Nicht-Ansteckung durch Geimpfte: Keine genauen Zahlen, aber „Sonderrechte“ Abstrakter Verweis auf Studien

Sehen Sie hier mein Video von der heutigen Bundespressekonferenz.

Geimpfte und Genesene sollen schon in Kürze „Sonderrechte“ erhalten, die aber nach dem Willen der Regierung so nicht genannt werden sollen. Was zu einem gewissen Grade auch verständlich ist – denn es geht um Grundrechte, die eigentlich, nach unserer Verfassung, jedem Menschen zustehen. Unveräußerlich. Mit den „Privilegien“ begibt sich die Regierung somit auf höchst dünnes verfassungsrechtliches Eis. Umso höher ist der Rechtfertigungszwang, dem sie eigentlich unterliegen müsste. Doch sie duckt sich weg. Auf meine Frage nach konkreten Daten über die geringere Ansteckungsgefahr für Geimpfte wurde ich heute erneut vertröstet. Und den „im Anschluss an die Pressekonferenz“ versprochenen Link habe ich ebenso wenig erhalten wie die schon vor langem zugesagte Studie *** Aktualisierung: Er kam am 4. Mail um 17.41 Uhr bei mir an – es ist allerdings nur ein Link auf die allgemeine Impf-Seite des RKI – hier finden Sie ihn ***. Ebenso noch nicht erhalten habe ich die Studie, die belegt, warum nur Menschen mit positivem PCR-Test als Genesene eingestuft werden, aber nicht solche, die einen positiven Antikörper-Test haben.

Der Bericht aus der heutigen Bundespressekonferenz erscheint etwas verspätet, da ich vorab noch einen Artikel schreiben musste über neue Versuche, einen Ausschluss von mir aus der Bundespressekonferenz anzuregen (nachzulesen hier). Die Wortwechsel auf der heutigen Bundespressekonferenz finden sie unten.

Wie (nicht)ansteckend sind Geimpfte?

FRAGE REITSCHUSTER: Der Vizepräsident des RKI hat hier am Freitag vor einer Woche gesagt, es gebe Hinweise darauf, dass die Ausbreitung des Virus zumindest reduziert werden könne. Das klingt nun nicht nach Gewissheit. Herr Kautz hat mir vor mehr als einer Woche versprochen, mir diese Studie zuzuschicken. Die habe ich nie bekommen. Können Sie das nicht etwas genauer definieren? Es muss doch irgendwelche Zahlen und bei so wichtigen Dingen wie Grundrechten vielleicht eine genauere Grundlage geben!

NAUBER: Wenn ich darf: Ja, die gibt es. Es gibt in den FAQ des RKI dazu auch einen ziemlich ausführlichen Text. Den möchte ich jetzt hier nicht in seiner ganzen Schönheit vortragen. Aber darin sind auch die Studien verlinkt, die das RKI zu dieser eben von Herrn Seibert auch noch einmal genannten Einschätzung bewogen haben.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Gibt es irgendwelche konkreten Zahlen dazu, um wie viel Prozent das Risiko geringer ist?

NAUBER: Sicher! Ich kann Sie wie gesagt nur darauf verweisen. Ich kann Ihnen im Anschluss an die Pressekonferenz gerne auch einen Link dazu schicken. Dort finden Sie nicht nur diese Einschätzung mit den eben zitierten Sätzen, sondern dort finden Sie auch die zugehörige Studienlage.

Warum werden Antigen-Tests nicht anerkannt?

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, Frau Nauber, könnten Sie noch einmal genau darstellen, wie der Begriff der Genesenen definiert wird? Bezieht er sich nur auf Menschen, die einen positiven PCR-Test hatten, oder bezieht er sich auch auf Menschen mit Antigen-Test?

NAUBER: Der Nachweis erfolgt über den PCR-Test.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Könnten Sie dann noch einmal erläutern, warum man den Antigen-Test nicht als Nachweis anerkennt? Daran gibt es nämlich Kritik.

NAUBER: Dazu kann ich nur auf die Einschätzung des RKI und auf die dort getroffene Definition des Genesenen verweisen. Ich kann gern heraussuchen, wie es ganz genau formuliert ist, und es Ihnen zuschicken.

 

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Bild: Boris Reitschuster
Text: red

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