Die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat es gewagt, die pure Realität beim Namen zu nennen: Sie bezeichnete im November Tessa Ganserer mit dem bürgerlichen Namen, mit dem Ganserer auch auf dem Wahlzettel stand, als Markus Ganserer. Ganserer ist nicht nur dem Pass nach ein Mann, sondern auch biologisch. Ganserer hat sich auch nie einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Dafür bekam Frau von Storch von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau von der „Linken“, die noch 1983 in die Diktaturpartei SED eingetreten war, zwei Ordnungsrufe und 1.000 Euro Ordnungsgeld. Der Einspruch dagegen wurde zurückgewiesen – auch mit den Stimmen von CSU, CDU und FDP. Darüber habe ich ausführlich berichtet (siehe hier und hier).
Jetzt hat von Storchs Anwalt, der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, beim Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren eingeleitet. Der Klagesatz ist in meinen Augen ein Dokument der Zeitgeschichte – sowohl, was die Schilderung des Vorgangs angeht, als auch die Begründung für die Klage. Ich möchte sie deswegen hier in Auszügen dokumentieren. Der Kommentar meines Korrektors nach Durchlesen des Textes: „Eine traurige Realsatire! Mit diesem Theater verletzt Frau Pau die Würde des Hauses!“
Zunächst führt Anwalt Wirth in seinem Schriftsatz noch einmal das Corpus Delicti auf – anhand der Debatten-Protokolle aus dem Bundestag. Sie sind atemberaubend.
1. Ordnungsruf
In der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages wurde das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf die Geschlechtseintragung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ debattiert.
Die Sitzungsleitung oblag der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau. Diese erteilte der Antragstellerin als Abgeordnete das Wort. Während der Rede äußerte die Antragstellerin:
„Dieses Gesetz ist der Weg ins Tollhaus. Sie sagen: ‚Nicht die Biologie bestimmt, was eine Frau ist‘, und ich frage Sie: Ja, was denn dann? Lackierte Fingernägel und Minirock?
Auf die alles entscheidende Frage haben Sie keine Antwort: Was ist eine Frau?
Sie ertragen nicht, dass Wunsch und Gefühl nicht Wirklichkeit sind.
Jeder Kollege hier kann sich wünschen oder fühlen, eine Frau zu sein. Darüber urteilen wir nicht und das macht ein Leben ganz sicher schwer. Aber es macht einen nicht zur Frau.
Man kann sein Geschlecht ebenso wenig ändern wie sein Alter oder die Körpergröße. Weil Sie die Wirklichkeit nicht akzeptieren, wollen Sie sie jetzt verbieten. Wer in Zukunft Markus Ganserer Herrn Ganserer nennt, soll dafür 10 000 Euro Strafe zahlen, für die Wahrheit. So steht es im Gesetz …
… Ihr Offenbarungsverbot ist eine Pflicht zur Lüge. Das ist nicht liberal, sondern totalitär, schrieb schon die ‚FAZ‘. Sie wollen uns dazu zwingen, anzuerkennen, dass Männer Kinder gebären können und Frauen Samen spenden können. Das regelt ausdrücklich § 8 SBGG. Das ist die Symbiose von Gender-Gaga und Nordkorea.“
Dies nahm die Vizepräsidentin zum Anlass, der Antragstellerin den 1. Ordnungsruf zu erteilen, mit folgenden Worten:
„Frau Abgeordnete von Storch, ich habe vor Eröffnung der Debatte darauf hingewiesen und auch darum gebeten, dass wir bei aller Kontroverse in der Sache mit Respekt vor allen hier Anwesenden und mit allen hier Handelnden umgehen.
Sie haben nicht nur diesen Respekt vermissen lassen, sondern Sie haben gegenüber der Abgeordneten Ganserer gegen die Würde nicht nur dieses Hauses verstoßen. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.“
2. Ordnungsruf
Im Nachhinein beantragte die Antragstellerin die Abgabe einer persönlichen Erklärung zur Klarstellung, nachdem sie aus dem Plenum mit „Prinzessin von Oldenburg“ angesprochen wurde. Zur Erklärung: Bis zu ihrer Heirat trug die Antragstellerin den Namen Herzogin von Oldenburg. Hierauf kam es zum folgenden Wortwechsel zwischen der Antragstellerin und der Vizepräsidentin:
Vizepräsidentin Petra Pau:
Entsprechend unserer Geschäftsordnung erteile ich der Abgeordneten Beatrix von Storch das Wort zu einer persönlichen Erklärung.
Beatrix von Storch (AfD):
Vielen herzlichen Dank. – Sie haben mich gerade persönlich angesprochen als „Prinzessin von Oldenburg“, die ich nie hieß.
Ich will nur darauf hinweisen: Sie benutzen einen Namen, den ich nie trug.
Wenn ich einen Namen benutze, der juristisch noch geführt wird, von Herrn Ganserer als Markus Ganserer, bekomme ich einen Ordnungsruf, –
Vizepräsidentin Petra Pau:
Frau von Storch!
Beatrix von Storch (AfD):
– nur weil ich darauf hingewiesen habe, dass § 14 des Gesetzentwurfs – Bußgeldvorschriften – vorgibt, dass, sobald dieses Gesetz in dritter Lesung verabschiedet ist, ich dieses bei Strafe von 10 000 Euro –
Vizepräsidentin Petra Pau:
Frau von Storch, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen –
Beatrix von Storch (AfD):
– nicht mehr tun kann. Aber der Gesetzentwurf ist noch nicht verabschiedet, –
Vizepräsidentin Petra Pau:
– und erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf.
Beatrix von Storch (AfD):
– und deswegen darf ich das noch machen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf. Sie haben ebendiesen genauso verursacht wie den ersten. Ich wiederhole die Formulierung nicht. Sie wissen allerdings, welche Folgen das hat, sollten Sie mir Anlass für weitere Ordnungsmaßnahmen geben. Wir sind ja heute noch ein wenig beieinander im Plenum des Bundestages.
3. Ordnungsgeld
Nachdem die Debatte beendet war, hat sie in den sozialen Netzwerken folgenden Post geschrieben:
„Das #Selbstbestimmungsgesetz ist totalitär: #Geschlecht ist Biologie, ist Realität, ist Wahrheit. Kann man leugnen – aber nicht ändern. Wer künftig Markus #Ganserer HERRN Ganserer nennt, WAS ER IST, wird mit 10.000 Euro bestraft. Und obwohl das Gesetz noch NICHT in Kraft ist, habe ich im Plenum heute zwei Ordnungsrufe bekommen. Unfassbar. Sehen Sie selbst … Sodann den Sitzungsausschnitt per Video.“
Dies veranlasste die Vizepräsidentin Pau in der Sitzung zur folgenden Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 1.000 Euro.
Vizepräsidentin Petra Pau:
„Bevor wir die Debatte mit dem voraussichtlich letzten Redebeitrag fortsetzen, komme ich noch mal zurück auf den gerade vergangenen Tagesordnungspunkt. Auch wenn die Abgeordnete von Storch es gerade vorgezogen hat, die Sitzung zu verlassen: Für ihren aus dieser Sitzung heraus in den sozialen Medien veröffentlichten Beitrag mit einer despektierlichen Kritik an der Sitzungsleitung verhänge ich gegen die Abgeordnete von Storch ein Ordnungsgeld.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich dazu jetzt nicht weiter zu äußern. Das nur zur Erklärung für alle: Zu Ordnungsmaßnahmen darf auch in der weiteren Debatte nicht das Wort ergriffen werden, sondern diese Maßnahmen stehen für sich.“
Sodann führt Wirth in seinem Schriftsatz aus, warum er die Ordnungsrufe und das Ordnungsgeld für rechtswidrig hält:
Eine Tatsachenbehauptung, die biologische Wahrheit, dass ein Mann ein Mann ist, und die entsprechende Adressierung eines Mannes als solcher, kann schlechterdings nicht gegen die Würde des Hauses verstoßen. Auch wenn das debattierte Gesetz tatsächlich dazu führen soll, dass das Aussprechen biologischer Tatsachen unter Strafe gestellt wird, so ist das evident verfassungswidrig, was aber an dieser Stelle irrelevant ist, denn das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Wären die angegriffenen Ordnungsmaßnahmen nicht rechtswidrig ergangen, würde das auch für künftige Debatten bedeuten, dass das Aussprechen einer Wahrheit mit Ordnungsrufen und Ordnungsgeld bestraft werden kann, wenn diese Wahrheit nicht in das Weltbild der Antragsgegnerin passt. Das ist keine Kleinigkeit, sondern hat eine fundamentale und grundsätzliche Bedeutung für den demokratischen und der Wahrheit verpflichteten Umgang im Parlament.
Auch gegen die Würde Ganserers kann die biologische Wahrheit nicht verstoßen. Ganserer ist zwar über einen Frauenlistenplatz bei den Grünen in den Bundestag eingezogen, jedoch macht auch das ihn nicht zur Frau. Er ist vielmehr leiblicher Vater zweier Söhne. Entsprechend dem Personenstandsregister lautet sein Vorname „Markus“.
Das noch nicht in Kraft befindliche sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ will das Geschlecht von der Biologie lösen und dem „Empfinden“, dem „Gefühl“ des Einzelnen überlassen. Jährlich soll ein Jedermann, sei er auch minderjährig, seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen nach Belieben ändern können. Die Biologie, die Realität soll ausgeblendet werden. Zukünftig soll das Aussprechen der biologischen Wahrheit unter eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro gestellt werden.
Die Menschheit wusste schon immer, dass sich die Geschlechter nach ihren biologischen Rollen bei der Fortpflanzung unterscheiden. Frauen sind weiblichen Geschlechts und als solche im fortpflanzungsfähigen Alter grundsätzlich gebärfähig, Männer sind männlichen Geschlechts und als solche grundsätzlich zeugungsfähig.
Die Biologie fasst dies noch genauer und definiert Geschlecht als Entwicklungsrichtung eines Organismus hin auf die Produktion einer bestimmten Art von anisogametischen (ungleichartigen) Keimzellen. Es gibt davon genau zwei: Eizellen und Spermien. Mithin gibt es zwei Geschlechter, ein weibliches und ein männliches. Frauen sind folglich erwachsene Menschen, deren Körper Entwicklungsschritte zur Produktion von Eizellen aufweisen. Bei Männern sind es Spermien. Sogenannte „Transfrauen“ können daher niemals Frauen sein.
Daher ist der Satz: „Markus Ganserer ist keine Frau“ korrekt, dies aktuell sogar auch juristisch, weil er sich weder um die Eintragung in das Personenstandsregister bemüht noch eine geschlechtsangleichende Operation hat vollziehen lassen.
Wenn die Antragsgegnerin, die Regierungsparteien und Ganserer meinen, dies würde nicht stimmen, müssen sie dies belegen. Dies können sie aber nicht. Auch Ganserer, der sich zur Ikone der „Transfrauen“ und auch zur Ikone des „Selbstbestimmungsgesetzes“ inszeniert, kann keine Definition liefern, warum er eine Frau sei.
Eine Erklärung von Ganserer lautet: „Pilze wurden lange Zeit den Pflanzen zugeordnet, sie bilden aber eine eigene dritte Domäne eukaryotischer Lebewesen.“ Für die Pilze ist dies richtig. Und Biologen haben klare Kriterien, nach denen sie sowohl Pilze von Pflanzen als auch Männer von Frauen unterscheiden können. Umgekehrt bleiben Ganserer und die Koalition jedes Kriterium schuldig, ihn als Frau zu zählen. Sie bieten nicht nur keine biologische Definition, sie haben überhaupt keine Definition, nicht einmal eine ideologische. Es wird eine Behauptung aufgestellt und rationaler Widerspruch mit den Vorwürfen der „Menschenfeindlichkeit“ und „Transphobie“ quittiert und mundtot gemacht. Die „Würde des Menschen“ ist das Totschlagargument jeder Debatte, um eine inhaltliche Diskussion abzuwürgen, den Gegner auszugrenzen und verächtlich zu machen.
Die den Gegnern des Selbstbestimmungsgesetzes und den Verteidigern des biologischen Begriffs des Geschlechts entgegengehaltene „Menschenwürde“ hat wohl auch Frau Pau dazu bewogen, die Würde des Bundestages verletzt zu sehen.
Aber wenn die Vizepräsidentin Pau an dieser Stelle von „Respekt“ gegenüber dem Hause und Ganserer spricht, ist das bestenfalls vorauseilender Gehorsam.
Auch wenn die kollektive Wahnvorstellung, man könne eine biologische Tatsache durch eine imaginierte Weiblichkeit per Gesetz verordnen, wohl Gesetz wird, kann mindestens zuvor das Aussprechen einer biologischen Tatsache nicht gegen die Würde des Deutschen Bundestages verstoßen.
Die Antragstellerin hat weder gegen die Würde des Bundestages verstoßen noch gegen die Würde des Abgeordneten Ganserer, im Gegenteil. Die Antragstellerin ist sehr behutsam mit dem Sachverhalt umgegangen:
„Jeder Kollege kann sich wünschen oder fühlen, eine Frau zu sein. Darüber urteilen wir nicht und das macht ein Leben ganz sicher schwer. Aber es macht einen nicht zur Frau.“
Demgegenüber ist es Ganserer, der die Würde des Parlamentes eklatant überstrapaziert, wenn er in kurzen Kleidchen, durchsichtiger Reizwäsche oder Spitzen-BH an Sitzungen des Parlamentes und Ausschüssen teilnimmt, oder halb nackt in einer Sauna Interviews gibt und die Fotos hiervon unter dem Hashtag #splitterfasernackt selbst verbreitet. Auf die Vorlage von Bildern wird an dieser Stelle verzichtet, sie sind aber im Internet abrufbar.
Nicht umsonst distanzieren sich Lesbenverbände, aber auch Transgenderverbände von Ganserer wie Transgender Germany. Sie rügen, dass Ganserer „durch die grenzüberschreitende Selbstinszenierung mit obszönem Auftreten dem Ansehen aller Transpersonen“ schade.
Das Selbstbestimmungsgesetz selbst wirft auch Fragen auf, da es explizit frauenfeindlich ist. Die Möglichkeit der Selbstdeklaration von Männern zu Frauen bedeutet einen erhöhten Eingriff gerade in Domänen und Schutzbereiche von Frauen wie Frauenhäuser, Umkleiden, Toiletten, aber auch Quoten, so wie Ganserer die Frauenquote der Grünen genutzt hat, um über sie in den Bundestag einzuziehen.
Nach alledem sind die Ordnungsrufe nicht gerechtfertigt. Weder die Würde des Hauses noch die Würde des Abgeordneten Ganserer wurde verletzt. Letzteres hat dieser auch nicht behauptet.
Es bleibt spannend, wie Karlsruhe entscheidet: Ob das Aussprechen von Fakten verboten wird, wenn es nicht zur vorherrschenden Ideologie passt – womit wir noch einen Schritt weiter beim Glaubensstaat wären. Oder ob doch die Freiheit und die Vernunft bei den Verfassungsrichtern obsiegt. Ihre große Nähe zur Regierung – gemeinsame Abendessen inklusive – stimmt allerdings nicht sehr optimistisch.
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