Nennleistung bei 2 bis 5 Megawatt (MW), offshore (im Meer) bis zu 15 MW.“

Zur Erinnerung: Im Staatswald bei Remchingen sollen Anlagen mit einer Nabenhöhe von bis 175 Metern und einer Gesamthöhe von bis zu 261 Metern entstehen.

Weshalb also werden in den letzten Jahren deutlich mehr Windkraftanlagen errichtet als dies in der Vergangenheit der Fall gewesen war? Es liegt schlicht und ergreifend am politischen Willen auf Landes- und Bundesebene und hat weniger bis nichts mit Evidenz oder technischer Effizienz zu tun – die Abschaltung der letzten drei AKWs in Deutschland lässt grüßen!

Als technische Grundlage dient der Windatlas Baden-Württemberg, der seit dem Jahr 2019 auf neuen Parametern fußt. Zuvor war die Windgeschwindigkeit in Metern pro Sekunde der maßgebliche Faktor, womit auch ein Laie mehr oder weniger etwas anfangen konnte. Seit 2019 orientiert man sich an der sogenannten „mittleren gekappten Windleistungsdichte“ in Watt pro Quadratmeter, womit sich selbst ausgewiesene Experten schwertun.

Ergebnis: Durch die Umstellung werden jetzt tendenziell Regionen bzw. Standorte als „windkrafttauglich“ ausgewiesen, die zuvor noch „untauglich“ galten – weil es eben politisch gewollt ist. Die Autoren des Essays „Der Windatlas Baden-Württemberg 2019 im Realitätscheck“ kritisieren, dass die Daten auf deren Grundlage dieser Windatlas erstellt wurde und wird, „nicht einer unabhängigen Prüfung unterzogen“ werden könnten.

Zwar werde darin „die Vorgehensweise zur Datenermittlung und die Methodik der Modellierung beschrieben, jedoch ist eine vollständige Nachvollziehbarkeit und somit eine Validierung der Studie für Dritte nicht möglich“. Begründet wird diese mangelhafte Transparenz mit Datenschutz: „Allerdings bestehen teilweise sehr hohe Anforderungen der Dateneigentümer an die Vertraulichkeit. In vielen Fällen ist selbst die Nennung der Standorte, erst recht der Koordinaten untersagt. Daher erfolgen in diesem Bericht nur pauschale bzw. zusammenfassende Aussagen zur Lage und Qualität der Datensätze sowie deren Wiedergabe durch das Modellsystem.“

Ob der Staatswald bei Remchingen aus Sicht der rein technischen Effizienz für Windräder geeignet ist, erscheint zumindest zweifelhaft. Ganz andere Fragen stellen sich bezüglich der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Umwelt. Es müssen Jahrzehnte alte oder noch ältere Baumbestände gerodet werden, eine Aufforstung an andere Stelle ist hierfür kein annähernd gleichwertiger Ersatz. Nicht zuletzt geht es dann auch noch um die optische Wirkung und die Frage, ob die Bürger vor Ort sich das (auch dann noch) wünschen, falls sie sich der tatsächlichen Dimensionen auch wirklich bewusst sind.

Ideologische Energiewende wichtiger als Flugsicherheit?

Vor zwei Wochen fand vor Ort eine Veranstaltung statt, in deren Rahmen das Projekt erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Abend hinterließ jedoch deutlich mehr Fragen als er Antworten liefern konnte. Viel zu oft mussten sich die Vertreter des Projektentwicklers (JUWI) bei den Fragen der Bürger auf die Ergebnisse vermeintlich „unabhängiger Gutachter“ berufen, die aber natürlich vom Projektentwickler selbst bestellt und schließlich auch bezahlt wurden.

So werden etwa die zulässigen Grenzen bezüglich Abstand zur Wohnbebauung, Schallemissionen oder Schattenwurf der Rotorblätter – laut Berechnungen und Modellierungen – gerade so eingehalten. Eine deutliche Grenzüberschreitung soll es dagegen beim Mindestabstand zu einem Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) des Baden-Airports geben.

Dieser wurde auf Initiative der amtierenden Bundesregierung erst Ende 2022 von zuvor 15 auf neu 7 Kilometer reduziert – ausdrücklich, um dadurch mehr Platz für Windkraftanlagen schaffen zu können. Die JUWI-Vertreter erklärten hierzu, dass eine Unterschreitung dieses Radius von 7 Kilometern – wie sie am vorgesehenen Standort gegeben wäre – per „Einzelfallprüfung“ genehmigt werden könne. Man darf sicherlich gespannt sein, wie eine solche Prüfung ausfallen wird.

Ich habe daher sowohl bei der Deutschen Flugsicherheit (DFS) als auch dem Bundeswirtschafts- und Bundesverkehrsministerium nachgehakt und allen drei Häusern einen praktisch identischen Fragenkatalog geschickt. Als Grundlage hierfür diente diese Veröffentlichung durch das Land Baden-Württemberg vom 30. November 2022 zur Reduzierung der Sicherheitszone um DVOR:

In dem Artikel heißt es, die Deutsche Flugsicherung habe „die Schutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer neu bewertet und den Schutzradius auf sieben Kilometer verkleinert“. Dies sei „auf Grundlage neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse“ erfolgt.

1. Wann, wo, durch wen und in welchem Zusammenhang wurden diese „neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse“ gewonnen? Wer hat eine entsprechende (Neu-)Untersuchung bzw. (Neu-)Bewertung gegebenenfalls wo veranlasst?
Ich bitte um Nennung der Quelle(n), die Ihrer Entscheidung zugrunde liegen und Ihnen gemäß des Artikels offenbar durch das Bundeswirtschaftsministerium und/oder das Bundesverkehrsministerium vorgelegt worden sein müssen.

2. Sind Ihnen Fälle in Baden-Württemberg bekannt, sowohl von bereits gebauten oder in Planung bzw. Projektierung befindlichen Windrädern, in denen der neue Mindestabstand von 7 Kilometern zu einem DVOR unterschritten wurde bzw. werden soll?

2.1. Falls ja, bitte ich um Nennung der betreffenden Standorte sowie Mitteilung über die Gründe für die jeweilige Regelung.

3. Sind Ihnen Fälle in Deutschland (gesamtes Bundesgebiet) bekannt, sowohl von bereits gebauten oder in Planung bzw. Projektierung befindlichen Windrädern, in denen der neue Mindestabstand von 7 Kilometern zu einem DVOR unterschritten wurde bzw. werden soll?

3.1. Falls ja, bitte ich auch hier um Nennung der betreffenden Standorte sowie Mitteilung über die Gründe für die jeweilige Regelung.

4. Sind Ihnen Fälle bekannt, sowohl aus Baden-Württemberg als auch Deutschland (bitte einzeln aufschlüsseln), in denen eine „Einzelfallprüfung“ oder ein ähnlicher Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Unterschreitung des neuen Mindestabstands von 7 Kilometern eingereicht wurde?

Antworten auf Fragen, die niemand gestellt hat

Als erstes antwortete das Bundeswirtschaftsministerium. Eine Pressesprecherin des Hauses von Robert Habeck (Grüne) tat so, als ginge sie das überhaupt nichts an und teilte lapidar mit: „Die Deutsche Flugsicherung (DFS) fällt in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums.“

Das klingt zunächst einleuchtend. Dennoch heißt es in oben verlinktem Artikel ausdrücklich und unmissverständlich: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verständigten sich im April 2022 darauf, auf Grundlage neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen.“

Das Haus von Robert Habeck war an der Reduzierung der Sicherheitszone rund um DVOR also maßgeblich beteiligt – verweigerte zunächst aber jede Auskunft dazu. Erst auf weitere Nachfragen hin, schloss sich ein Sprecher im Wesentlichen den Ausführungen der weiteren Adressaten an. So verwies etwa die Deutsche Flugsicherung auf eine Pressemitteilung vom 27. Februar 2023, in der es unter anderem heißt:

„Die Neubewertung ist eine gemeinsame Initiative der DFS und der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie für Digitales und Verkehr (BMDV). Grundlage des Vorstoßes waren neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Diese hatte die DFS gemeinsam mit der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) im Rahmen des vom BMWK geförderten Forschungsprojekts WERAN (“Wechselwirkung Windenergieanlagen und Radar/Navigation“) gewonnen. […] Auf dieser Grundlage begann die DFS am 1. August 2022, die Schutzbereiche von bundesweit 40 Doppler-Drehfunkfeuern (DVOR) neu zu bewerten und festzulegen, ob diese auf den von der PTB vorgeschlagenen Radius von sieben Kilometern verkleinert werden können.“

Hierzu wichtig zu wissen: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstellt und damit keineswegs unabhängig. Es wäre also mehr als überraschend gewesen, wenn die PTB nicht genau die „neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse“ geliefert hätte, die die Aufraggeber – Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium – „bestellt“ haben.

Die Deutsche Flugsicherung wollte auch die Fragen 2 bis 4 beantworten, wobei es allerdings beim Versuch blieb. Eine Sprecherin teilte unter anderem mit: „Dass der Anlagenschutzbereich keine Bauverbotszone ist, sieht man daran, dass allein im alten Schutzbereich (15 km Radius) um das Drehfunkfeuer Sarstedt rund 120 Windkraftanlagen stehen.“

Das mag für den einen oder anderen zwar interessant sein, danach hatte aber niemand gefragt. Ich wollte nicht wissen, ob es Windkraftanlagen im alten Radius von 15 Kilometern gibt, sondern ob im neuen Radius von 7 Kilometern solche Anlagen bestehen bzw. geplant oder projektiert sind. Diese nicht ganz unerhebliche Frage blieb bis heute leider unbeantwortet.

Remchingens Bürgermeisterin Julia Wieland (parteilos) äußert sich bislang noch sehr zurückhaltend. Von den Bürgern seien mehrere Themen angesprochen worden, die sie „gerne weiter prüfen würde, zum Beispiel die Wasserschutzzonen in dem Gebiet und die Flugsicherung. Insgesamt ist das Thema Windkraft aber sehr komplex und man muss sich ausführlich einlesen, dementsprechend bitte ich um Geduld“.

Aus der Mitte einiger besorgter Bürger, die sich binnen kürzester Zeit zu einer bisher noch losen Initiative zusammengeschlossen haben, wurde an die Rathaus-Chefin der Wunsch nach einem „Bürgerdialog Windkraft“ herangetragen, in dessen Rahmen die zahlreichen noch offenen Fragen erörtert werden sollen.

Diese Runde sollte dann, so die Vorstellung der Initiative, mit der Bürgermeisterin selbst, dem Gemeinderat und verschiedenen Experten besetzt sein. Hierzu teilte Wieland unter anderem mit: „Bezüglich der Experten muss aber genau darauf geachtet werden, woher diese Experten kommen (und) welche Hintergründe und Qualifikationen sie haben.“ Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

Transparenz-Hinweis: Der Autor dieses Artikels kandidiert bei den Kommunalwahlen am 9. Juni auf der Liste der „Freie Wählervereinigung Remchingen e.V.“ und gibt hier seine persönliche Sicht der Dinge als Bürger seiner Heimatgemeinde wieder. Die FWV Remchingen ist politisch unabhängig und steht insbesondere in keinerlei Verbindung zu den auf Bundesebene agierenden Freien Wählern.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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