KEF-Vize stand auf Honorarliste des MDR Skandal um Interessenskonflikt in der GEZ-Kommission

Von reitschuster.de

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) wird von einem weiteren Skandal erschüttert. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) ließ sich in den Jahren 2016/17 vom damaligen Vizechef der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) beraten und bezahlte diesem dafür ein Honorar in Höhe von insgesamt rund 60.000 Euro. Im konkreten Fall geht es um Ralf Seibicke, der zu diesem Zeitpunkt Vizechef der KEF war. Als ranghohes Mitglied einer Kommission, die maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass die GEZ-Gebühren in Deutschland in regelmäßigen Abständen steigen, sollte sich eine wie auch immer geartete und vor allem bezahlte Beratertätigkeit für einen der Sender des ÖRR eigentlich von selbst verbieten.

David
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Beim MDR sieht man das allerdings ganz anders. Die seit dem Jahr 2011 amtierende MDR-Intendantin Karola Wille sagte der Mitteldeutschen Zeitung (MZ), dass sie die an Seibicke geleisteten Zahlungen für zulässig halte. Solche Worte aus dem Munde einer studierten Juristin zu hören, ist bemerkenswert, zumal diese Einschätzung weder vom damaligen noch dem heutigen Chef der KEF geteilt wird. Nach seinem Ausscheiden als Präsident des Rechnungshofs von Sachsen-Anhalt und aus der KEF wurde Seibicke in beiden Ämtern von Kay Barthel beerbt. Nachdem ihm die Vorgänge aus den Jahren 2016/17 bekannt geworden waren, wies Barthel den damaligen KEF-Vorsitzenden Heinz Fischer-Heidlberger im September 2020 in einem internen Schreiben darauf hin, dass er eine solche Doppeltätigkeit für unzulässig halte.

In dem Antwortschreiben, das Barthel im Dezember 2020 von seinem Vorgesetzten erhielt und dessen Inhalt erst jetzt öffentlich wurde, teilte er diesem mit, dass er seine Einschätzung teile. Fischer-Heidlberger nahm darin Bezug auf den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, nach dem Personen, „bei denen aufgrund ihrer ständigen oder regelmäßigen Tätigkeit u.a. für die Rundfunkanstalten die Gefahr einer Interessenkollision besteht, von der Mitgliedschaft in der Kommission ausgeschlossen sind.“ Beim MDR trifft das Aussprechen des eigentlich Selbstverständlichen auf völliges Unverständnis. Man habe keine Kenntnis darüber, „auf welcher inhaltlichen Grundlage Herr Fischer-Heidlberger eine solche Einschätzung getroffen haben könnte“, teilte ein Sprecher der MZ auf Anfrage mit. Bei allen durch den MDR erfolgten Beauftragungen von Seibicke sei „voll umfänglich nach den für uns geltenden Regeln verfahren“ worden.

Disziplinarverfahren gegen Ralf Seibicke eingeleitet

Ralf Seibicke war von 2003 bis 2015 Präsident des Rechnungshofs von Sachsen-Anhalt und erstellte nach seinem Ausscheiden aus diesem Amt bis März 2017 im Auftrag des MDR auf Honorarbasis insgesamt drei Gutachten. Den Angaben eines MDR-Sprechers zufolge sei es dabei unter anderem um Einschätzungen zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sowie dem Finanz- und Strukturausgleich gegangen. In einer Anfang Mai 2022 veröffentlichten persönlichen Stellungnahme gab Seibicke bekannt, dass seitens der Landtagsverwaltung und des Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt aufgrund des vorliegenden Falles ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet worden sei. In diesem Schreiben erklärte Seibicke: „Die mit dem Disziplinarverfahren erhobenen Vorwürfe zur schuldhaften Verletzung von Anzeigepflichten im Zusammenhang mit einer Beratungstätigkeit gegenüber dem MDR weise ich zurück.“

Besonders pikant an der Causa ist, dass Seibicke inzwischen Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt ist. Wohlwissend, wie es beim Steuer- und Gebührenzahler wirkt, wenn ein KEF-Vize gleichzeitig auch auf der Gehaltsliste des MDR auftaucht, versuchte Seibicke die Flucht nach vorne: „Ich bewerte das Vorgehen gegen meine Person als den möglichen Versuch, meine Reputation und auch meine aktuelle Tätigkeit im Vorstand für den Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. zu attackieren.“ Der ehemalige Präsident des Landesrechnungshofs beteuerte, dass er seit seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Februar 2015 „jede Art von Erwerbseinkommen bei der Versorgungsstelle des Finanzministeriums angezeigt“ habe.

Sachsen-Anhalts Innenministerin fordert Konsequenzen

Die schmallippigen Äußerungen des MDR lassen vermuten, dass die ARD-Anstalt den „Fall Seibicke“ am liebsten schnell wieder vergessen und zur Tagesordnung übergehen würde. Doch spätestens nach dem Bekanntwerden des KEF-internen Schriftverkehrs aus dem Spätjahr 2020 steigt auch der politische Druck auf den MDR. Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sitzt im Rundfunkrat und fordert Konsequenzen auch für den Sender. Gegenüber der Volksstimme sprach Zieschang von einer klaren Interessenkollision und verlangt schärfere Regeln und eine interne Untersuchung beim MDR. Es müsse geprüft werden, ob es in der Vergangenheit ähnliche Fälle gegeben habe, so die Innenministerin und Rundfunkrätin.

Es ist nicht das erste Mal, dass Sachsen-Anhalt sich mit der GEZ bzw. damit in Verbindung stehenden Institutionen anlegt. Im Jahr 2020 hatte Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 gestimmt, so dass die GEZ-Gebühr zunächst weiter bei 17,50 Euro lag. Am 20. Juli 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht jedoch klar, dass abweichende Meinungen zur Frage der Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland nicht akzeptiert werden. Sachsen-Anhalt habe die Zustimmung zum Staatsvertrag, sprich der Erhöhung der GEZ-Gebühren, „ohne tragfähige Gründe“ verweigert und damit die Rundfunkfreiheit „verletzt“, so die Karlsruher Richter. Als Folge dieses Urteils gilt seit dem 1. August 2021 der neue Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Haushalt und Monat.

Bild: AlexBuess / Shutterstock
Text: reitschuster.de

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