Weil er die Maskenpflicht nicht durchsetzte: Schulleiter suspendiert

Weil er die Maskenpflicht bei seinen Grundschülern nicht durchsetzte, ist der Leiter der Jahn-Schule im Brandenburgischen Rathenow an der Havel von seinem Dienst suspendiert worden. Ihm wurde verboten, das Schulgebäude zu betreten. Als sich rund 70 Eltern dagegen zu einer spontanen Demonstration vor der Schule trafen, wurde diese von der Polizei aufgelöst. In Brandenburg besteht auch für Grundschüler eine Pflicht zum Maskentragen in Schulgebäuden. Dies, obwohl etwa eine wissenschaftliche Studie in Sachsen keinerlei Beleg für eine Übertragungsgefahr bei Schulkindern ergab. Selbst Corona-Hardliner Karl Lauterbach (SPD) sagte bei Markus Lanz, dass die üblichen Masken keinen Schutz bringen bei Aerosolen und Lüften da hilfreicher sei als der Mundschutz (siehe hier).

Der Schulleiter Frank Gens hatte in einem Brief an die Eltern vom 12. August diesen freigestellt, ob ihre Kinder der Maskenpflicht nachkommen. Seine Begründung: Die Eltern sollten das letzte Wort haben, wenn es um das Wohl ihrer Kinder geht. Der Schulleiter erklärte, er halte die Maskenpflicht, gerade für Grundschüler, einerseits für „extrem unverhältnismäßig“, da es in seiner Region, dem Westhavelland, wochenlang keine Corona-Fälle gegeben habe. Er sehe zudem die Masken gesundheitlich als bedenklich an.

Die Schulrätin im Schulamt Neuruppin, Sylvia Albroscheitam suspendierte den Beamten Gens daraufhin mit sofortiger Wirkung und auf unbestimmte Zeit vom Dienst. Am Montagmorgen versammelten sich vor Unterrichtsbeginn spontan rund 70 Eltern zum Protest gegen die Suspendierung von Gens vor der Jahn-Grundschule, die rund 360 Schüler hat. Sie machten geltend, dass sie ebenso wie der Schulleiter die letzte Entscheidung über das Wohl der Kinder bei den Eltern sähen; außerdem machten sie sich Sorgen über Unterrichtsausfälle durch die Suspendierung des Schulleiters. Die Polizei löste die Demonstration auf. Sie bestand außerdem darauf, dass eine am Schulzaun angebrachte Forderung „Wir brauchen Herr Gens“ sofort wieder entfernt werden musste.

In der Regionalpresse wird berichtet, dass der Rathenower AfD-Ortsvereinsvorsitzende und Stadtverordnete Ralf Maasch vor Ort war. Interessant ist, wie etwa die teilweise der SPD gehörende „Märkische Oderzeitung“ den Vorfall „framt“, also manipulativ darüber berichtet. Dort lautet die Überschrift: „Rathenower Schulleiter gegen Maskenpflicht: AfD und NPD rufen zu Solidaritätskundgebung auf“. Gens kann nichts dafür, wer ihn unterstützt. So wird er aber durch die Überschrift – und die meisten Leser lesen nur noch diese – in einen Zusammenhang mit der NPD gestellt.

„Es war ziemlich warm bei uns, wir hatten hitzefrei. Mein innerer Gewissenskonflikt war so, das kann ich meinen Kindern nicht antun, ich selbst will so ein Ding auch nicht aufsetzen“, sagte Gens in einem Interview mit „Hallo Meinung“: „In der Maske ist es feucht, und dann noch in der Hitze, es ist eine Brutstätte für Keime und Pilze, die Kinder können die einatmen und wirklich krank werden. Daraufhin habe ich beschlossen, meinen Eltern mitzuteilen, dass ich gegen diese Weisung remonstriere. “

Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, das heißt gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Weist allerdings auch der nächsthöhere Vorgesetzte die Remonstration zurück, muss der Beamte die Anweisungen ausführen.Gens sagte, er müsste mit seinem Gewissen klarkommen und wolle keinen Kadavergehorsam. Er habe immer versucht, die Schule bürgerlich-konservativ zu führen, was „für die heutige Zeit ungewöhnlich ist.“ Der Schulleiter betonte, er habe sich bei der friedlichen Revolution 1989 engagiert und sehr gefreut, den Sozialismus hinter sich gelassen zu haben. In den letzten Jahren habe er aber jeden Tag den Eindruck, dass er in einer DDR 2.0 angekommen sei und das, was er hinter sich lassen wollten, ihn immer mehr einhole.

Die Auflösung der Demonstration ist merkwürdig. Solche Veranstaltungen können auch völlig spontan bei den örtlichen Behörden angemeldet werden, etwa per Telefon direkt vom Versammlungsort. Hier stellt sich die Frage, ob die demonstrierenden Eltern darauf nicht hingewiesen wurden. Und warum die Behörden offenbar solche Angst vor friedlichem Protest haben.


Bild: Youtube/Screenshot/Hallo MeinungText: red

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