Fall 51: Boris Reitschuster vs. Google Ireland (Youtube) Kanallöschung droht

Von Joachim Steinhöfel

Boris Reitschuster ist der Shooting Star der politischen Berichterstattung in der Bundesrepublik, legt man die letzten 12 Monate zugrunde. Die Schweizer Wochenzeitung Weltwoche schreibt, Reitschuster sei zur „Einmann-Opposition gegen die deutsche Regierung und die meist unkritischen Corona-Medien“ avanciert. Focus-Gründer und bayerischer FDP-Landtagsabgeordneter Helmut Markwort lobte Reitschuster als „herausragenden Journalisten“. Die “NZZ” kritisierte teils eine „Selbstinszenierung“ Reitschusters. Sonia Mikich, ehemalige Chefredakteurin des WDR-Fernsehens: „Wenn ein einzelner Provo die Runde tatsächlich so stören und unterminieren kann, liegt das Problem in der Abwesenheit anderer Stimmen. Das hätte viel mehr im Fokus stehen müssen.” Mit den Zitierten ist das politische Spektrum von konservativ bis links abgedeckt. Man darf seiner Berichterstattung begeistert folgen oder sie überzeugt ablehnen. Was man nicht darf, ist einen im Ton stets moderaten Journalisten digital löschen. Das droht jetzt bei Youtube. Reitschuster erhielt jetzt von Youtube die zweite Verwarnung und wurde für zwei Wochen gesperrt. Berichte aus der Bundespressekonferenz kann er daher im Juni nicht mehr an seine 282.000 Abonnenten ausstrahlen. Bei drei Verwarnungen innerhalb von 90 Tagen wird der Kanal gelöscht. Genau dies drohte Youtube Ende letzter Woche an:

Anlass für die erneute Verwarnung war dieses an Harmlosigkeit nicht zu überbietende Video. Youtube hat seine aktuelle Allzweckwaffe “Medizinische Fehlinformationen” in Stellung gebracht. Das Video enthält meiner Einschätzung nach gar keine medizinischen Informationen und auch sonst rein gar nichts, was zu beanstanden wäre. Bitte überzeugen Sie sich selbst.

“Meinungsfreiheit im Netz” hat den Fall übernommen. Youtube hat die Rücknahme der Sanktionen auf unsere Abmahnung vom Sonntag heute, am 14.06.2021 um 16:31 Uhr, abgelehnt. Wir werden jetzt sofort gerichtliche Schritte einleiten. Reitschusters Videos haben, mit Abrufzahlen deutlich im sechsstelligen Bereich, für politischen Journalismus enorme Reichweiten. Dass Youtube diese “Einmann-Opposition gegen die deutsche Regierung” jetzt unmittelbar vor der Bundestagswahl mit einer haarsträubenden Begründung ausschalten will, mag vielen eigenartig vorkommen, anderen prima in den Kram passen. Eindeutig scheint uns, dass diese Löschungen und Verwarnungen einer für die Bundesregierung unliebsamen Stimme nicht zu rechtfertigen sind. Verbindlich im Ton, hart in der Sache ist Reitschuster. Und es ist nicht an einem Monopolisten wie Google, der Youtube betreibt, mit seiner willkürlichen und erratischen Praxis unbequeme Stimmen wie Reitschuster zum Schweigen zu bringen.

Diese Verfahren sind sehr wichtig, sehr arbeitsaufwendig und teuer. Gegner ist eins der finanzstärksten Unternehmen der Welt. Wir bitten daher um Ihre Unterstützung für die Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“.


Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Internetseite der Initiative Meinungsfreiheit im Netz. Dort ist die Causa als „Fall 51“ gelistet.


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Joachim Nikolaus Steinhöfel, geboren 1962 in Hamburg, ist einer der profiliertesten deutschen Wettbewerbsrechtler. Sein prozessuales Wirken trug wesentlich zur Liberalisierung des bundesdeutschen Wettbewerbsrechts bei. Schon 2004 stellte das Handelsblatt fest: „Fast 200 Fälle hat er zum BGH hochprozessiert, rund 70 Prozent davon gewonnen.“ Seit 2007 betreibt Steinhöfel ein politisches Blog. Seit 2008 erscheinen seine Beiträge auf „Die Achse des Guten“. Parallel zu seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg war Steinhöfel für den ersten landesweit ausstrahlenden, privaten Rundfunksender (Radio Schleswig-Holstein) tätig, um der monopolistischen akustischen Notversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten ein Ende zu bereiten. Später moderierte er Sendungen für RTL und RTL 2 und trat als Werbe-Testimonial für Europas größten Anbieter von Unterhaltungselektronik, den er auch anwaltlich vertrat, auf. 1999 gewann er den Werbepreis „Effie“ in Silber für die Kampagne „Gut, dass wir verglichen haben“. Der Effie gilt als wichtigster deutscher Marketingpreis.

Bild: Sergei Elagin/Shutterstock
Text: gast
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