Masken-Willkür im ICE Corona-Jagdszenen bei der Deutschen Bahn

Beim Thema Masken kochen die Emotionen hoch. Gestern schickte mir ein guter Freund einen Bericht, den ihm ein anderer Freund zugeschickt hat – von einem unglaublichen Masken-Erlebnis mit der Deutschen Bahn, das mich erschüttert hat. Macht es doch deutlich, in welchen aufgeregten Zeiten wir leben – und wie sehr unsere Gesellschaft abzudriften droht. Eine wesentliche Rolle spielt dabei in meinen Augen, dass zielgerichtet Angst geschürt wird. Die Verantwortlichen geben das hinter vorgehaltener Hand durchaus zu und verweisen darauf, nur so sei eine disziplinierte Einhaltung der Hygieneregeln durchzusetzen. Die Frage ist aber: Wie toxisch sind die Nebenwirkungen für unsere Gesellschaft? Und drohen sie diese nicht zu zerreißen?

Hier der Bericht, den Dr. Dirk Stoppel, ein Anwalt aus Baden-Baden, dem gemeinsamen Freund geschickt hat. Und dessen Veröffentlichung mit vollem Namen er freundlicherweise zustimmte.

Lieber XXXXXX, heute am 25.10. steige ich am Hauptbahnhof München um 9.51 Uhr in den ICE 722 in Richtung Frankfurt.

Ich sitze in der 2. Klasse, Tisch aufgeklappt, darauf Wasserflasche Müsli Riegel und getrocknete Aprikosen.

Ich esse und trinke.

Meine Maske wird gelockert und gefestigt.

Während des Essens geht eine (äußerlich angespannte) DB Mitarbeiterin aus dem Bord Restaurant an mir vorbei, sie muss in die 1. Klasse Leute bedienen.

Im Vorbeigehen sagt sie in aggressivem Ton: „Maske richtig tragen!“

In diesem Moment bedeckt meine Maske vollständig den Mund und ist nur leicht unter die Nase gerutscht.

Ich sage höflich „Natürlich, gleich fertig mit Essen.“

Zehn Minuten später das gleiche Spiel. Ich bin noch nicht mit Essen und Trinken fertig.

Die Mitarbeiterin: „Maske richtig auf! Wahnsinn! Ich habe Sie schon 3 Mal ermahnt.“

In diesem Moment erneut: Mund vollständig bedeckt. Maske leicht unter der Nase.

Ich möchte etwas sagen.

Die Mitarbeiterin: „Ich diskutiere doch nicht mit Ihnen.“

Zehn Minuten später kommt ihr Chef: „Sie wurden fünf Mal von meiner Kollegin ermahnt, Sie sind ein renitenter Maskenverweigerer, Sie steigen in Aschaffenburg aus.“

Ich sage, das stimmt doch so alles nicht: „Fünf Mal? Maske leicht unter der Nase bei Essen und Trinken. Im Übrigen habe ich ein ärztliches Attest.“

Der Zugchef: „Alles egal, ich muss meiner Kollegin glauben.“

Ich werde in Aschaffenburg rausgeschmissen und sofort dort empfangen von der Bundespolizei.

Die Mitarbeiterin und ihr Zugchef steigen kurz mit aus.

Der Bundespolizist: „Sie sind ein renitenter Maskenverweigerer.“

Das hat er nach einem kurzen Gespräch mit der Mitarbeiterin festgestellt: „Heute fahren Sie nirgendwo mehr hin.“

Der Zugchef sagt: „Nein er kann weiterfahren mit dem nächsten Zug.“

Der Polizist: „Kaufen Sie sich ein neues Ticket!“

Der Zugchef: „Nein, das Ticket ist weiter gültig. Es wurde nicht ungültig gemacht.“

Der Bundespolizist sagt: Er gebe die Sache ab an das Ordnungsamt Aschaffenburg.

Interessanterweise rutscht ihm permanent die Maske unter die Nase.

Vielleicht der Schweiß?

Ein Sonntagmorgen in der Corona-Hysterie.

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Ich habe zu dem Bericht folgende Presseanfragen an die Deutsche Bahn und an die Bundespolizei geschickt:

Deutsche Bahn

1.) Wie sehen Sie die geschilderte Situation? War das Vorgehen Ihrer Mitarbeiter korrekt, wenn es ablief wie geschildert?
2.) Werden Sie dem Vorfall intern nachgehen?
3.) Wie geht die Bahn mit Fahrgästen um, die wie im vorliegenden Fall ein ärztliches Attest über die Befreiung von der Maskenpflicht haben?
4.) Ist es zulässig, wenn Bahnmitarbeiter Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind, aus dem Zug verweisen?
5.) Laut einer Auskunft des Berliner Senats auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Luthe dürfen nur hoheitlich tätige Personen das Vorzeigen von Attesten verlangen (siehe hier, das Originaldokument ist dort verlinkt (https://reitschuster.de//post/senat-maskenkontrollen-meistens-unzulaessig). Wie handhaben Sie dies? Halten Sie sich an die rechtlichen Vorgaben der Berliner Regierung?
6.) Warum wurde im vorliegenden Fall jemand mit Maskenattest als „renitenter Maskenverweigerer“ bezeichnet?
a) Liegt hier in Ihren Augen ein Anfangsverdacht der Diskriminierung aus gesundheitlichen Gründen vor?
b) Wenn nein – warum nicht?
c) Wenn ja – werden Sie intern deswegen eine Prüfung einleiten?
Bundespolizei

1.) Wie sehen Sie die geschilderte Situation? War das Vorgehen Ihrer Mitarbeiter korrekt, wenn es ablief wie geschildert?
2.) Werden Sie dem Vorfall intern nachgehen?
3.) Ist es zulässig, wenn Bundespolizisten von sich aus entscheiden wollen, ob jemand an einem Tag noch Zug fahren darf oder nicht? Wird hier nicht das Hausrecht der Bahn verletzt?
4.) Haben Bundespolizisten das Recht, über die Gültigkeit von Tickets zu entscheiden bzw. Bürgern dahingehend Anweisungen zu geben („Kaufen Sie sich ein neues Ticket“)?
5.) Woran machen Ihre Mitarbeiter wie im vorliegenden Fall fest, ob jemand „ein renitenter Maskenverweigerer ist“?
6.) Warum wurde im vorliegenden Fall jemand mit Maskenattest als „renitenter Maskenverweigerer“ bezeichnet?
a) Liegt hier in Ihren Augen ein Anfangsverdacht der Diskriminierung aus gesundheitlichen Gründen vor?
b) Wenn nein – warum nicht?
c) Wenn ja – werden Sie intern deswegen eine Prüfung einleiten?
7.) Im vorliegenden Fall berichtet der Betroffene, dass Ihr Mitarbeiter die Maske nicht ordnungsgemäß trug. Wie stellen Sie sicher, dass Polizisten die Maske nicht unter die Nase rutscht wie beschrieben bzw. welche Maßnahmen und Schulungen werden unternommen, um einen korrekten Sitz der Masken bei Ihren Mitarbeitern zu gewährleisten?
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Die Antworten finden sie unten.

Bild: hanohiki
Text: br


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Antwort der Deutschen Bahn

Hallo, Herr Reitschuster,

die DB ist zum Thema Hygienemaßnahmen in ständigem Austausch mit den Gesundheitsbehörden von Bund und Ländern, dem Bundesinnenministerium sowie dem Bundesverkehrsministerium. Die bestehenden Pandemieplanungen der DB werden den Aktualisierungen der Bundesregierung und der Bundesländer kontinuierlich angepasst. Die DB folgt zudem den Vorsorgeempfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Reisende in Zügen und Bussen der Deutschen Bahn sind verpflichtet, Mund und Nase zu bedecken. Nach wie vor hält sich die große Mehrheit der Reisenden an die Maskenpflicht. Wenn eine sehr kleine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist dies für uns nicht hinnehmbar. Sollte die Bahn in solchen Fällen einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, setzt die Bundespolizei dies in Konfliktsituationen um.

Seit Bestehen der Maskenpflicht informieren wir darüber breit in Zügen, Bahnhöfen sowie in allen Medien (bahn.de, Bahn-App DB Navigator) und appellieren an Fahrgäste, dies zum Schutz aller Kunden und DB-Mitarbeiter zu beachten. Neben der Einhaltung verbindlicher Verordnungen geht es zudem darum, gegenseitige Rücksichtnahme zu leben und Verantwortung für die Gesundheit jedes Einzelnen und in der Gesamtbevölkerung zu empfinden. Die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern und Fahrgästen haben höchste Priorität.

In den Zügen gelten folgende Ausnahmen:

  • Kinder unter 6 Jahren sind nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist dazu auch nicht verpflichtet. DB-Zugpersonal ist datenschutzrechtlich berechtigt, Fahrgäste um Vorlage eines Attests zu bitten.
  • Während Speisen und Getränke verzehrt werden, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

DB-Personenverkehrsvorstand Berthold Huber: „Wir wissen heute aus mehreren Studien, dass die Mund-Nase-Bedeckung nachweislich dafür sorgt, dass Bahnfahren sicher ist. Deshalb ist unser Kernanliegen für den Herbst: Hohe Sicherheitspräsenz in Zügen und an Bahnhöfen und die Maskenpflicht weiterhin regelmäßig gezielt kontrollieren.“

Zusätzlich zu den Schwerpunktaktionen verstärkt die DB ihre eigenen Sicherheitsteams nochmals. In den Fernverkehrszügen erfolgt nach der eingeführten Verdoppelung der Sicherheitsteams nun in den Herbstferien zusätzlich eine Verstärkung bei Wochenendverkehren. An den großen Bahnhöfen baut die DB die Präsenz am Wochenende und in den Abendstunden aus. Stichprobenhafte Zählungen hatten gezeigt, dass hier der Bedarf am größten ist. Bei den Kontrollaktionen weist die DB daher zusätzlich an den größten Bahnhöfen mit Informationsständen auf die Maskenpflicht hin, steht für den Dialog mit Reisenden zur Verfügung und verteilt Einmalmasken.

DB-Vorstand Huber: „Unser bisheriges Engagement hat sich positiv ausgewirkt. Wir beobachten gemeinsam mit Verkehrsverbünden und anderen Branchenpartnern, dass mittlerweile zu normalen Tageszeiten deutlich über 95 Prozent der Fahrgäste in Fern-, Regional- und S Bahn-Zügen Mundschutz tragen“.

Mitte September hatten Bund, Länder, Verbände der Verkehrswirtschaft, Gewerkschaften, kommunale Spitzenverbände und Verkehrsunternehmen am „Runden Tisch zur Umsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr“ regelmäßige Schwerpunktkontrollen vereinbart. Die Deutsche Bahn knüpft daher an die bereits im Sommer in elf Bundesländern gemeinsam mit der Bundespolizei erfolgten Präventions- und Kontrollaktionen an.

Freundliche Grüße

XXXX XXXXX
z.Zt. Regionalbüro Kommunikation Berlin
Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin


Antwort der Bundespolizei:

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Sehr geehrter Herr Reitschuster,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer Recherche. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind mir jedoch ohne eine entsprechende Vollmacht bzw. Einwilligung des Betroffenen keine Angaben möglich, die sich auf eine konkrete Person beziehen und personenbezogene Daten tangieren. Den angefragten Sachverhalt schildere ich deshalb vor diesem Hintergrund unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieser Schilderung schicke ich einige grundsätzliche und hier relevante Informationen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht in den Zügen voraus:

Gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind derzeit die Fahrgäste im öffentlichen Personennah- und

-fernverkehr verpflichtet, eine Mund-Nasenschutzbedeckung zu tragen. Die Deutsche Bahn AG betrachtet das Bedecken von Mund und Nase in Zügen als zwingende Beförderungsvoraussetzung und begegnet Verstößen hausrechtlich im Rahmen der Beförderungsbedingungen ggf. mit Beförderungsausschlüssen. Sollte der DB AG die Durchsetzung der Beförderungsausschlüsse nicht möglich sein, kann die Bundespolizei hinzugezogen werden. Die Bundespolizei wird bei Hinzuziehung durch die DB AG zur Durchsetzung des Hausrechts tätig. Dies kann beispielsweise einen Platzverweis nach sich ziehen.

Bei entsprechenden Maßnahmen der Bundespolizei auf dem Bahngebiet zeigt sich der ganz überwiegende Teil der Reisenden einsichtig. In anderen Fällen kann die Bundespolizei das örtlich zuständige Gesundheitsamt informieren, das über das Verhängen eines Bußgeldes entscheidet.

Am 25. Oktober stellte die Zugbegleiterin des ICE 722 auf dem Weg von Würzburg nach Aschaffenburg einen Fahrgast fest, der die Maskenpflicht ignorierte. Die Bahnmitarbeiterin sprach den Mann mehrmals an und wies ihn darauf hin, dass er seinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) aufzuziehen hat. Das Zugpersonal rief einen zufällig mit demselben ICE reisenden Beamten der Bayerischen Polizei hinzu.

Im Ergebnis schloss der Zugchef in Aschaffenburg den bereits mehrfach belehrten Fahrgast ohne einen korrekten MNS von der Weiterfahrt aus. Die angeforderte Streife der Bundespolizei stellte einen Verdacht auf Verstoß gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest und leitete den Sachverhalt zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt der Stadt Aschaffenburg weiter. Den betroffenen Reisenden belehrten die Beamten über die initiierte Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen ihn.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXX XXXX
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Bundespolizeidirektion München | Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Infanteriestraße 6 | 80797 München

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