Von Kai Rebmann
Eine gehörige Portion an Kreativität und noch mehr kriminelle Energie bewies ein 27-jähriger Deutscher, der Ausländern wohl seit Monaten dabei half, sich Aufenthaltstitel oder womöglich sogar deutsche Pässe zu erschleichen. Aufgeflogen ist der mutmaßliche Betrüger vor wenigen Tagen bei einer Sprachprüfung in Deutschland, an der der Mann wohl im Auftrag eines 38-jährigen Afghanen teilnahm, um diese in dessen Namen abzulegen und – natürlich – zu bestehen, um so die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
Dumm nur für den vermeintlichen Prüfling: Auch Beamte der Grenzschutzpolizei waren bei der Prüfung anwesend und entlarvten die vorgelegten Dokumente als plumpe Fälschung. Oft genug kommen Betrüger mit solchen Maschen aber auch durch, Grund sind nicht zuletzt fehlendes oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal in den Ausländerbehörden.
Das wird nicht zuletzt dadurch deutlich, dass es sich bei dem Deutschen offenbar um einen Serientäter handelt. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen ist dieser in den vergangenen Monaten in mehreren ähnlich gelagerten Fällen bundesweit in Erscheinung getreten und hat damit einer bisher noch unbekannten Zahl ausländischer Auftraggeber zu Aufenthaltstiteln und womöglich sogar deutschen Pässen verholfen.
Spitze des Eisbergs deutet auf strukturelle Probleme hin
So wahnwitzig sich dieser Fall aus Bayern auch anhören mag, er ist wohl nur die Spitze des Eisbergs. Die Behörden in Passau sprechen von einem „wachsenden Problem in Bezug auf die Erschleichung von Sprachzertifikaten“, das demnach wohl einen Schwerpunkt auf die grenznahe Stadt hat, aber nicht alleine darauf beschränkt bleibt.
Erst im September ist eine Fälscherbande aufgeflogen, die ebenfalls bundesweit mit Schwerpunkten in Bayern, NRW und Schleswig-Holstein ihr Unwesen trieb und in mindestens 500 Fällen – die Ermittler gehen inzwischen aber eher von 1.500 Fällen aus – Einbürgerungen gegen Bares in vierstelliger Höhe verkauft haben sollen. Diese und ähnliche Betrugsmaschen sind kaum noch zu leugnende Symptome einer seit Jahren völlig verfehlten Asyl- und Migrationspolitik und oft haltlosen Zuständen bei hoffnungslos überforderten Ausländerbehörden in den Landkreisämter bzw. Rathäusern.
Wie weit der Betrug mit Sprachtests als lukratives Geschäftsmodell inzwischen verbreitet zu sein scheint, zeigt auch ein Fall aus Heilbronn. In Baden-Württemberg gingen der Polizei gefälschte Zertifikate quasi als zufälliger Beifang ins Netz. Eigentlich wähnten sich die Beamten „nur“ einem Fälscherring auf der Spur, der sein schmutziges Geld mit dem Ablegen theoretischer Führerscheinprüfungen durch Strohmänner verdiente. Im Zuge dieser Ermittlungen stieß die Polizei auf den Computern der Verdächtigen dann auch auf eindeutige Hinweise, die darauf schließen ließen, dass auch der Vertrieb von gefälschten Sprachzertifikaten zu den zweifelhaften Dienstleistungen der Betrüger gehörten.
Um ein Kavaliersdelikt handelt es sich dabei freilich nicht. Beiden Seiten, also den ausländischen Auftraggebern wie auch den deutschen Mittelsmännern, drohen drastische juristische Konsequenzen. Erstere müssen zudem auch noch mit aufenthaltsrechtlichen Folgen rechnen, theoretisch jedenfalls nicht – wenn der volle Rahmen des Strafgesetzbuches ausgeschöpft würde.
Verschärfung bestehender Gesetze – wieder nur ein Papiertiger?
Bei einem Sprachzertifikat handelt es sich um ein offizielles Dokument. Aus strafrechtlicher Sicht kommen daher je nach Ausgestaltung des konkreten Einzelfalls gleich mehrere Tatbestände in Betracht. In den meisten Fällen werden Staatsanwälte aber wohl auf die Paragrafen 263 und 267 StGB abzielen können, in denen es um Betrug bzw. Urkundenfälschung geht, sowie jeweils um Versuch, Beihilfe und/oder Anstiftung dazu. In beiden Fällen können demnach Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Sind Beamte des öffentlichen Dienstes oder Angehörige sogenannter sensibler Berufe wie etwa Rechtsanwälte in solche Fälle verwickelt, drohen diesen dienstrechtliche Verfahren bis hin zum Verlust von Pensionsansprüchen bzw. der Berufszulassung.
Für die Anstifter, also ausländische Auftraggeber oder Käufer entsprechender Fälschungen oder Erschleichungen, drohen noch weitergehende Folgen, die von Rücknahme des zuvor auf einer solchen Basis erteilten Aufenthaltstitels oder Staatsbürgerschaft bis hin zum dauerhaften Ausschluss aus eben diesen Verfahren führen können. Nach Paragraf 5 AufenthG kann darin ein Versagungsgrund auch bei künftigen Anträgen liegen, da Zweifel an der Zuverlässigkeit und Integrität des Antragsstellers schon aus offensichtlichen Gründen als gegeben erscheinen.
Alexander Throm sprach sich erst Anfang Dezember zudem für eine klare Verschärfung auch des Staatsangehörigkeitsgesetzes aus. Der CDU-Politiker betrügerische Bewerber deutlich länger als bisher auszuschließen. Als neue Sperrfrist sollen demnach 10 Jahre gelten und die bisherige Regelung um den Zusatz ergänzt werden, dass „ein Antrag auf Einbürgerung während der Dauer der Sperrfrist als unzulässig abzulehnen“ sei.
Gegenüber der „Welt“ bekräftigte Throm diese Forderung: „Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht, hat den deutschen Pass nicht verdient. Und deshalb gibt es in Zukunft hier eine zehnjährige Einbürgerungssperre auf Vorschlag der Union.“ Bleibt nur noch zu hoffen, dass diesen Worten dann auch entsprechende Taten folgen und es nicht wieder bei bloßen Ankündigungen bleibt.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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