Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger
Wieder einmal hat die deutsche Bundesregierung nichts anderes im Sinn als das Wohl der Menschen. Ihr neuester Streich lässt sich in aller Kürze mit dem Wort „Messerverbotszone“ beschreiben: Es soll Zonen geben, in denen das Führen von Messern nicht erlaubt ist. Das ist eine glänzende Idee, die nach Auffassung der üblichen Verdächtigen nur von unbelehrbaren Rechten und Anhängern Putins in Zweifel gezogen werden kann. Denn welche Einwände könnte man gegen sie vorbringen? Was spricht dagegen, das Mitführen von Messern zu verbieten, damit man erst gar nicht in Versuchung geraten kann, sie zu verwenden?
In der Logik der Regierung – sofern man bei dieser Laienspielschar von Logik sprechen will – anscheinend gar nichts, für andere Leute außer Politkern und Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks doch einiges. So dürfte es beispielsweise schon im Dezember 2016 verboten gewesen sein, mit einem LKW in eine Menschenmenge auf einem Weihnachtsmarkt zu fahren, was aber erstaunlicherweise den Terroristen vom Berliner Breitscheidplatz nicht an seinem Anschlag gehindert hat. Es ist auch keine Neuigkeit, dass es nicht zu den erlaubten Handlungen gehört, anderen Leuten ein Messer in den Leib zu rammen, doch von diesem Verbot lassen sich die Messerstecher unserer Tage nicht von ihrem liebsten Hobby abhalten; Auflistungen der entsprechenden Aktivitäten werden neuerdings online zur Verfügung gestellt. Dass sich die Täter von einem allgemeinen Messerverbot beeindrucken ließen, kann man sich nur als grün-roter Illusionist ausdenken. Und schließlich dürfte das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ eher Anlass zur Heiterkeit als zur Beruhigung liefern, da es allerliebste Ausnahmen vorsieht. Denn das Verbot des Führens von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen soll beispielsweise nicht gelten, wenn das Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege getragen wird – und wer wollte bestreiten, dass man in manchen Kulturkreisen traditionell großen Wert auf anständige Bewaffnung legt, weshalb in solchen Fällen selbstverständlich von Brauchtumspflege ausgegangen werden muss?
Doch will ich einmal so tun, als ob dieser Unsinn keiner wäre, um mich nicht dem Vorwurf der Hassrede oder der Delegimitation des Staates auszusetzen. Aber wie sieht es mit Gewalttaten anderer Art aus? Wer Freude daran hat, andere Menschen zu verprügeln oder zu erwürgen, bedarf keiner Messer, sondern nur seiner Arme und Hände, und von einer Arme- und Händeverbotszone hat man noch selten etwas gehört. Auch Vergewaltigungen lassen sich ohne technisches Gerät durchführen; die nötigen Instrumente pflegen Männer jederzeit mit sich zu führen. Gerade die Situation im Bereich der Vergewaltigungen ist in letzter Zeit, da man sich voller Eifer auf Messer konzentriert – natürlich nicht auf die Messerstecher, sondern nur auf die Messer selbst – ein wenig in Vergessenheit geraten, ein guter Grund, sie etwas genauer zu betrachten.
Vor einiger Zeit hatte ich mich in zwei Beiträgen mit der Verteilung der Kriminalität auf einzelne Bevölkerungsgruppen befasst, einmal mit der Kriminalität im Allgemeinen, einmal mit der Gewaltkriminalität. Dabei hatte ich beispielsweise festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit, in einer Gruppe von Afghanen einem Gewaltkriminellen zu begegnen, 8,3-mal so hoch ist wie in einer Gruppe von Deutschen, während der Vergleich der Iraker und der Syrer mit den Deutschen die Vergleichsfaktoren 8,0 und 7,6 ergab. Das bezog sich allerdings auf alle Formen der Gewaltkriminalität. Im Folgenden werde ich mich den entsprechenden Vergleichen im Zusammenhang mit Vergewaltigungen widmen und dabei auch mehrere Nationalitäten ins Auge fassen.
Vergewaltigungsdelikte
In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023 findet man die aufschlussreiche Tabelle T62-Bund, in der, aufgeschlüsselt nach Delikt und nach Nationalität, die jeweilige Anzahl der Tatverdächtigen aufgelistet wird. Von besonderem Interesse ist dabei die laufende Nummer 111000 mit dem Titel „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB“. Damit dürften alle Delikte erfasst sein, um die es mir hier geht. Wie sieht es nun mit den Tatverdächtigen aus? Werfen wir zunächst einen Blick auf die deutscher Nationalität: Von 10.295 insgesamt zu verzeichnenden Tätern durften sich 6.461 eines deutschen Passes rühmen. Das allein sagt noch nicht viel aus über die Vergewaltigungsneigung der Deutschen, solange man diese Zahl nicht ins Verhältnis setzt zur deutschen Bevölkerung – genauer gesagt: zur männlichen deutschen Bevölkerung, da man in der Regel davon ausgehen darf, dass die Täter Männer sind. Mit ist klar, dass es dazu auch Ausnahmen gibt, und im Falle der Deutschen findet man sie in der Tabelle T40-Bund: Es waren genau 120. Für die ausländischen Täter, mit denen ich mich gleich noch befassen werde, kann man die weiblichen Täter mit 31 beziffern, auch dafür gibt es eine Tabelle in der Kriminalstatistik, aber hier findet man keine Aufteilung nach Nationalitäten, sodass diese Zahl nur wenig nützt. Für die weitere Rechnung spielt die leichte Diskrepanz allerdings keine Rolle, die Ergebnisse bleiben gleich.
Mit wie vielen deutschen Männern musste man im Jahr 2023 rechnen? Die Statistik gibt Auskunft. Ende 2023 sollen es 35.085.858 gewesen sein, Ende 2022 dagegen 35.205.743, woraus sich eine mittlere Anzahl von 35.145.801 deutschen Männern für das Jahr 2023 ergibt. Als Tatverdächtige im Bereich Vergewaltigung wurden 6.461 dieser Deutschen registriert. Damit liegt der Anteil der Gewaltkriminellen unter den Deutschen bei 6.461/35.145.801 = 0,018 %, genauer gerechnet sind es 0,018383 %. Anders formuliert: Von 5.440 Deutschen wird sich erwartungsgemäß einer als Vergewaltiger entpuppen, denn 0,018383 Prozent von 5.440 entspricht 1. Damit stehen mir zwei Kennzahlen für die Vergewaltigungsneigung zur Verfügung: der prozentuale Anteil der Vergewaltiger in der betrachteten Population und die Anzahl von Männern, die sich versammeln müssen, um einen Vergewaltiger in ihrer Mitte erwarten zu dürfen.
Vergewaltigungsdelikte nach Nationalität
Das waren die Deutschen. Wie ist die Lage in der ausländischen Bevölkerung? Die Polizeistatistik sagt mir, dass 2023 in Deutschland 3.834 Vergewaltiger nicht-deutscher Nationalität registriert wurden. Das ist schon etwas verdächtig, da noch immer die überwiegende Mehrzahl der Einwohner Deutschlands einen deutschen Pass besitzt, aber 37 % aller Vergewaltiger ihn bisher noch vermissen: Hier scheint eine leichte Asymmetrie vorzuliegen, die ich nun genauer betrachte. Dazu muss ich wieder die gesamte Anzahl der ausländischen Männer in Deutschland kennen, die man unter „Statistischer Bericht – Ausländische Bevölkerung in Deutschland“ findet. Es handelt sich dabei um die Daten des Ausländerzentralregisters, die ein wenig von anderen Werten des Statistischen Bundesamtes abweichen, aber diese Abweichung spielt für die nachfolgende Rechnung keine wesentliche Rolle.
V-Faktor und V-Größe
Folgt man also dem Ausländerzentralregister und berechnet wieder die mittlere Anzahl ausländischer Männer für 2023, so kommt man auf 7.155.463. Eine schlichte Division ergibt 3.834/7.155.463 = 0,053581 %, auf drei Nachkommastellen gerundet 0,054 %. Somit ist die Vergewaltigungsneigung unter den ausländischen Mitbewohnern etwa 2,9-mal so hoch wie unter Deutschen, denn 0,053581/0,018383 = 2,91. Ich bezeichne diese Zahl ab jetzt als Vergewaltigungsfaktor, abgekürzt V-Faktor. Und wie viele ausländische Einwohner brauche ich, um einen Vergewaltiger unter ihnen zu finden? Es sind 1.866, denn 0,053581 Prozent von 1.866 ergibt wieder 1. Diese Zahl werde ich im Folgenden als Vergewaltigungs-Gruppengröße bezeichnen, abgekürzt V-Größe. Im Grunde sagen V-Faktor und V-Größe das Gleiche aus, wird der eine größer, sinkt der andere, aber manche schätzen Prozentsätze, andere ziehen absolute Größen vor; deshalb gebe ich hier beides an.
Bisher hat sich herausgestellt, dass der V-Faktor unter Ausländern 2,9 beträgt. Das ist aber zu pauschal. Immerhin finden sich in der Kriminalstatistik 129 Länder, denen Vergewaltiger zugeordnet werden können, angefangen bei Afghanistan bis hin zur Zentralafrikanischen Republik. Leider ist es auf der Basis der hier verwendeten Daten nicht möglich, für all diese Nationalitäten V-Faktor und V-Größe auszurechnen, da man zu diesem Zweck auch über die jeweilige Anzahl der Einwohner in Deutschland verfügen muss und der Bericht über die ausländische Bevölkerung in Deutschland nur ausgewählte Staatsangehörigkeiten auflistet. Das schadet nichts, die verbliebenen 82 Nationalitäten sind schon aussagekräftig genug.
Beginnen wir mit den guten Nachrichten: Es gibt Nationalitäten mit einem V-Faktor unter 1, also mit einer Vergewaltigungsneigung, die unter der deutschen liegt.
Niedrigste Quoten | |||
Land | Quote | V-Faktor | V-Größe |
Belgien | 0,006 % | 0,34 | 16.173 |
Österreich | 0,006 % | 0,35 | 15.616 |
Sri Lanka | 0,007 % | 0,41 | 13.348 |
Luxemburg | 0,008 % | 0,43 | 12.680 |
Schweden | 0,008 % | 0,44 | 12.393 |
Irland | 0,009 % | 0,47 | 11.543 |
China | 0,011 % | 0,62 | 8.831 |
Kroatien | 0,015 % | 0,80 | 6.770 |
Großbritannien | 0,015 % | 0,81 | 6.684 |
Usbekistan | 0,016 % | 0,87 | 6.265 |
Indonesien | 0,018 % | 0,98 | 5.548 |
Man muss also 16.173 in Deutschland lebende Belgier versammeln, um einen einzigen Vergewaltiger aufzutreiben, das ist eine stattliche Zahl. Tatsächlich ist 2023 auch nur ein einziger Belgier in der Vergewaltigungsstatistik aufgetaucht, ein Schicksal, das Belgien beispielsweise mit Sri Lanka und Usbekistan verbindet. In jedem Fall haben somit 11 Länder niedrigere Quoten als Deutschland, das mit einem V-Faktor von 1 an zwölfter Stelle liegt. Nun stehen aber Daten von 82 Nationalitäten zur Verfügung und deshalb müssen ganze 70 sich zu einem V-Faktor über 1 bekennen und damit schlechter dastehen als Deutschland. Ich werde jetzt nicht die Tabelle aller 70 Länder anführen, sondern mich auf die 16 mit einem V-Faktor ab 5 beschränken. Es sind die Folgenden:
Höchste Quoten | |||
Land | Quote | V-Faktor | V-Größe |
Thailand | 0,092 % | 5,00 | 1.087 |
Eritrea | 0,102 % | 5,55 | 980 |
Ghana | 0,109 % | 5,94 | 916 |
Iran | 0,113 % | 6,17 | 881 |
Marokko | 0,120 % | 6,53 | 833 |
Somalia | 0,125 % | 6,79 | 801 |
Peru | 0,129 % | 7,02 | 775 |
Angola | 0,131 % | 7,15 | 761 |
Moldau | 0,134 % | 7,28 | 747 |
Nigeria | 0,134 % | 7,29 | 746 |
Irak | 0,141 % | 7,68 | 708 |
Afghanistan | 0,151 % | 8,23 | 661 |
Tunesien | 0,167 % | 9,07 | 600 |
Algerien | 0,230 % | 12,51 | 435 |
Gambia | 0,240 % | 13,08 | 416 |
Guinea | 0,347 % | 18,88 | 288 |
Manche Länder sind wirklich beeindruckend. Guinea ist das unangefochtene Schlusslicht der Tabelle mit einem V-Faktor von 18,9 und einer V-Größe von 288. Nur 288 Guineer musste man 2023 zusammensuchen, um einen Vergewaltiger erwarten zu dürfen. Das ist schon eine etwas andere Größenordnung als die 16.173 Belgier oder auch als die 5.440 Deutschen. Doch auch Algerien und Gambia müssen sich mit zweistelligen V-Faktoren nicht verstecken. Den Staaten Thailand, Peru und Angola muss man zugutehalten, dass ihre Werte auf sehr niedrigen Fallzahlen von sieben, sechs und vier beruhen. Wäre hier zufällig ein Vergewaltiger nicht nach Deutschland eingereist, würden ihre Faktoren etwas anders aussehen. Afghanistan dagegen hat 386 Fälle aufzuweisen, der Irak 230 und Guinea bei wesentlich geringerem Bevölkerungsanteil 55 Fälle; da würde ein zufällig nicht Eingereister keinen Unterschied machen.
Wie man sieht, gibt es bei V-Faktoren und V-Größen erhebliche Unterschiede in den Nationalitäten, die bisher wohl kaum in die Köpfe der nominell verantwortlichen, in Wahrheit aber völlig unverantwortlichen Politiker vorgedrungen sind, obwohl man daraus Folgerungen für die Einwanderungspolitik ziehen könnte.
Auch eine Betrachtung nach Landstrichen ist möglich. Wie sieht es beispielsweise mit den Kenngrößen der Europäischen Union aus? Das findet man leicht heraus, indem man sowohl die Fallzahlen als auch die Bevölkerungsanteile der Unionsbürger – mit Ausnahme der Deutschen – addiert und dann die üblichen Werte ausrechnet. Das Resultat:
Europäische Union ohne Deutschland | |||
Staaten | Quote | V-Faktor | V-Größe |
EU | 0,028 % | 1,51 | 3.607 |
EU plus UK | 0,027 % | 1,49 | 3.639 |
Die in Deutschland lebenden nicht-deutschen EU-Bürger bringen es auf einen V-Faktor von 1,51, ihre Vergewaltigungsneigung dürfte also etwa die deutsche um 50 % übersteigen. Dabei macht es kaum einen Unterschied, ob man die Briten dazurechnet oder nicht. Somit haben EU-Bürger zwar etwas höhere Werte als Deutschland, aber immer noch niedrigere als die sonstigen europäischen Staaten, soweit die Daten ihrer Bevölkerungsanteile greifbar sind: 14 Staaten sind es, und ihr V-Faktor liegt bei 2,35, ihre V-Größe bei 2.317. Ich bin nicht unbedingt ein Freund der Europäischen Union, aber man muss zugeben, dass ihre Vergewaltigungs-Kenngrößen günstiger sind als die des restlichen Europas.
Man sollte nicht ganz vergessen, dass es auch ein nicht-europäisches Ausland gibt. Nordafrika zum Beispiel, eine zumindest teilweise beliebte Urlaubsgegend und Herkunftsregion etlicher nicht-deutscher Einwohner Deutschlands. Die Daten aller nordafrikanischen Länder stehen zur Verfügung.
Nordafrika | |||
Land | Quote | V-Faktor | V-Größe |
Ägypten | 0,075 % | 4,09 | 1.330 |
Algerien | 0,230 % | 12,51 | 435 |
Libyen | 0,066 % | 3,60 | 1.512 |
Marokko | 0,120 % | 6,53 | 833 |
Tunesien | 0,167 % | 9,07 | 600 |
Gesamt | 0,129 % | 7,02 | 774 |
Wie man sieht, sind europäische Männer eher harmlos. Algerien führt das Feld an mit einem V-Faktor von 12,51 und einer V-Größe von 435. Im Vergleich zu seinen Nachbarstaaten macht Libyen noch den besten Eindruck, aber insgesamt liefern die nordafrikanischen Staaten den V-Faktor 7,02 und die V-Größe 774: Man muss nur 774 in Deutschland befindliche nordafrikanische Staatsbürger auffinden, um erwartungsgemäß einen Vergewaltiger unter ihnen anzutreffen. Zur Erinnerung: Unter den Deutschen waren es 5.440, unter den Belgiern 16.173. Das passt zu dem Bild, das weitere afrikanische Staaten zeigen: 16 afrikanische Nationalitäten, deren Bevölkerungsanteil in Deutschland dem Ausländerzentralregister entnommen werden können, haben zusammen den V-Faktor 7,16 und die V-Größe 759. Zwischen Nordafrika und dem Rest des Kontinents gibt es daher nur marginale Unterschiede.
Kein Anlass zum Optimismus
Genug der Tabellen. Erwähnen will ich nur noch, dass die beiden Länder Syrien und Afghanistan, die nach Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im ersten Halbjahr 2024 die beiden ersten Plätze bei der Anzahl der Asyl-Erstanträge belegten, zusammen den V-Faktor 5,8 und die V-Größe 939 beisteuern können. Dabei hat Afghanistan schlechtere Werte als Syrien: 8,23 gegen 4,7 bei den V-Faktoren, 661 gegen 1.158 bei den V-Größen. Gut ist das nicht.
Die berechneten Werte zeigen, dass die Zuwanderung aus manchen Landstrichen im Hinblick auf die Kenngrößen für das Vergewaltigungsgeschehen nicht unbedingt Anlass zum Optimismus gibt. Und dabei ist das nur die halbe Wahrheit. Denn ich konnte hier nur nach amtlichen Nationalitäten unterscheiden, nicht nach einem mehr oder weniger frischen Migrationshintergrund. Täter mit deutscher Staatsbürgerschaft, die erst seit Kurzem über einen deutschen Pass, sonst aber über diesen oder jenen kulturellen Hintergrund verfügen, sind statistisch gesehen deutsche Täter; genauere Unterscheidungen werden nicht getroffen. Gäbe es genauere Werte, wäre das Resultat nicht angenehmer.
Zudem darf man eine sehr spezielle Variante der Integration nicht übersehen, auf die kürzlich ein österreichischer Schulleiter aufmerksam gemacht hat. In einem Interview mit krone.tv antwortet er (etwa ab Minute 2:50) auf die Frage nach dem Anteil an „Migrationshintergrundschülern“ und nach dem Zusammenleben in seiner Schule: „Bei mir in der Schule ist der Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund 90 Prozent. Das heißt, Integration funktioniert gut; die Mehrheitsgesellschaft, die türkisch-arabische Mehrheitsgesellschaft integriert die Österreicher, die wir haben, gar nicht so schlecht in ihre Kultur.“ Man sieht es seinem Gesichtsausdruck mehr als deutlich an, wie er das meint; der Moderatorin ist das bedauerlicherweise entgangen, weil sie ohne Nachfragen gleich die nächste Frage von ihrem Zettel ablesen musste. Aber er beschreibt ein verhängnisvolles Phänomen. Sollte die Integration genau so ablaufen, wie er es in seiner Schule erlebt, dann ist es in absehbarer Zeit nicht mehr nötig, nationalitätenabhängige Kenngrößen auszurechnen: Die Integration wird in die falsche Richtung verlaufen und mit ihr das Verhalten der frisch Integrierten.
„Deutschland wird bunter werden. Ja, wie toll ist das! Das haben wir uns immer gewünscht,“ konnte man von Katrin Göring-Eckardt 2015 während eines Parteitages der Grünen hören. „Wahrscheinlich wird es auch religiöser werden. Na klar. Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich sag euch eins: Ich freu mich drauf!“
Geändert hat sich das Land tatsächlich, „und zwar drastisch“. Meine Freude hält sich in Grenzen.
„Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd“
sagt ein altes chinesisches Sprichwort. Bei uns ist es wohl eher ein guter Anwalt – und der kostet Geld. Augsburgs CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber hat mich gerade angezeigt, weil ich es gewagt habe, ihre Amtsführung zu kritisieren. Es geht um mehr als nur diesen Fall. Es geht um das Recht, Kritik an den Mächtigen zu üben, ohne kriminalisiert zu werden. Helfen Sie mir, dieses wichtige Recht zu verteidigen! Jeder Beitrag – ob groß oder klein – macht einen Unterschied. Zusammen können wir dafür sorgen, dass unabhängiger Journalismus stark bleibt und nicht verstummt. Unterstützen Sie meine Arbeit:
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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.
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