Kann das gutgehen? Arbeitspflicht für Asylbewerber in Thüringer Landkreis Behörden ziehen Bilanz

Von Daniel Weinmann

Wer hierzulande fordert, dass Flüchtlinge einen Teil der üppigen Sozialleistungen in Form von gemeinnütziger Arbeit verdienen, gilt wahlweise als herzlos oder rechtsradikal. Ein Landrat im thüringischen Saale-Orla-Kreis hatte trotzdem den Mut, rund 100 Asylanten zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Seit gut einem halben Jahr erhalten sie Angebote von Kommunen, sozialen Trägern und Vereinen. Zusätzlich zu ihren Sozialleistungen gibt es eine Aufwandsentschädigung von 80 Cents pro Stunde – bei einer Arbeitszeit von vier Stunden pro Tag.

Basis ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Darin heißt es im Paragraf 5: „Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.“

Der Vorstoß wurde in der gesamten Bundesrepublik zum Thema. Besonders empört zeigten sich neben Flüchtlingsvertretern vor allem einige Mitglieder der rot-rot-grünen Regierungskoalition in Erfurt. Sie sprachen von Ausbeutung und fürchteten, die Maßnahme verhindere, dass Flüchtlinge in reguläre Jobs kommen können. Auch von „Menschenverachtung“ und „Rassismus“ war die Rede.

„Arbeitspflicht für Geflüchtete – billige Integration“, titelte etwa die „TAZ“. „Überregional gibt es natürlich Kritik aus dem linken Spektrum“, sagte CDU-Landrat Christian Herrgott im Juli der „FAZ“. Dies seien „Leute, die solche Maßnahmen grundsätzlich ablehnen. Aber von diesen Stimmen lasse ich mich nicht beirren“.

Mehrere Flüchtlinge sind untergetaucht

20 von ihnen haben zwischenzeitlich eine feste Anstellung gefunden und damit das Ziel der Initiative erfüllt, berichtet die „Welt“. Landrat Herrgott zeigt sich „sehr zufrieden mit dem Ablauf des Projektes“. Sieben Asylbewerbern, die sich trotz mehrerer Angebote weigerten, dem Müßiggang zu entsagen, wurden die Sozialleistungen von 640 auf 240 Euro pro Monat gekürzt. Andere hatten den Kreis gleich ganz verlassen oder sind untergetaucht, berichtet ein Landkreissprecher.

Insgesamt kommt laut Landrat Herrgott rund die Hälfte der 300 volljährigen Flüchtlinge für einen Arbeitseinsatz infrage. Ausnahmen gibt es für Menschen, die an Sprach- oder Integrationskursen teilnehmen, einer regulären Beschäftigung nachgehen oder psychische und physische Einschränkungen haben. In fast allen Fällen handelt es sich dabei um Arbeiten, die sonst mangels personeller Möglichkeiten liegen bleiben oder erst deutlich später durchgeführt werden würden, berichtet das Landratsamt.

»Landratsämter aus ganz Deutschland erkundigen sich nach dem Erfolg«

Fragt sich, warum dieses Beispiel nicht auch in anderen Gemeinden Schule macht – und warum nicht auch der Bund eine Arbeitspflicht einführt. Schließlich wäre es nicht nur ein Ansatz, dass diejenigen, die Sozialleistungen beziehen, dem Staat etwas zurückgeben. Es wäre darüber hinaus zumindest eine Chance für die Integration der Zuwanderer.

Die Antwort auf diese Fragen gibt die Politik. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises hatte schon im Herbst mit großer Mehrheit dem Antrag der CDU zugestimmt. Anders ausgedrückt: Solange Rotgrün im Bund das Sagen hat, dürfte sich wenig ändern.

Bleibt zu hoffen, dass weitere Landkreise dem Beispiel des Saale-Orla-Kreises folgen. „Landratsämter aus ganz Deutschland erkundigen sich bei uns nach dem Erfolg der Arbeitspflicht“, macht Landrat Herrgott gegenüber „Bild“ Mut. CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt will derweil dafür werben, die Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber landesweit umzusetzen.

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild:

Screenshot Video Tagesschau (https://www.youtube.com/watch?v=DWu4j1otoeg)

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