Von Christian Euler
Willkommen in Absurdistan! Damit haben vermutlich bis vor kurzem nicht einmal die beharrlichsten Verschwörungstheoretiker gerechnet. Da es aber auch für einen Aprilscherz noch zu früh ist, ist es offensichtlich ein weiteres Kapitel im Kompendium der besonders bizarren Corona-Maßnahmen.
Sachsens Innenminister Roland Wöller bekräftigte mit vollem Ernst: Wer mit einer Mund-Nasen-Bedeckung Auto fährt, darf nicht zusätzlich noch eine Sonnenbrille oder eine Mütze tragen. Die Erkennbarkeit des Verkehrsteilnehmers müsse bei Blitzern gewährleistet sein, argumentiert der CDU-Mann. Die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale sei nicht erlaubt. Vielmehr müssten bei Mund-Nasen-Schutz die Augen und „generellen Gesichtszüge“ noch zu sehen sein. Was sich hinter „generelle Gesichtszüge“ verbirgt, bleibt allerdings offen. Wohl mit gutem Grund, denn auch Wöller dürfte nicht entgangen sein, dass ein korrekt getragener Mund-Nasen-Schutz allenfalls einen Bruchteil der charakteristischen Merkmale der Gesichtsphysiognomie erkennen lässt.
Dennoch hält er an seiner Maxime fest: „Zusätzliches Tragen von Mütze oder Kopfbedeckung oder Sonnenbrillen zur Mund-Nase-Maske führt zur Unkenntlichkeit. Das ist also nicht gestattet.“ Am vergangenen Freitag wurde die neue Maskenpflicht für Fahrer und Beifahrer im Freistaat verkündet. Danach gilt: Wer nicht in einem Haushalt wohnt, muss sich fortan vermummen – trotz täglich sinkender Corona-Zahlen.
Immerhin regt sich erster Widerstand. Sachsens Polizeichef Horst Kretzschmar meldete rechtliche Bedenken an und stellte klar, dass es erlaubt sei, auch Mütze und Sonnenbrille zu tragen. Bahn frei für die Bürger im Freistaat bedeutet das aber noch lange nicht. Wer sich einer Kontrolle entzieht, so Kretzschmar, wird von der Polizei verfolgt. Auch dürfe man nicht mit Maske und Sonnenbrille geblitzt werden, wenn man etwa bei Rot über eine Ampelkreuzung fährt.
Bleibt zu hoffen, dass der renommierte StVO-Experte Dieter Müller Gehör findet, der gegenüber der Bild-Zeitung zu Protokoll gab: „Mit der Maskenpflicht im Auto hat das Land in Bundesrecht eingegriffen. Das ist rechtswidrig. Denn Bundesrecht bricht Landesrecht, das steht schon im Grundgesetz.“
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Dipl.-Volkswirt Christian Euler widmet sich seit 1998 intensiv dem Finanz- und Wirtschaftsjournalismus. Nach Stationen bei Börse Online in München und als Korrespondent beim „Focus“ in Frankfurt schreibt er seit 2006 als Investment Writer und freier Autor u.a. für die „Welt“-Gruppe, Cash und den Wiener Börsen-Kurier.Bild: VVargas/Shutterstock
Text: ce
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