Ungeimpfte als nutzloser Blinddarm, also etwas, was sich entzünden kann und entfernt werden muss, oder als „Schädlinge“, hasserfüllte Aufrufe, Ungeimpfte zu diskriminieren und auszugrenzen – all das würde fast schon Bücher füllen. Doch es ist kein einziger Fall bekannt, in dem sich die Staatsanwaltschaft dafür interessierte. Dabei scheint der Volksverhetzungs-Paragraph im Strafgesetzbuch wie gemacht für solche Aussagen. Er besagt:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
- 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Hier wurde ganz klar gegen Teile der Bevölkerung zum Hass und zu Willkürmaßnahmen aufgestachelt, die Menschenwürde wurde angegriffen, Ungeimpfte wurden beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet. Und was taten die Staatsanwaltschaften, die der Politik gegenüber weisungsgebunden sind?
Nichts.
Bzw. doch etwas: Sie ermitteln jetzt gegen diejenigen, die nichts anderes taten, als die ganze Hetze gegen Ungeimpfe zu dokumentieren. Wie etwa das FDP-Mitglied Mic de Vries (siehe hier).
Wir haben es hier mit einem Justizversagen von historischer Dimension zu tun.
Jetzt bricht das Corona-Narrativ gerade zusammen wie ein Kartenhaus. Selbst der frühere Hardliner Söder sagt, das Virus sei so gefährlich wie die Grippe. Und was macht die Justiz?
Sie bringt jetzt einen derjenigen vor Gericht, der wie kaum ein anderer Opfer der Diffamierungen und der Hetze wurde: Sucharit Bhakdi. Und die Medien arbeiten nicht etwa die Rolle der Justiz auf, sondern sie hetzen munter weiter gegen die Opfer.
Das Amtsgericht Plön hat die Anklage der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft gegen den pensionieren Professor für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene in Mainz unverändert zugelassen, berichten jetzt unzählige Medien unter Übernahme von Meldungen der staatstreuen Nachrichtenagenturen: „Der umstrittene Mikrobiologe und Autor Sucharit Bhakdi muss sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Bhakdi wurde während der Corona-Pandemie zu einem der bekanntesten Mitglieder der Impfgegnerszene“, heißt es unisono im üblichen „Framing“ in vielen Berichten.
Besonders pikant:
Nach gleichlautenden Die eigentlich zuständige Staatsanwaltschaft Kiel hat sah nichts Strafbares in den Aussagen Bhakdis verneint und hatte das Ermittlungsverfahren eingestellt. Erst daraufhin machte sich die Generalstaatsanwaltschaft an den Fall – was sehr ungewöhnlich ist. Details dazu können Sie in einer Analyse des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte hier lesen. Bemerkenswert ist, dass in den jetzigen Berichten der großen Medien dazu nichts geschrieben wird. Es sähe ja auch peinlich aus. Das Netzwerk stellt zur Anklageergebung die Frage: „Wurde die Entscheidung vielleicht unter dem Druck der Medien oder politischer Akteure vom Justizminister selbst getroffen?“
Die Hauptverhandlung soll am 24. März nächsten Jahres beginnen. Die weisungsgebundene Generalstaatsanwaltschaft, die offenbar an der Diskriminierung von Ungeimpfen nie etwas auszusetzen hatte, wirft Bhakdi vor, in einem Interview im April 2021 „im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zu Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben.“
Außerdem habe Bhakdi, so die großen Medien weiter, in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung am 24. September 2021 in Kiel die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem „Endziel“ gebracht, so die Anklage. Er habe von einem zweiten Holocaust gesprochen. Dadurch sei das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden. Brav wird dann in den Staatsmedien weiter diffamiert: „Mehrere Thesen Bhakdis zur Corona-Pandemie wurden von Experten als irreführend oder falsch eingeordnet.“
Dass Bhadki, wie sich jetzt herausstellte, in vielem Recht hatte – kein Wort darüber. Ebenso wenig darüber, dass sich der Spieß umgedreht hat und diejenigen, die Bhakdi diffamierten, von Drosten bis hin zu Spahn und Lauterbach, heute in Vielem der Falschinformation und Irreführung überführt sind.
Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte schreibt zum Volksverhetzungs-Vorwurf: „In den beschriebenen Äußerungen Bhakdis ist allerdings von vornherein überhaupt nichts zu finden, was mit dieser Definition zusammenpassen würde.“ Und: „Dieser Tatvorwurf ist also bei einer an der höchstgerichtlichen Rechtsprechung orientierten Auslegung nicht aufrechtzuerhalten“. Zum Vorwurf der Holocaust-Verharmlosung schreibt das Netzwerk: „Eine ausdrückliche Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts, des nationalsozialistischen Völkermordes im Dritten Reich, lässt sich dieser Aussage schon einmal nicht entnehmen. Im Gegenteil setzt sie den Holocaust und seine Schrecken als gegeben voraus.“
Hoffnung auf Sachverstand und Courage
Fazit der kritischen Richter und Staatsanwälte im Juni: „Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist in beiden Anklagepunkten schon im objektiven Tatbestand nicht schlüssig. Bhakdis Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Es drängt sich der Verdacht von Gesinnungsstrafrecht auf. Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen.“ Diesen juristischen Sachverstand und diese Courage hat das Amtsgericht nicht bewiesen, wie wir jetzt wissen.
Bhakdis Aussagen mögen unglücklich gewesen sein. Wer in ihnen „Volksverhetzung“ erkennen will, nicht aber in dem unglaublichen Hass und Hetze gegen Ungeimpfe aus Politik und Medien, wer gegen Bhakdi Anklage erhebt und gegen die Ermittelt, die Hass und Hetze gegen die Ungeimpften dokumentieren, der pervertiert in meinen Augen den Rechtsstaat. Wer das schönredet und dazu schweigt, zeigt, dass er aus der Geschichte nichts gelernt hat, und sein Bekenntnis zur Demokratie nicht mehr ist als eine Potemkinsche Fassade. Oder im besten Falle eine Selbsttäuschung.
Mit welchem Fanatismus, Pedanterie und Verbissenheit ausgerechnet in Deutschland quasi bis zum letzten Atemzug Medien, Politik und Justiz sich an ein im Sterben liegendes Narrativ regelrecht festkrallen, wie weiter Kritiker dieses Narrativs, bei denen sich Politiker in anderen Ländern bereits entschuldigten, verfolgt werden – das lässt einen regelrecht erstarren.
Bild: Sachwerte Vermögenswerte mit Kompetenz, CC BY 3.0, via Wikimedia CommonsMehr zum Thema auf reitschuster.de