Gestern Abend habe ich hier über ein Urteil des Amtsgerichts Weimar berichtet. Das hat entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltest an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellt. Und zwar so gravierend, dass sich ohne ein Einschreiten eine erhebliche Schädigung von Kindern mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Zum Zeitpunkt, als mein Artikel erschien, wurde das Urteil in den großen Medien noch totgeschwiegen. Dabei hatte der Beitrag bei mir allein bis heute Mittag mehr als 120.000 Aufrufe. Offenbar haben die großen Medien nun ihre Taktik geändert. Sie ziehen nun, wohl notgedrungen, nach. Dabei betreiben sie schon in der Überschrift Richterschelte und Framing im Sinne der Regierung. Etwa Focus Online: Dubiose Expertengutachten als Grundlage – Fragwürdiges Urteil: Amtsgericht Weimar untersagt Maskenpflicht und Tests an Schulen. Dieses Schweigen bzw. diese Richterschelte ist für eine demokratische Medienlandschaft überaus bemerkenswert. Auch bei T-Online steht schon in der Überschrift: „Fragwürdige Gutachter-Auswahl“. Weiter heißt es in dem Text: „Corona-Verharmloser sehen darin einen Meilenstein, aber in der Praxis dürfte sich trotz der spektakulär anmutenden Entscheidung nichts ändern.“ Neutral und so, wie es sich journalistisch gehört, berichtete die „Berliner Zeitung“, die als eines der wenigen großen Medien ebenso wie der Nordkurier aus Neubrandenburg immer wieder durch sachliche und kritische Berichte zur Corona-Krise auffällt.
Während etwa selbst die „Neue Südtiroler Tageszeitung“ aus Italien über das Urteil berichtet, ist laut Google bei den großen öffentlich-rechtlichen Sendern noch nichts erschienen. Ebenso wie bei den meisten großen Medien. Auch wenn es sich nur um ein Urteil aus erster Instanz handelt, das mit recht großer Wahrscheinlichkeit von höherer Instanz aufgehoben wird: Es ist doch ein wichtiges Dokument der Zeitgeschichte und eine politische bzw. juristische Atombombe. Diese einfach totzuschweigen ist völlig unjournalistisch. Woher kommt dieses Schweigen? Wartet man erst auf politische Vorgaben aus dem Kanzleramt, wie das korrekte „Framing“ ausfallen soll? Das haben T-Online und Focus Online doch schon vorgegeben. Will man es weiter mit Totschweigen versuchen, um zu verhindern, dass angesichts eines solchen Urteils doch der Keim des Zweifels aufkommt bei Menschen, die sonst nur die Panik- und Angst-Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen bzw. vieler großer Medien verfolgen?
Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob demnächst eine Diskreditierungskampagne gegen den Richter gestartet wird, wie bereits im Januar gegen einen Richter am Amtsgericht Weimar, der ein Corona-Maßnahmen-kritisches Urteil fällte (siehe hier). Das vorliegende Urteil ist aber nach Angaben der Anwälte nicht vom selben Richter gefällt. Es handle sich hier um einen Familienrichter. Spannend ist auch, wie etwa die Zensoren auf Youtube auf das Urteil reagieren. Auf dem Portal, das zu Google gehört, ist ein Hinterfragen der Richtlinien der WHO verboten. Obwohl die WHO mehrheitlich aus nicht demokratischen Staaten besteht. Faktisch können damit Autokratien bestimmen, was man in Deutschland noch sagen darf. Das Urteil des Amtsgerichts ist nach den Google-Richtlinien „medizinische Fehlinformation“. Kann man damit beim wichtigsten Video-Portal in Deutschland, das eine Monopol-Stellung hat, nicht mehr über Gerichtsurteile berichten? Mich betrifft die Frage nicht, da ich ohnehin gesperrt bin…
Interessant ist auch die Reaktion der Thüringer Regierung auf das Urteil. Faktisch erklärt diese, dass sie es ignorieren will. Die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen in dieselbe wird damit zumindest nicht gerade befördert. Das Thüringer Bildungsministerium erklärte am Sonntag:
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Eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses ist bisher nicht erfolgt. Weder den Schulen noch der Landesregierung liegt der Beschluss in schriftlich ausgefertigter Form vor. Bisher kennen wir lediglich eine Mail an die Schulleitungen.
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Wie jede gerichtliche Entscheidung kann auch dieser Beschluss rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten entfalten. Vorliegend sind das zwei Schüler. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordneten wurden. Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen.
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Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf. So beschränkt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts in Sorgerechtsverfahren auf Fragen des Sorgerechts; die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten. Auch können nur konkret benannte natürliche oder juristische Personen Adressat von gerichtlichen Ge- oder Verboten sein; die „Leitungen und Lehrer“ zweier Schulen, an die sich der Beschluss richtet, erfüllen diese Grundvoraussetzung nicht.
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Ob die Entscheidung angesichts dieser und weiterer verfahrensrechtlicher Probleme überhaupt rechtliche Wirkung entfaltet und Bestand haben kann, muss obergerichtlich überprüft werden. Das Bildungsministerium wird daher schnellstens eine obergerichtliche Prüfung des Beschlusses anstrengen.
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Zum Umgang mit den zwei von der Entscheidung betroffenen Kindern steht das Bildungsministerium mit den Schulen im Austausch. Im Übrigen gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter.
Lob für das Urteil kam von dem „Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“. Es bezeichnete den Richterspruch als “bahnbrechend”. Erstmalig sei ein Gericht in der Bundesrepublik seiner Aufgabe der Tatsachenaufklärung in der gebotenen Weise und in Anbetracht der Bedeutung des Falles nachgekommen.
Hier das Urteil:
Text: br