Entmündigung der Wähler?

Gastbeitrag von Gunter Weißgerber

Redner der Leipziger Montagsdemonstrationen

1989/90 Mitglied der freigewählten Volkskammer

1990 Mitglied des Deutschen Bundestages 1990-2009

Schäubles Wahlrechts-„Notlösung“ ist eine Degradierung des Souveräns. „Derzeit sitzen 111 Abgeordnete zu viel im Bundestag. Eine Reform des Wahlrechts ist nötig, doch die Koalition kann sich nicht einigen. Wolfgang Schäuble will ein Deckelungsmodell.“ (ZDF, 9. April 2020).

Der Deutsche Bundestag gehört mit aktuell 709 Abgeordneten auf die Gesamtbevölkerung bezogen zu den mitgliederstärksten Parlamenten der westlichen Welt. Für die Bundestagswahl 2021 scheint das Durchbrechen der Schallmauer von 800 Sitzen nicht illusorisch.

Waren es nach der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl am 2. Dezember 1990 noch 662 und davon 328 direkt gewählte Abgeordnete (gleich 49,55 Prozent direkt gewählt), so sind es seit der Bundestagswahl 2017 709 nun, und darunter 299 direkt gewählte Parlamentarier (gleich 42,17 Prozent direkt gewählt).

Der sinkende Anteil direkt gewählter Volksvertreter ist der zunehmenden Zahl der Überhangmandate geschuldet. Die wiederum Folge der Parteienzersplitterung infolge grassierenden Misstrauens seitens der Wahlbevölkerung sind. Wer die Wähler nicht mehr ernst nimmt, ihnen mit Misstrauen begegnet, der verliert diese. Ein alter Hut.

Wolfgang Schäuble will nun diesen Trend, statt ihn mit stärkerer Hinwendung zur eigenen Bevölkerung stoppen zu wollen, Rechnung tragen, per Verhältniswahlrechtsumpolung zum neuen Prinzip erheben.

Ginge es nach dem Bundestagspräsidenten, würden nicht mehr die Landeslisten das Ergänzungsreservoir bilden, sondern das direkte Element des gemischten Verhältniswahlrechts würde zum Kürzungsreservoir verkommen – was einem historischen Paradigmenwechsel der Bundesrepublik endgültig zu einem reinen Parteienstaat gleichkommen würde. Diese Republik würde eine andere. Eine hässlichere.

Konnten die Wähler bisher die Landeslisten gleich Parteilinien mittels Erststimme kürzen, so dezimiert Schäubles Modell in jeder Wahl die Direktmandate. Der Unterschied zur DDR mit ihrer Liste der Lieblinge der Partei wird in der Wahlpraxis damit immer geringer. Noch mit einem Unterschied: In der anderen Bundesrepublik gäbe es verschiedene Listen von Lieblingen der Parteien.

Galt bisher das Primat des direkt erworbenen Mandats, soll nach Schäuble zukünftig das Primat der Parteifunktionärslisten gelten. Die Bundesrepublik auf dem Weg in eine Funktionärsrepublik?

Sinn macht das natürlich aus Sicht der Schäubles dieser Republik vor dem Hintergrund der offenkundigen Unbotmäßigkeit des gemeinen Wahlvolks. Es wählt zunehmend anders als von den Parteien gewünscht. Und da das offenkundig so ist, dann muss auch auf das direkte Mandat verzichtet werden können. Der erste Schritt hierzu ist Schäubles Notlösung. Gewöhnt sich das Wahlvolk daran, woran wohl wenig zu zweifeln ist, dann können kommende Parlamente sogar das gemischte Verhältniswahlrecht gänzlich aus dem Verkehr ziehen.

Klüger wäre dagegen die Einführung des Mehrheitswahlrechts. In dem spielt die Akzeptanz von Politikern vor Ort die entscheidende Rolle – also das genaue Gegenteil von Schäubles Parteienstaats-Rettungs-Intentionen. Und: Statt 709 und mehr Abgeordneten gäbe es bei 299 Wahlkreisen konstant 299 direkt gewählte Bundestagsabgeordnete! Was ebenfalls ein Paradigmenwechsel wäre – einer zu mehr Bodenständigkeit im „Hohen Hause“.

Um es abgewandelt mit Neil Armstrong zu sagen: Wolfgang Schäuble geht in den Augen von alternativlos eingelullten Otto Normalverbrauchern einen kleinen Schritt, treibt die Bundesrepublik aber zu einem großen Sprung ins Parteienelend.

Wer jetzt schläft, wacht in einer anderen Republik auf – einer alternativlos notständig-geführten Besserungsanstalt.

Zusätzliche Lektüre:

„Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes enthält wichtige Grundsätze über die Ausgestaltung der Bundestagswahl, aber keine Entscheidung für ein spezifisches Wahlsystem: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.‘“ (Bundeszentrale für politische Bildung“.

„Eine Wahl ist unmittelbar, wenn der Wählerwille direkt das Wahlergebnis bestimmt. … Das Verfahren der Listenwahl hingegen ist mit dem Grundsatz der unmittelbaren Wahl vereinbar.“ (Wikipedia)


Bild: TIMES via Wikicommons, Lizenz CC BY-SA 3.0

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