Mein Team steckt nicht nur voller toller Menschen – sondern auch voller kreativer Köpfe. Manchmal sind dabei Kreativität und Ausdauer notwendig, um etwas Besonderes auf die Reihe zu bekommen. Mario Martin, als Autor, Techniker und Videomacher gleich talentiert, hat eine unglaubliche Fleißarbeit hingelegt – er hat aus den Bundespressekonferenzen des auslaufenden Jahres Stellen herausgeschnitten, in denen die Regierung ein Nachreichen verspricht, statt konkret zu antworten. Herausgekommen ist eine beeindruckende Video-Collage, die ich Ihnen sehr ans Herz lege: anzusehen hier.
Mario Martin hat auch noch andere Schlüsselszenen aus der Bundespressekonferenz zusammengeschnitten, die wir Ihnen in Kürze präsentieren können.
Aber nicht nur die Regierung kommt mit den Antworten oft nicht hinterher. Auch uns passiert das umgekehrt (wobei wir auch nicht auf Steuermilliarden zählen können). Daher reichen auch wir heute nach – pünktlich vor Neujahr unten drei schriftliche Anfragen der Bundesregierung auf Anfragen von uns, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen und können.
Mein aktuelles Video aus der Bundespressekonferenz
Statistik
ich komme zurück auf Ihre Frage vom letzten Freitag in der Regierungspressekonferenz:
„Eine Lernfrage an das Bundesgesundheitsministerium. Laut RKI-Webseite ist es so, dass ein Impfdurchbruch dann vorliegt, wenn jemand positiv getestet ist und Symptome hat. Wenn ich mich richtig erinnere, ist es laut RKI-Webseite so: Wenn ein Ungeimpfter ohne Symptome getestet wird, gilt er bei einem positiven Test als infiziert. Nun bin ich kein Statistiker. Aber wenn ich das gegenüberstelle, muss es ja zu einer gewissen Verzerrung der Zahlen führen, wenn in dem einen Fall nur jemand mit Symptomen als krank gilt und in dem anderen Fall auch ohne Symptome. Wird das irgendwie herausgerechnet oder wie geht man damit um? Danke.“
Sie sagten weiter: „Die Frage hatte ich an Herrn Wieler gestellt. Sie wurde leider nicht beantwortet.“
Zunächst möchte ich auf die Definition eines wahrscheinlichen Impfdurchbruchs hinweisen. Diese finden Sie auch auf der Seite des RKI. Ein Impfdurchbruch liegt vor, wenn eine vollständig geimpfte Person Symptome entwickelt hat und positiv getestet wird. Eine Infektion ohne Symptome, also ohne jegliche Erkrankung, ist kein Impfdurchbruch, denn Ziel der Impfung ist es, eine Erkrankung zu verhindern.
Das Robert Koch-Institut hat mir mitgeteilt, dass Ihnen auf eine entsprechende Frage am 13. September geantwortet wurde. Im Wochenbericht setzt das RKI symptomatische (!) COVID-19 Fälle in Relation zu den geimpften, symptomatischen (!) COVID-19 Fällen. Es vergleicht also, statistisch sauber, vergleichbare Konstellationen.
Ihre Annahme, „wenn ein Ungeimpfter ohne Symptome getestet wird, gilt er bei einem positiven Test als infiziert“, ist richtig.
Richtig ist aber auch: Wenn ein Geimpfter ohne Symptome getestet wird, gilt er bei einem positiven Test als infiziert.
In beiden Fällen liegt im Übrigen kein Impfdurchbruch vor.
In beiden Fällen (geimpft/ungeimpft) gilt: keine Symptome = keine Erkrankung
In beiden Fällen (geimpft/ungeimpft) gilt: infiziert = Infektion
Im Wochenbericht vom 11.11.2021 hat das RKI die Zahl der Impfdurchbrüche mit 175.188 angegeben. Das entspricht etwa 0,3% der bislang rd. 57 Mio. vollständig Geimpften.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andreas Deffner
15.11.2021
Ausgaben Impfwerbung
Sehr geehrter Herr Reitschuster,
in der Regierungspressekonferenz vom 25.10. stellten Sie die Frage, wie hoch die Ausgaben für die „Impfwerbung“ der Bundesregierung sind?
Dazu kann ich für das Bundesministerium für Gesundheit folgende Informationen nachtragen:
Mit „Deutschland krempelt die #Ärmel hoch“ wird die seit dem 27. Dezember 2020 in Deutschland laufende Corona-Schutzimpfung begleitet. Die Kampagne bietet der Bevölkerung ein niederschwelliges, umfassendes und zuverlässiges Angebot und wurde von Beginn an grundsätzlich mehrsprachig angelegt. Sie ist eingebettet in die Informations- und Aufklärungsarbeit im Rahmen der Kampagne „Zusammen gegen Corona“ (https://www.zusammengegencorona.de). Die Maßnahmen zur Umsetzung der Kampagne werden durch beauftragte Agenturen durchgeführt, die ihre Leistungen nach den vertraglich vereinbarten Leistungskriterien abrechnen. Eine Zuordnung von Kosten zu bestimmten Kommunikationselementen, wie „Deutschland krempelt die #Ärmel hoch“ oder „AHA – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske“ ist dabei nicht vorgesehen.
Die Kosten für die Kommunikation im Zusammenhang mit der Impfkampagne der Bundesregierung liegen nicht in Form einer eigenständigen Nachweisung vor. Im Übrigen verweisen wir dazu auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Weiterentwicklung der Informations- und Aufklärungskampagne der Bundesregierung zur COVID-19 Schutzimpfung“, BT-Drs. 19/32320 (s. Anlage). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass – wie vorstehend dargestellt – diese Budgets nicht nur für Werbemaßnahmen zur Corona-Schutzimpfung eingesetzt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Oliver Ewald
25.10.2021
Überlastung
Sehr geehrter Herr Reitschuster,
in der gestrigen Regierungspressekonferenz stellten Sie folgende Frage: Laut einem Gutachten des Leibniz-Institutes für Wirtschaftsforschung, die das BMG selbst beauftragte, betrug der Anteil von Patiententagen mit der Diagnose COVID-19 in den Krankenhäusern 2020 1,9 Prozent. Laut Bundesregierung waren die Krankenhäuser am Rande der Überlastung durch COVID-19. Wie passt das zusammen?
Hierzu kann ich folgende Informationen nachtragen:
Im Bericht des Beirats nach § 24 KHG (Analysen zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise) vom 30. April 2021 ist ausgeführt, dass im Jahr 2020 bei den nach Fallpauschalen abrechnenden Krankenhäusern 1,9 % der Betten insgesamt und 3,4 % der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt waren (S. 9f. des Berichts). Hierbei handelt es sich um durchschnittliche Belegungszahlen, die keine differenzierten Aussagen zur regionalen oder zeitlichen Bettenbelegung enthalten. Diese durchschnittlichen Belegungszahlen schließen nicht aus, dass es in bestimmten Regionen und zeitlich befristet zu einer Überlastung von Krankenhäusern gekommen ist. Dies war z. B. im Dezember 2020 in Sachsen der Fall, sodass zur Entlastung der Intensivstationen und insbesondere der Beatmungsplätze in sächsischen Krankenhäusern COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Krankenhäuser in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern verlegt worden sind. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben Bund und Länder zusammen mit Intensivmedizinern das sog. Kleeblattkonzept entwickelt, über das im Notfall COVID-19-Intensivpatientinnen und -Patienten aus Regionen mit hohem Infektionsgeschehen kurzfristig in weniger stark betroffene Regionen verlegt werden können. Dass es eine flächendeckende und dauerhafte Überlastung der Krankenhäuser auf Grund der Pandemie gegeben hat, ist von der Bundesregierung im Übrigen nicht behauptet worden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Gülde
21.9.2021
Bild: RTL/Mario Martin
Text: br
mehr zum Thema auf reitschuster.de