Feudale Sitten bei der ARD? „Macht damit, was ihr wollt!“ Brisante Einblicke hinter ARD-Kulissen im Prozess heute

Sehen Sie hier auch mein Video aus Köln.

Im Prozess Gensing ./. Reitschuster vor dem Amtsgericht in Köln gab es heute keine Entscheidung. Auf Antrag meines Anwalts wird noch ein Schriftsatz nachgereicht. Anfang April soll dann das Urteil verkündet werden. Gensing selbst war nicht nach Köln gereist und ließ sich von seinem Rechtsanwalt vertreten. Die Verhandlung, die wegen der vielen Zuschauer extra in einen größeren Saal verlegt werden musste, bot aber brisante Innenansichten in die ARD – die für den Sender nicht schmeichelhaft sind. Gensing habe früher offen von Sympathien für die Antifa gesprochen. Im Interview mit VOCER antwortete er auf die Frage, wie sein persönlicher Zugang zum Thema Extremismus sei: „Persönliche Betroffenheit. Ich war als Jugendlicher Antifamäßig unterwegs, hatte lange Haare und wir waren halt alle eher alternativ drauf.“

Als Zeuge musste heute einer der Mitarbeiter des ARD-Chef-Faktenfinders vor Gericht antreten. Es hatte einige juristische Mühen gekostet, durchzusetzen, dass er persönlich vernommen wurde – Gensings Anwalt wollte das offenbar vermeiden. Der Mann ist freier Mitarbeiter und seine Aussage spielt nach Ansicht von Gensings Anwalt eine Schlüsselrolle in dem Verfahren. Er hatte das Foto aufgenommen, um das es in dem Prozess geht: Eine Kachel, also ein Bild mit Aufschrift, das ich auf Twitter in einem anderen Account gesehen und geteilt habe. So wie es Millionen Nutzer jeden Tag mit Millionen Bildern machen. Auf der Kachel stand ein Zitat von Gensing: „Ich glaube, dass man die Leser eher gewinnen kann, wenn im Journalismus eine Haltung vertreten wird, als wenn da einfach nur Fakten angehäuft werden. In meinen Augen ist das auch überhaupt nicht Journalismus.“ Das Zitat ist echt, jeder kann es nachlesen (hier).

Gensing ließ mich abmahnen, da er die Rechte an dem Bild geltend machte. Später verklagte er mich. Die Klage wurde Heiligabend 2019 zugestellt. Er habe die Bildrechte von dem Fotografen erworben, so Gensing, und deswegen hätte ich sein alleiniges Nutzungsrecht verletzt. Auf meine Bitte, den Vertrag mit dem Fotografen vorzulegen, kam im November 2019 aber nur per Mail eine fast schwarze, unleserliche Kopie. Erst mit der Klage legte der Anwalt dann eine lesbare Kopie vor: Mit einem Datum, das nach (!) der Abmahnung liegt. Der Fotograf ist ein Mitarbeiter der ARD, der oft für den Faktenfinder schreibt. Damit liegt nahe, dass hier ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt. Der Verdacht: Gensing wollte nicht hinnehmen, dass ich mich kritisch mit seiner Aussage auseinandersetze – und versuchte meine Meinungsfreiheit über den Umweg des Urheberrechtes auszuhebeln. Weil kein anderer Hebel vorhanden war.

Gensings Mitarbeiter sagte nun vor Gericht, er habe die Fotos vor einigen Jahren aufgenommen, zusammen mit anderen Fotos von Kollegen. Weil man halt öfter Fotos brauche. Das sei unentgeltlich geschehen. Nur einmal habe er, so der Mitarbeiter, dafür von einem Kollegen eine Packung Gummibärchen erhalten. Nachdem er öfter Anfragen erhalten habe, sei es nach einer Weile zu einer mündlichen Absprache mit Gensing gekommen, dass dieser die Bilder nach Belieben nutzen könne: „Im Prinzip habe ich gesagt, macht damit, was ihr wollt!“ Und weiter: „Ich hatte keinen Bedarf, für mich stellte sich nicht die Frage der Ausschließlichkeit.“ Also der Ausschließlichkeit der Rechte, die Gensing jetzt für sich beansprucht.

Erstaunliche Zufälle

Es war also nach der Darstellung des Zeugen nur eine mündliche Vereinbarung, alles war im Ungefähren. Nicht einmal die Zeit der Absprache konnte Gensings Mitarbeiter halbwegs eingrenzen: „2018 oder 2019 muss es gewesen sein.“ Womit zunächst unklar blieb, ob es überhaupt vor der strittigen Abmahnung gegen mich war. So half dann Gensings Anwalt noch einmal nach mit einem Wink mit dem Zaunspfahl: Ob es vor der Abmahnung gewesen sei, so seine augenzwinkernde Frage. Der Mitarbeiter bestätigte dies dann. Es seien doch wohl Monate gewesen, fragte der Anwalt sinngemäß nach. Der Gensing-Mitarbeiter nahm die Steilvorlage auf: „Ja“, antwortete er. Zuerst war dem Zeugen nicht mal mehr klar, in welchem Jahr er die Bildrechte Gensing übertragen hat – 2018 oder 2019 sagte er vage. Dann auf Nachfrage erinnerte sich der Zeuge urplötzlich wieder ganz präzise, dass es vor der Abmahnung war. Erstaunlich. Und alles, die ganze Rechteübertragung, nur mündlich. Es gibt kein einziges Schriftstück, das die angeblich völlige und ausschließliche Übertragung der Rechte belegt.

Der Zeuge und Gensing-Mitarbeiter fühlte sich sichtbar unwohl vor Gericht – was ich auch bestens nachvollziehen kann. Schließlich spricht vieles dafür, dass ein Abhängigkeitsverhältnis zu Gensing besteht: Und es macht die Sache für einen Zeugen nicht einfacher, wenn er kurz nach der Aussage wieder für den Kläger tätig sein muss bzw. möchte. Erstaunlich sind die Sitten bei dem öffentlich-rechtlichen Sender, die heute vor Gericht deutlich wurden: Dass man einer Führungskraft seines Auftraggebers einfach mal so kostenlos Fotodienstleistungen erbringt – und die Bilder dann überlässt. Ohne Honorar. „Das hat ja was Feudales“, sagte einer der Zuschauer nach der Sitzung. Ein anderer fand die Darstellung mit der mündlichen Rechteübertragung nicht glaubwürdig: „Das wirkte auf mich wie ein abgekartetes Spiel!“

Eigentlich muss man sich fragen, ob hier nicht der „Compliance-Beauftrage“ einmal genauer hinsehen sollte, angesichts solcher Verhältnisse zwischen freien Mitarbeitern und den Festangestellten.

Auswüchse des Systems

Aus vielen Jahren Kontakt mit den öffentlich-rechtlichen Sendern und Mitarbeitern derselben weiß ich, dass dort eine strikte Zwei-Klassen-Gesellschaft herrscht. Die „Feudalherren“ sind die Auserwählten mit Festanstellung oder gar Führungsposition, üppige Rentenansprüche inklusive. Die „freien Mitarbeiter“ dagegen sind für viele – ich drücke es bewusst diplomatisch aus – eher zweitrangig. Viele von ihnen wissen, dass ihre Aufträge vom Wohlgefallen der Festangestellten abhängen.

Die Auswüchse dieses Systems sehen wir.

Der Prozess heute in Köln war schon deshalb sehenswert und beachtlich, weil er einen Spalt weit die Tür aufmachte und Einblicke in diese sonst verschlossene Welt der Anstalt öffnete.

Pikantes Detail am Rande: Gensings Anwalt, der hier auf ein in meinen Augen missbräuchlich eingesetztes Urheberrecht in den sozialen Netzwerken setzt, war Kandidat der Piratenpartei für den Bundestag  – die genau gegen das antrat, wofür sich der Anwalt heute vor Gericht einsetzte. Es ging noch weiter: Er, der (Ex-)Pirat, sprach von „millionenfachem Unrecht“ durch das Teilen von Posts in sozialen Netzwerken.

Die ganzen unglaublichen Details zu dem Fall bis hin zur Drohung mit einem Detektiv können Sie hier nachlesen.

Ich danke von ganzem Herzen allen meinen Leserinnen und Lesern, die es mit ihrer Unterstützung ermöglicht haben, dass ich mich gegen die Attacke aus der gut mit Gebühren gepolsterten ARD wehren kann!

Sehen Sie hier mein Video, das ich direkt nach dem Prozess aufgezeichnet habe.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Bild: Martin Kraft/Wikipedia (CC BY-SA 3.0)
Text: br


 

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