Die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) berichtet, dass die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die gegen die Corona-Verordnungen vor dem Bundesverfassungsgericht eine Eilentscheidung beantragt hat, und damit scheiterte, am Sonntagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht wurde. Bahner selbst klagt über eine Zwangseinweisung unter massiver Gewalt und Misshandlung durch die Polizei. In anderen Nachrichtenportalen oder Medien war laut google am frühen Montag Abend nichts zu dem Thema zu finden.
„Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht“, begründete ein Polizeisprecher das Vorgehen gegenüber der der RNZ. Zwischenzeitlich war der Beitrag auf der Seite der Zeitung nicht mehr aufrufbar. Nur noch via google-Archiv ließ sich die grundsätzliche Aussage – die Einweisung in die Psychiatrie – nachvollziehen. Inzwischen ist der Artikel wieder online – es handelt sich nur um einen alten Beitrag mit der Psychiatrie-Einweisung als Update. Dort heißt es, sie habe auf ihrer Webseite eine „Auferstehungsverordnung“ veröffentlicht und den Shutdown für beendet erklärt. Auf der Seite der Anwältin sind im Moment aber fast nur Fehlermeldungen zu sehen (Link hier).
Im Internet kursiert eine Audio-Nachricht, die offenbar von Bahner direkt aus der Isolierstation stammt und an ihre Schwester gerichtet ist. Darin schildert sie an den Umständen gemessen eher ruhig, klar und nicht verwirrt, aber in der Überzeugung, verfolgt zu werden, wie ihr in der Garage ihrer Kanzlei ein Auto aufgelauert habe („zwei Killer“), sie dann andere Autofahrer bat, die Polizei zu rufen, und diese sie dann mitnahm und brutal attackierte (anzuhören über diesen Link oder hier auf youtube): „Die Polizei kam, sie hat mir Handschellen angelegt, hinten, mich auf den Boden gedrückt, mich im Dreck gewälzt, massiv Polizeigewalt angewandt…dann haben sie mich in die Psychiatrie gebracht, dann habe ich sie gebeten, mich hinsetzen zu dürfen, dann sagt der Polizist, setzen Sie sich, hier ist eine Bank, dann hat er mich auf den Boden gedrückt und meinen Kopf von einem Meter Höhe auf den Steinboden geknallt, ich habe es bis heute nicht verbunden gekriegt…dann haben sie mich zu viert getragen zur Ärztin… Ich bekam keinen Anwalt, ich durfte niemanden anrufen…dann haben sie mich zwangsweise die ganze Nacht in den Guantanamo-Hochsicherheitstrakt der Psychiatrie… da lag ich auf dem Boden, keine Toilette, ein Waschbecken, ohne Seife, kein Handtuch, sonst nichts..“ Und sie zeigt Galgenhumor: „In der Türkei wäre es schlimmer gewesen!“
Auf dem Kanal der Anwältin im sozialen Netzwerk „telegram“ steht: „Beate Bahner wurde am Ostersonntag 19.30 Uhr festgenommen, polizeilich schwer misshandelt und im Hochsicherheitsgefängnis, Ableger Psychiatrie Heidelberg für 24 Stunden festgehalten. Jetzt bis auf weiteres gefangen genommen in der geschlossenen neuen „Isolierstation“ der Psychiatrie Heidelberg nach ihrer Bereitschaft, dort Mundschutz zu tragen. Diese Station ist eigentlich für Depressionspatienten und ist völlig leer. Ein richterlicher Beschluss oder ein Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren liegt nicht vor. Bitte diese Nachricht zusammen mit der Sprachnachricht teilen.“
Obwohl sie fast 24 Stunden festgehalten werde, gebe es noch keinen richterlichen Beschluss, so Bahner in der Audio-Nachricht. Inzwischen sei sie aber mit einem Bett und anderen Bequemlichkeiten versorgt worden. Weiter spricht sie von „Tyrannei“ und einem weltweiten „Fake“ mit Corona – das Virus bzw. die Maßnahmen gegen die Erkrankung hält sie für eine Verschwörung. Sie geht auch davon aus, verfolgt zu werden, von finsteren Mächten. Sie geht so weit, zu sagen, was derzeit passiere, sei schlimmer als bei „Hitler, Stalin und Mao“. Man darf, ja man muss all das – bei solchen unerträglichen Gleichsetzungen – für suspekt halten. Man kann die Ansichten der Anwältin explizit ablehnen und als extrem und haltlos verurteilen. Man kann auch die These verfechten, dass sie in der Situation in der Garage wirklich in unbegründete Panik geraten ist, oder, weiter noch, dass sie generell mit ihren Nerven am Ende ist und die Fassung verloren hat. Aber dennoch muss man sich zwingend die Frage stellen, ob diese Ansichten und ihr Verhalten eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie rechtfertigen. Gerade auch, wenn man sieht, wie der Staat etwa bei einer Versammlung von 300 Moslems in Berlin gerade eben ein Auge zugedrückt hat (siehe hier) – oder alte, kranke, hilfsbedürftige Menschen, die in ihrer Wohnung nicht mehr zurecht kommen, sich trotz Selbstgefährdung selbst überlassen werden unter Hinweis auf ihr Selbstbestimmungsrecht (siehe hier).
Freiheitliche Demokratien zeichnet aus, dass sie auch schrille, schräge, provozierende, ja selbst unerträgliche Meinungen tolerieren, so lange diejenigen, die sie vertreten friedlich bleiben. Waren die Aufrufe zum zivilen Ungehorsam, wie sie Bahner verbreitete, bereits ein „unfriedlicher“, also gewaltsamer Akt? Rechtfertigen sie in einer Demokratie – auch in Zeiten von Corona – ein solches Vorgehen des Staates? Politisch motivierte Zwangseinweisungen sind vor allem aus totalitären Regimen bekannt; so waren sie in der Sowjetunion und der DDR zeitweise gängige Praxis im Umgang mit Menschen, die den aus Sicht der damaligen Machthaber wissenschaftlich erwiesenen Sozialismus zu offen und aktiv kritisierten oder gar bekämpften.
Der Fall Bahner zeigt, wie sehr uns die Corona-Krise an die Grenze unserer ethischen Maßstäbe bringt, und auch an die Grenze der Demokratie und Freiheit. Gegen Bahner waren nach ihrer Ankündigung, Verfassungsklage zu erheben, polizeiliche Ermittlungen eingeleitet worden, weil sie zu einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen aufgerufen hatte. Die Polizei besuchte sie in ihrer Kanzlei und schaltete ihre Webseite ab. Die Rechtsanwältin reagierte sehr emotional, sprach von einer Diktatur in Deutschland und gab ihre Anwaltszulassung zurück (Details siehe hier und hier).Wenige Tage vor dem Vorfall in Heidelberg hatte Sachsen angekündigt, Quarantäne-Verweigerer in die Psychiatrie zu stecken. „Das Bundesland hat knapp zwei Dutzend Zimmer in psychiatrischen Kliniken freigeräumt, in denen Unbelehrbare von der Polizei bewacht werden sollen“, berichtete etwa die Welt. Und weiter: „Wer sich in Sachsen der Anordnung häuslicher Quarantäne verweigert, kann seit Donnerstag in einer psychiatrischen Klinik festgesetzt werden. „„Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, dass die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter halten“, zitiert der MDR die Sozialministerin des Landes, Petra Köpping (SPD). Zwischenzeitlich hat Sachsen nach heftiger Kritik diese Pläne zurückgezogen (siehe hier).
Der Regensburger Professor für Politikwissenschaft Jerzy Maćkóv kommentierte die zwischenzeitlich gestrichenen Pläne in Sachsen auf facebook wie folgt: „Tschaadajew hieß der Philosoph, der die Geschichte Russlands kritisierte, und dafür vom Zaren für unzurechnungsfähig erklärt wurde und sich daraufhin regelmäßig ärztlichen Untersuchungen unterwerfen musste.Kommunisten in der Sowjetunion gingen bekanntlich gegen ihre Kritiker ähnlich vor – eine Kontinuität, die Bände spricht.Nun kommt die erschütternde Fortsetzung – gesetzlich abgesichert.“Auch in der Schweiz hat die Polizei am Samstag einen 58-jährigen Arzt festgenommen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, der zuvor Corona-skeptische Tweets geschrieben hatte, wie das Portal „20 Minuten“ berichtet. Laut Polizei hat er Drohungen gegen Familienangehörige und Behörden verbreitet.
Auf facebook kommentierte Malvine Kirsch: „Besonders abwegig und erschreckend ist die Drohung mit der Psychiatrie-Einweisung, wenn es dann eine eine krasse Ungleichbehandlung der Polizei und verantwortlichen Politiker für Personen gibt, die gegen die Ausgangsperren und Versammlungsverbote verstoßen wie in Berlin und anderen Städten geschehen: Je nachdem wer diese Personen sind, werden die einen polizeilich in die Psychiatrie gebracht, bei den anderen macht die Polizei dagegen beide Augen zu! (Link zum Artikel „Bis zu 300 Menschen versammeln sich vor Berliner Moschee„)