Ein Gastbeitrag von Frank W. Haubold
Nein, dies ist bei aller Betroffenheit und allem Zorn über die Bluttat von Würzburg nicht der Ort für polemische Plattitüden im Stil von „Merkel hat mitgestochen“. Das hat sie natürlich nicht und möglicherweise bedauert sie die Opfer sogar, auch wenn sich ihre öffentlich gezeigte Empathie für einheimische Opfer von Zuwandererkriminalität bislang in sehr engen Grenzen hielt.
Aber die Noch-Bundeskanzlerin hat – und das ist der entscheidende Punkt – billigend in Kauf genommen, dass es als direkte Folge der von ihr veranlassten Grenzöffnung für jedermann zu derartigen Verbrechen an der einheimischen Bevölkerung kommen kann und wird. An Warnungen seitens der Sicherheitsorgane hat es seinerzeit nicht gefehlt, die sie kaltschnäuzig ignorierte, um sich vor den Medien und der Weltöffentlichkeit als Flüchtlingsretterin feiern zu lassen.
Schon 2011 versuchte Frau Merkel, eigentlich untragbare Zustände als „alternativlose“ Normalität darzustellen. Zitat: „Aber wir müssen akzeptieren, dass die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist.“ Damals wie heute stellt sich jedoch die Frage, wieso „wir“ so etwas akzeptieren müssen und wer jenes „wir“ überhaupt ist, von dem Frau Merkel spricht. Handelt es sich dabei nicht eher um einen Pluralis Majestatis? Ich jedenfalls akzeptiere nicht, dass wir aktuell als Steuerzahler jugendliche Zuwanderer mit Tausenden Euro monatlich alimentieren und dafür nicht selten mit Straftaten „belohnt“ werden, und ich denke, die (zumeist schweigende) Mehrheit im Lande sieht das ebenso.“
Es ist richtig, dass schwere Verbrechen wie das vom Berliner Breitscheidplatz oder die Bluttat von Würzburg (noch) nicht die Regel sind, aber sie sind sehr wohl die Spitze eines Eisbergs von Zuwandererstraftaten gegen die einheimische Bevölkerung. Gemäß dem eben erschienenen Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ wurden allein 2020 41.974 Deutsche Opfer von Gewaltstraftaten mit mindestens einem Zuwanderer als Tatverdächtigen (nur aufgeklärte Fälle). In der umgekehrten Konstellation (wie üblich ohne Berücksichtigung eventuellen Migrationshintergrundes) waren es 11.745 Straftaten, also etwa ein Viertel.
Im Bereich „Straftaten gegen das Leben“ wurden 103 Deutsche Opfer von Tötungsdelikten (inklusive Versuche) und anders als in den Vorjahren verzichtet das BKA nunmehr vorsorglich darauf, die Anzahl der deutschen Opfer von Sexualdelikten anzugeben (2019 waren es immerhin 2.866). Es könnte die Bevölkerung beunruhigen…
Über den Täter (das „mutmaßlich“ kann man in diesem Fall weglassen) ist bislang bekannt, dass es sich um einen 24-Jährigen Somalier handelt, der vor fünf Jahren (also in direkter Folge von Merkels Grenzöffnung für jedermann 2015) nach Deutschland gekommen ist. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, aber wie fast stets in solchen Fällen wurde er dennoch nicht abgeschoben. Selbst der FAZ-Journalist Philip Plickert schreibt hierzu auf Twitter: „Der Täter in #Würzburg war laut Behörden ein abgelehnter Asylbewerber. Wäre er abgeschoben und rückgeführt worden, könnten drei Menschen noch leben.“
Die „Begründung“ für diese Unterlassung ist an Zynismus nicht zu überbieten. Zitat: „Eine Rückführung des 24-Jährigen nach Somalia fand aber bis dato nicht statt, da das Land laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als ‚Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive‘ gilt.“
Um diesen Euphemismus richtig einordnen zu können, muss man wissen, dass das Herkunftsland Somalia gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik an dritter Stelle der Kriminalitätsbelastung bei den „Straftaten gegen das Leben“ steht und somalische Staatsangehörige 16mal häufiger derartige Verbrechen begehen als Deutsche. Bei Sexualdelikten und Körperverletzungen liegen Somalier mit Rang sechs ebenfalls im Spitzenfeld.
Hier handelt es sich m. E. nicht mehr nur um Behördenversagen, sondern es wurde bewusst und billigend in Kauf genommen, dass besagte Klientel hier in Deutschland weitere Straftaten verübt. In einem Land, das das Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger schützt, würden die Verantwortlichen im Hinblick auf die dramatischen Folgen ihres Tuns oder besser Unterlassens sofort aus dem Amt entfernt und möglicherweise sogar vor Gericht gestellt.
Natürlich wird in der Bundesrepublik Deutschland nichts dergleichen geschehen, denn hier genießen nicht nur Regierungsmitglieder bis hin zur Bundeskanzlerin Narrenfreiheit, sondern auch die Beamten in den nachgeordneten Behörden, jedenfalls solange die Opfer ihres Versagens „nur“ Einheimische sind oder im Jargon der Bundeszentrale für politische Bildung „Kartoffeln“.
Bei aller Empörung über das systematische Behördenversagen nicht nur in diesem Fall (ob nun aus Desinteresse, Feigheit oder Angst vor Rassismusvorwürfen), sollte man jedoch nicht aus dem Auge verlieren, wer für das grundsätzliche Problem, nämlich die unkontrollierte Einwanderung von Hunderttausenden Migranten aus tribalistischen Gewaltgesellschaften (wie eben Somalia), politisch verantwortlich ist.
Das sind eindeutig die Bundeskanzlerin und die sie tragenden politischen Parteien und Medien, die unter fadenscheinigen Vorwänden das bundesdeutsche Asylrecht bis hin zum Grundgesetz Art. 16a aushebelten und damit eine Zuwanderungswelle auslösten, die nicht nur Multimilliardenkosten verursacht, sondern die eigene Bevölkerung unwägbaren Gefährdungen durch Kriminalität und Terror aussetzt, mit im Extremfall – wie im Fall Würzburg – sogar tödlichen Folgen. Vor diesem Hintergrund erscheint Frau Merkels Dauerparole „Wir schaffen das!“ als menschenverachtender Zynismus.
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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Text: Gast
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