Von reitschuster.de
Rechtsanwalt Christian Solmecke ist kein unbeschriebenes Blatt, über ihn wird sogar ein Wikipedia-Eintrag geführt, denn der Jurist ist, was man einen Tausendsassa nennt: Anwalt, Autor und Webvideoproduzent. Und Solmecke, der auch schon mit dem prominenten Anwalt Ralf Höcker gemeinsame Sache gemacht hat, nimmt kein Blatt vor den Mund.
Sicher ist Letzteres der gewichtigste Grund dafür, dass Stern TV den Anwalt zu Moderator Steffen Hallaschka in die Sendung einlud, um die Zuschauer über den rechtlichen Hintergrund der Impfausweise aufzuklären.
Die Sendung vom 29. September 2021 ging viral, denn Christian Solmecke erklärte hier nicht weniger, als dass es keine Straftat wäre, wenn man mit einem gefälschten Impfpass ins Restaurant oder in den Club gehe. Indirekt bestätigt wurde ihm das ausgerechnet noch von Hygiene-Maßnahmen- und Impf-Fetischist Karl Lauterbach, der bei Stern TV zugeschaltet war. Aber lesen Sie selbst:
CHRISTIAN SOLMECKE: Also, das Erste, was einem hier ja in den Kopf kommen würde, ist die Urkundenfälschung. Allerdings bedeutet Urkundenfälschung, dass ich ein Dokument habe, mit dem ich irgendwas beweisen kann. Und diese leeren Impfpässe, mit denen kann ich ja noch nichts beweisen, da fehlt noch der Name. Und deswegen fällt die Urkundenfälschung raus. Und es gibt was anderes, das ist das Fälschen von Gesundheitszeugnissen, das könnte auch noch eine Norm sein, aber bei den Fälschungen von Gesundheitszeugnissen, da haben wir nur eine Straftat, wenn ich so ein Gesundheitszeugnis bei Behörden oder bei Versicherungsunternehmen vorlege. Das heißt, wenn ich mit einem gefälschten Impfpass ins Restaurant oder in den Club gehe, ist das keine Straftat.
STERN TV: Also die Apotheke, bei der ich es digitalisieren lasse, ist keine Behörde?
CHRISTIAN SOLMECKE: Die ist keine Behörde! Und insofern kann ich es dort, bei der Apotheke, das Ganze vorlegen.
STERN TV: Also das heißt, nicht mal ich, der im Grunde die ganze Urkundenfälschung komplett machen würde, indem ich da meinen Namen eintrage, mache mich strafbar, weil ich’s ja nicht im Sinne einer Urkunde, sondern eines Gesundheitszeugnisses verwende und solange ich damit keine Versicherung behellige oder keine Behörde…ist das juristisch nicht…richtig?
CHRISTIAN SOLMECKE: Ja – und das haben die Politiker auch erkannt. Deswegen wollten sie zum ersten Juni dieses Jahres einen neuen Straftatbestand einführen und haben das auch gemacht, das Infektionsschutzgesetz – da wird unter Strafe gestellt, das Fälschen von Impfpässen. Allerdings auch nur für diejenigen unter Strafe gestellt, die auch berechtigt sind, Impfpässe auszustellen, nämlich Ärzte und Apotheker, sprich: wenn ich kein Arzt oder Apotheker bin und mir so ein Ding selbst ausstelle, falle ich durchs Raster und wir haben da keine Strafnorm, die das erfasst.
STERN TV: Ich kriege Puls an dieser Stelle, und freue mich, dass Karl Lauterbach uns noch zugeschaltet ist aus Berlin.
KARL LAUTERBACH: Also die Impfausweise zu fälschen, das ist total simpel, die Sticker sind leicht nachzumachen, also …die Chargennummer wird nicht kontrolliert. Die Chargennummer ist vorgegeben, die wird aber nicht kontrolliert, einen Arzt-Stempel von einer Praxis oder einem Impfzentrum, die können Sie locker nachmachen, wenn Sie da ein Modell haben, und somit, also, hat es mich von Anfang an überrascht, muss ich ehrlich sagen, dass wir hier nicht…also…eine…also .. Stichprobenprüfung wenigstens gemacht haben …
STERN TV: (unterbricht) …Herr Lauterbach…
KARL LAUTERBACH: …um ein Bild davon zu verschaffen.
STERN TV: Herr Lauterbach, motivieren Sie die schlimmen Finger nicht…
Bild: Screenshot RTL Stern TV
Text: red