Corona – Gift für den Rechtsstaat?

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte, geriet ins Kreuzfeuer der Behörden nach ihrer Ankündigung, gegen die Einschränkungen der Bürgerrechte im Zuge der Corona-Krise Verfassungsbeschwerden einzulegen (siehe hier). Die Juristin bekam in ihrer Kanzlei Besuch vom Staatsschutz. Auch ihre Webseite war am Freitag auf Anordnung der Polizei im Internet nicht mehr zu erreichen (makaber, dass ausgerechnet die Fehlermeldung „forbidden“ kommt, also „verboten“).

Am am 10. April hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag der Heidelbergerin abgewiesen (Begründung siehe hier). Der unterzeichnenden Vize-Präsident des Gerichts, Stephan Harbarth, war Mitglied des Bundesvorstandes der CDU und von 2009 bis 2018 Mitglied des Deutschen Bundestags für die Union. Als Reaktion hat Bahner ihre Anwaltszulassung zurückgegeben, wie sie auf ihrer Internetseite mitteilt. In einem offenen Brief an die Schriftstellerin und Brandenburgische Verfassungsrichterin Juli Zeh schreibt die Anwältin: „Wir sind doch keine Kriminellen, die man polizeilich ̈überwachen muss, wenn wir unsere Grundfreiheiten und Menschenrechte in Anspruch nehmen, ich fasse es einfach nicht.“ (der gesamte Brief ist hier nachzulesen).

Schwerer Tobak aus dem Mund der Heidelberger Rechtsanwältin und wohl aus der Emotion der Situation heraus verbal und auch juristisch überzogen. Gegen die Medizin-Juristin wurden Ermittlungen eingeleitet wegen eines Aufrufs zu einer Demonstration am Ostersamstag unter dem Motto „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“, wie das Portal Heidelberg24 am Donnerstag schrieb: „Den Grund für einen Eilantrag sieht die Anwältin darin bestätigt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland durch die „Beschränkung fast aller Grundrechte“ auf dem Weg zu einem ,diktatorischen Polizeistaat´ befände. Zudem fürchte sich Bahner auch um ihre Freiheit durch Festnahme und Polizeigewahrsam, da sie Besuch von der Polizei Heidelberg erhalten habe. In ihren Augen müsse eher der Innenminister Baden-Württembergs Thomas Strobel zur Verantwortung gezogen werden, da er zur ,Verfolgung Unschuldiger´ aufrufe!“

So sehr Bahner in ihren Ausführungen überziehen mag – nicht nur die Heidelbergerin sieht den Rechtsstaat und vor allem die Grundrechte durch die massiven Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise beeinträchtigt. Während die Opposition zum einen Teil vorauseilenden Gehorsam übt bzw. zum anderen Teil von den Medien ignoriert wird, gibt es zahlreiche Klagen von Juristen. So werden innerhalb Deutschlands Menschen aus ihrem Zuhause bzw. Bundesland ausgewiesen, nur weil sie dort lediglich mit Zweitwohnsitz registriert sind, während Asylbewerber weiter ins Land dürfen (siehe hier). Immer wieder kommt es zu Klagen über Willkür von Polizei und Behörden.

Auch Mediziner klagen inzwischen, dass die Maßnahmen überzogen seien. So hat Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery  das Vorgehen von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in der Corona-Krise harsch kritisiert. „Seine Politik der harten Hand führt offensichtlich nicht zum Erfolg. Bayern steht bei den Infektionszahlen von allen Ländern am schlechtesten da. Es hat auch die höchste Sterbequote und die niedrigste Verdopplungszeit bei den Infektionen – das ist in diesem Fall schlecht. Dass Herr Söder da Ängste entwickelt, kann ich nachvollziehen. Es hilft aber nichts, das Denken auszuschalten. Wir brauchen Vernunft, keine dramatischen Aktionen.“

Erstaunlich ist vor diesem Hintergrund: Laut „Bayerntrend“ des Bayerischen Rundfunks konnte Ministerpräsident Söder seinen Zustimmungswert sprunghaft auf 94 Prozent verbessern. Auch wenn man beruhigt sein kann, dass der öffentlich-rechtliche Sender seinem Landesvater wenigstens nicht mehr als 100 Prozent bescheinigt, und durchaus die Zahl in dieser Höhe bezweifeln darf, ist die Tendenz einer derartig hohen Zustimmungsquote für eine Demokratie mehr als bedenklich – und offenbart geradezu eine Sehnsucht nach harter Hand bis hin zur Einschränkung von Bürgerrechten.

Letztere nimmt immer bedenklichere Züge an. In Berlin versammelten sich am vergangenen Samstag rund 40 Menschen, um für die bürgerliche Freiheiten zu demonstrieren unter dem Motto: „Grundrechte verteidigen – nein zur Diktatur“. Obwohl die Veranstaltung laut TE korrekt angemeldet und behördlich genehmigt war, fuhr die Polizei mit zehn Mannschaftswagen vor und löste die friedliche Versammlung am Rosa-Luxemburg-Platz im hippen Scheunen-Viertel wegen angeblicher Verstöße gegen die Corona-Abstandsregeln auf. Teilnehmer bestritten diesen Vorwurf. 31 Menschen mussten ihre Personalien angeben und wurden angezeigt (Augenzeugenberichte im Video hier).

Ganz anders einen Tag zuvor im Berliner Problem-Kiez Neu-Köln: Dort hatten sich rund 300 Männer vor der berüchtigten Dar-Assalam-Moschee versammelt, bei der Verfassungsschützer eine Verbindung zur Muslim-Bruderschaft vermuten. Der Imam zeigte sich vom verbotenen Menschenauflauf sogar positiv beeindruckt (während etwa die offizielle katholische und evangelische Kirche das Verbot von Gottesdiensten begrüßen). Als die Polizei – hier bei 300 vorwiegend jungen und männlichen Gläubigen nur mit vier statt mit zehn Bussen wie bei den 40 bunt gemischten Demonstranten für Bürgerrechte – versuchte, einzugreifen, kam es zu Tumulten und Handgreiflichkeiten gegen die Beamten.

Das Resultat: Im Gegensatz zu den Bürgerrechtlern keine Aufnahme von Personalien, keine bekannten Anzeige.

Ein Rechtsstaat, der auf der einen Seite massiv die Bürgerrechte einschränkt und diese Einschränkungen bei einem Teil der Bevölkerung sehr hart durchsetzt, auf der anderen Seite bei einem anderen Teil der Bevölkerung aber ein Auge zudrückt, zersetzt sich selbst. Bzw. wird zersetzt von den Verantwortlichen.

„Man muss nicht nur entschlossen gegen das Virus kämpfen – sondern auch gegen eine Stimmung, die die Grund- und Bürgerrechte in Krisenzeiten als Ballast, als Bürde oder als Luxus betrachtet, den man sich in diesen Zeiten nicht leisten könne“, mahnte Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung. Das wiegt schwer genug. Was der Linke Prantl aber nicht erwähnt – die Ungleichbehandlung – hat eine noch viel größere Sprengkraft und ist eine Bombe unter dem Fundament unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.


Bild: Flickr/Lizenz (CC BY-ND 2.0)

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