Justiz mit Samthandschuhen: Fördert sie Gewalttaten, statt abzuschrecken?

Kaum war die Nachricht von dem Mann aus Gambia, der in der Berliner S-Bahn eine Frau heftig attackierte und auch gegen den Bauch getreten haben soll, im Internet und in einigen Medien zu lesen, schon kam die Mitteilung, dass er wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Fast zeitgleich wurde bekannt, dass ein syrischer Asylbewerber mit einer Bewährungsstrafe davon kam, der am Heiligabend 2019 auf einer Wohltätigkeits-Veranstaltung im Gemeindeamt der sächsischen Kirchengemeinde St. Nicolai einen 51-jährigen Helfer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte.

Obwohl der 17-jährige Täter seinem Opfer in die Lunge stach, konnte das Gericht „keinen Tötungsvorsatz feststellen“. Auch der Vater des 17-Jährigen, Mohamad K., wurde als Mittäter verurteilt, und auch er nur zu einer Bewährungsstrafe.

In Marsberg belästigte ein Asylbewerber aus dem Iran ein elfjähriges Mädchen sexuell, fasste es an die Brust, rieb diese – und kam ebenfalls diese Woche wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon. Die einzigen Berichte, die im Internet darüber zu finden sind, sind hinter einer Bezahlschranke versteckt. Dass es sich um einen Asylbewerber handelt, und dieser laut Polizei bei Kindern als der „Kitzelmann“ einschlägig bekannt ist, erfährt nur, wer bezahlt.

Bereits im März wurde ein junger Syrer, der den damals 30-jährigen Marcus Hempel 2017 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) mit einem heftigen Schlag tötete, zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Der Vater des Opfers klagte: „Das hat nichts mehr mit Recht und Gesetz zu tun“. Die Staatsanwaltschaft habe wie die Verteidiger des Angeklagten gewirkt, so der Vater. Dabei hatte der Täter laut einer Augenzeugin nach der Tat noch gelacht. Nach dem Urteil auch?

Die Liste solcher verstörender Urteile ließe sich lange fortsetzen. Ob das der Asylbewerber aus Sierra Leone in Günzburg ist, der immer wieder ausrastete und dessen Tatregister allein durch seine Länge beeindruckt. Er bedrohte fast schon regelmäßig Mitarbeiter von Behörden, Kliniken („I will kill you“) und Jobcenter und biss ihnen schon mal in die Hand. Obwohl die Staatsanwaltschaft den Mann im Gefängnis sehen wollte, kam er im April mit einem Jahr Bewährung davon.

Ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe ließ im Februar ein Gericht einen Flüchtling aus Afghanistan davon kommen, der eine Elfjährige in Langenhagen schwer sexuell missbrauchte.

Die Liste ließe sich sehr lange fortsetzen, hier nur ein paar Schlagzeilen:

Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung am Ankerzentrum in Deggendorf im Sommer 2019 ist jetzt ein Aserbaidschaner zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Neben einigen Bewohnern wurden auch Polizisten und Mitarbeiter der Sicherheitsfirma verletzt.

  • Ein Asylbewerber aus Kamerun ist in Halberstadt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte Messer nach Polizisten geworfen.
  • Das Amtsgericht Rosenheim hat einen 25-jährigen Mann aus Nigeria wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
  • Zu zwölf Monaten Jugendstrafe auf Bewährung wurde ein 21-jähriger Afghane vom Amtsgericht Rosenheim verurteilt. Der junge Mann handelte mit Cannabis.
  • Bewährung für „King Abode“ aus Bautzen. Das Strafregister: – Sachbeschädigung und Beleidigung in jeweils zwei Fällen – Hausfriedensbruch in fünf Fällen – vorsätzliche Körperverletzung – gemeinschaftliche versuchte gefährliche Körperverletzung – versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung – Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen.
  • Ein „Asylbewerber aus Marsberg verbreitet Angst und Schrecken“, titelt die Westfalenpost: Streit und Morddrohungen: Warum das Urteil viel härter hätte ausfallen können. Erst als er erfuhr, „dass die Strafe auf Bewährung ausgesetzt ist, entspannte er sich wieder etwas.“

Entspannung für Straftäter vor Gericht – was für eine Symbolik!

Ich erspare Ihnen eine weitere Aufzählung und verweise nur auf meinen Beitrag „Kindesmissbrauch – nur noch ein Kavaliersdelikt?“ vom Januar. Darin habe ich thematisiert, dass sexueller Missbrauch von Kindern in erschreckender Regelmäßigkeit nur noch mit Bewährungsstrafen geahndet wird.

Der Vater des in Wittenberg getöteten Marcus Hempel, von Beruf Bauleiter, hatte die milde Entscheidung gegen den Mann, der sein Kind tötete, hart kritisiert: „Solche Urteile sind Freifahrsscheine für Täter und animieren zu noch mehr Verbrechen. Sie haben jedenfalls keine abschreckende Wirkung.“ Die Richter und Staatsanwälte „sollten sich mal fragen, wie sie handeln würden, wenn es einen Angehörigen aus ihrer Familie getroffen hätte“.

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Was wir erleben, ist eine Art Schizophrenie in Politik, Medien und Justiz: Auf der einen Seite haben wir massive Zuwanderung aus Gebieten bzw. Kulturen, in denen es kein Gewalttabu gibt, ja oft sogar Gewaltkulturen herrschen. In denen viele Menschen durch Krieg und Krisen traumatisiert sind. Sie treffen hier auf eine Justiz, die sich immer noch im Sozialpädagogik-Modus der 1980er Jahre befindet. Ihre Milde kommt bei vielen Menschen, die aus Kulturen stammen, in denen nur Härte und Stärke zählt, als Schwäche an, und als Blankoscheck. Eine Justiz, die das ignoriert, macht sich ebenso mitschuldig an künftigen Verbrechen wie Politiker, die keine Konsequenzen ziehen und Journalisten, die allenfalls über Einzelfälle berichten, aber sich davor hüten, zusammenfassende Artikel wie diesen hier zu schreiben – aus Angst, damit gegen Tabus und eine völlig falsch verstandene politische Korrektheit zu verstoßen. Besondere Verantwortung laden all diejenigen aus sich, die andere, die dieses Problem thematisieren, diffamieren – was sicher auch auf diesen Artikel hin geschehen wird. Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass nicht ihre eigenen Angehörigen Opfer dessen werden, woran sie durch ihre Verdrängung und ihr Wegsehen eine Mitverantwortung haben. In diesem Zusammenhang sei auch an die Jugendrichterin Kirsten Heisig erinnert, die vor zehn Jahren in Berlin unter äußerst merkwürdigen Umständen zu Tode kam. Sie setzte sich nach dem Motto „Wehret den Anfängen!“ für eine konsequente Bestrafung gerade von jungen Tätern ein. Hätte man auf sie gehört, würden wir heute in einem sichereren Land leben. Hierzu empfehle ich diesen Beitrag von Josef Kraus über das Wirken und den Tod dieser bemerkenswerten Juristin: „Jugend-Kriminalität: Die Frau, die alles kommen sah“


Bilder: Matti Blume/Wikocommons/CC BY-SA 4

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert