„Keine direkte Flugverbindung“: Darum wurde IS-Terrorist nicht abgeschoben Neue Dimension des Staatsversagens

Von Kai Rebmann

Deutschland ist wohl nur knapp einem Terroranschlag mit weitreichenden Folgen entgangen. Omar A. hatte die Botschaft Israels in Berlin ins Visier genommen. Die Pläne hierzu schmiedete der Libyer zusammen mit einem Mitglied des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS), mit dem er sich regelmäßig über Messenger-Dienste ausgetauscht haben soll.

Das brachte letztlich auch die Geheimdienste auf die Spur des 25-Jährigen. Es waren jedoch nicht die deutschen Behörden, die den Anschlag vereiteln konnten, sondern die Hilfe von „befreundeten Nachrichtendiensten“ aus dem Ausland, genauer gesagt wohl aus Nordafrika. BND und Konsorten verharrten derweil einmal mehr irgendwo im Spannungsfeld zwischen Schlafmützigkeit und politisch offenbar gewollter Handlungsunfähigkeit.

Doch das ganze Ausmaß des Staatsversagens erreicht jetzt eine neue Dimension. Der Asylantrag von Omar A. war bereits im September 2023 abgelehnt worden, wodurch der Libyer vollziehbar ausreisepflichtig wurde. Irgendwelche Reaktionen der Behörden? Fehlanzeige!

Es dauerte weitere zehn Monate – bis Ende Juli 2024 – ehe der Landkreis Barnim, wo der IS-Terrorist gemeldet war, die zuständige Ausländerbehörde über den Fall informierte. Auch da wären die Pläne für den Anschlag auf die Botschaft Israels noch zu verhindern gewesen – ganz ohne die Hilfe „befreundeter Nachrichtendienste“, sondern schlicht und einfach durch Umsetzung von Recht und Gesetz!

'Von Abschiebungen im großen Stil weit und breit keine Spur'

Doch weshalb brauchten die Behörden für den Informationsfluss von A nach B fast ein Jahr? Die Antwort des Innenministeriums von Brandenburg auf eine „Bild“-Anfrage, weshalb der abgelehnte Omar A. nicht in seine Heimat abgeschoben wurde, lässt einen kopfschüttelnd und fassungslos zurück: „Rückführungen nach Libyen sind derzeit nicht möglich, da es keine direkte Flugverbindung für Abschiebungen dorthin gibt.“ Folglich habe es in diesem Fall „keinen Abschiebeversuch gegeben“.

Und außerdem waren die Plätze in der Business-Class auch schon alle ausgebucht, würden Spötter jetzt wohl noch hinzufügen. Auch eine zeitnahe Meldung über den Status von Omar A. als abgelehnter Asylbewerber an die zuständige Ausländerbehörde hielt der Landkreis Barnim für entbehrlich, da eine Abschiebung ohnehin als „aussichtslos“ bewertet wurde.

Der CDU-Innenexperte Christoph de Vries schlägt den Bogen zur Bundespolitik und nimmt Olaf Scholz direkt in die Pflicht. Von den im Oktober 2023 großspurig angekündigten „Abschiebungen im großen Stil“ sei auch ein Jahr danach „weit und breit keine Spur“: „Der Fall Omar A. steht sinnbildlich für das Versagen der Bundesregierung bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten.“

Anstatt klare Kante schon bei der Verhinderung illegaler Grenzübertritte zu zeigen, flüchtet sich die Ampel in eine Politik aus symbolischen Nebelkerzen. So etwa bei der Abschiebung Krimineller, die allem Anschein nur zu Wahlkampfzeiten erfolgen und auch dann nur in homöopathischen Dosen, die für die eigene Basis zwar noch gut verdaulich sein mögen, die Probleme in diesem Land aber nicht wirklich lösen.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot Video „ARD-Mediathek“

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