Ab 2023: Finanzamt verdient bei Privatverkäufen mit Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Wer privat Waren oder Dienstleistungen über das Internet verkauft, kann vom Fiskus als Gewerbetreibender eingestuft werden. Ausnahmen soll es nur noch wenige geben. Mit der Einführung der neuen Steuer beugt sich der Bundestag einem EU-Diktat. Von Kai Rebmann.