Ein Landgericht, das demonstrativ die Flagge einer politischen Bewegung hisst – stellen Sie sich das einmal für eine Sekunde mit umgekehrtem Vorzeichen vor: Eine Israel-Flagge an einem deutschen Gericht? Eine Fahne der Bauernproteste? Eine Friedenstaube gar? Oder, Gott bewahre, eine AfD-Wahlkampfflagge? Der Aufschrei wäre gewaltig – zu Recht. Und es käme – ebenfalls zu Recht, der Vorwurf: politische Einflussnahme. Missbrauch des staatlichen Apparats für Parteinahme.
Doch wenn dieselbe Justiz heute in Berlin, Hamburg und anderswo stolz die Regenbogenflagge über ihren Gebäuden im Wind flattern lässt, dann ist das angeblich neutral, unpolitisch, harmlos. Mehr noch: Es soll ein „Zeichen für Vielfalt“ sein. Dann erklären Richter, Pressestellen und Funktionäre, die Flagge sei „kein Symbol für eine bestimmte Gruppe, sondern für alle“.
Man reibt sich die Augen. Und fragt sich: Glauben die das eigentlich selbst? Und wie tief sind sie in der eigenen Ideologie gefangen? So tief, dass sie gar nicht mehr merken, wie absurd, ja bigott ihr Verhalten aussieht, wenn man es mit etwas Abstand betrachtet? Es ist schmerzhaft, zu sehen, was für ein Klima in diesem Land herrscht – ein Klima, in dem aus dem Symbol einer bestimmten Bewegung geradezu ein moralischer Imperativ gemacht wurde. Und als verdächtig gilt, wer nicht stramm im Regenbogen-Gleichschritt mitmarschiert.
Wie kann man dieses Video aus der Berliner Justiz noch kommentieren, ohne von ihr belangt zu werden?
Und nein – es ist keine Parodie. Es ist echt. Leider. Genau das, vor dem Franz Josef Strauss gewarnt hat – Narrenschiff Utopia.Leserkommentar: „Das ist nicht einfach nur… pic.twitter.com/WlFg9SPuLx
— Boris Reitschuster (@reitschuster) November 8, 2025
Ein „Welt“-Artikel zu dem Thema hinter einer Bezahlschranke von Joachim Wagner, einem Kriminologen, der auch lange für die ARD tätig war, belegt dieses Elend auf eindrucksvolle Weise – auch, weil er in seiner Bewertung auffallend zahm bleibt. Wagner listet auf, wie Amtsgerichte in Berlin-Kreuzberg, Schöneberg, Lichtenberg sowie in Hamburg die Regenbogenflagge hissen – gestützt auf Verwaltungsvorschriften, Empfehlungen aus Ministerien und „Anregungen“ grüner Politiker wie dem früheren Justizsenator und heutigen Bundestagsabgeordneten Till Steffen. Der hat als Chef der Hamburger Justiz schon vor Jahren bei den Gerichtspräsidenten „angeregt“, die Regenbogenflagge zu hissen.
Wagner dokumentiert auch, dass es Widerstand gab – etwa beim Landgericht und Verwaltungsgericht, während das Amtsgericht brav den Wunsch des grünen Dienstherren erfüllte. Die „Widerständler“ beriefen sich auf die besondere Neutralitätspflicht der Gerichte. Was früher eine Norm war, ist heute schon fast ein Geist mutigen Widerstandes.
Wie traurig, dass es für so etwas heute schon Mut braucht. Und wie traurig, dass jemand wie Wagner in seinem Artikel den Elefanten im Raum nicht glasklar benennt, sondern sich um ihn herum laviert wie ein erfahrener Redenschreiber um ein Tabu: möglichst wortreich, möglichst unauffällig, möglichst folgenlos. Wagner benennt nicht, dass es sich hier um einen fundamentalen Bruch mit einem Prinzip handelt, das für Gerichte heilig sein müsste: die demonstrative Unparteilichkeit. Er deutet nur an, dass es vielleicht ein Problem sein könnte. Das ist kein Journalismus, das ist in Text gegossene Anpassung an den Zeitgeist.
Denn die Regenbogenflagge ist nicht irgendein buntes Stück Stoff. Sie steht – wenigstens das dokumentiert Wagner – explizit für eine politische Agenda. Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD ließ sie mit den Worten genehmigen, sie solle „Queerfeindlichkeit entgegenwirken“ und „Solidarität mit Betroffenen sichtbar machen“. Was sie selbst wohl in ihrer Moral-Selbstgefälligkeit als Ausdruck von Mitmenschlichkeit sieht, ist in Wirklichkeit nichts anderes als Weltanschauung.
Denn wenn ein Gericht diese Fahne hisst, dann signalisiert es damit eindeutig: Wir stehen auf einer bestimmten Seite im politischen Wettbewerb – auf der woken, rot-grünen. Und damit spricht sich das Gericht eben ganz eindeitig gegen die andere politische Seite aus – die nichts mit „Wokeness“ zu tun haben will. Und was denn nun bitte, wenn vor diesem Gericht ein Kläger steht, der sich vom Genderzwang diskriminiert fühlt? Ein Lehrer, der sich weigert, Sternchen zu sprechen? Eine Bürgerin, die gegen die Regenbogenflagge selbst klagt? Oder jemand, der angeklagt ist, weil er angeblich Habeck oder Baerbock beleidigt haben soll?
Wie sollen diese Menschen noch den Eindruck haben, vor einem neutralen Gericht zu stehen, wenn über diesem die Regenbogenfahne weht? Denn Fakt ist: Allein schon der Eindruck der Parteinahme beschädigt das Vertrauen in die Justiz. Und dieser Eindruck entsteht unweigerlich, wenn Gerichte beginnen, mit Symbolpolitik Stimmung zu machen.
Was ich besonders beunruhigend finde: Viele merken gar nicht mehr, dass dies ein Problem ist. Oder wollen es nicht merken. Die politische Symbolik der Regenbogenflagge ist so in die gesellschaftliche Mitte eingesickert, oder genauer gesagt eingetrichtert worden, dass sie vielen wie ein staatliches Gütesiegel erscheint. Wie ein Label für „gute Menschen“.
Was für eine Umkehr! Auf der einen Seite wird das Aufhängen von Kreuzen heute vielerorts zum Skandal gemacht – und es heißt: Das geht nicht, Behörden oder Schulen müssen weltanschaulich neutral sein. Das Aufhängen einer Bewegungssymbolik dagegen ist heute Normalität – obwohl das Kreuz wenigstens Teil der abendländischen Tradition ist, während die LGBTQ-Agenda ein explizites Politprojekt darstellt.
Wagner schreibt, es gebe in Berlin eine Verwaltungsvorschrift zur „nicht-hoheitlichen Beflaggung“. Ein wunderschönes Beamtenwort, das den Kern trifft: Diese Flaggen sind nicht hoheitlich. Sie sind nicht neutral. Und genau deshalb haben sie auf Gerichten nichts zu suchen. Punkt.
Es ist kein Zufall, dass Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Kanzler Merz im Sommer 2025 dem Hissen der Regenbogenflagge auf Reichstag und Kanzleramt ein Ende setzten. Und es ist bezeichnend, wie hysterisch SPD, Grüne und Linke darauf reagierten – als handle es sich um einen Angriff auf die Menschenrechte.
Wenn eine Bewegung so sehr auf Sichtbarkeit ihrer Symbole pocht, dann geht es nicht um Akzeptanz. Dann geht es um Dominanz.
Und wenn der Staat dabei mitmacht – ja, wenn sogar Gerichte diesen Fahnen salutieren –, dann wird nicht nur das Recht zur Beute. Dann geht auch das ohnehin schon enorm geringe Rest-Vertrauen in die Institutionen verloren. Und das ist gefährlicher als jede Flagge.
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