Gesetz soll „Schnecken-Post“ Beine machen – aber echte Kontrollen unmöglich Rechtsstreit bremst Rechte der Kunden aus

Von Kai Rebmann

95 Prozent aller Briefe müssen innerhalb von drei Werktagen zugestellt werden, 99 Prozent müssen es am vierten Werktag nach Aufgabe der jeweiligen Sendung sein. So will es eine zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Gesetzesnovelle, mit der erheblicher Zeitdruck von der Post genommen werden sollte. Im Gegenzug, so hieß es, sollten die Kosten gesenkt und die Zuverlässigkeit erhöht werden. Sprich, die Empfänger müssen seither womöglich noch etwas länger auf ihre Briefe warten als ohnehin schon, dafür sollte die neue „Schneckenpost“ wenigstens ein wenig berechenbarer werden.

Doch gut ein Jahr später macht sich Ernüchterung breit, und das nicht nur bei den verärgerten Kunden. Allein bis Ende September 2025 registrierte die Bundesnetzagentur rund 44.000 Beschwerden über die Post und damit 40 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum der ersten drei Quartale und sogar 70 Prozent mehr als noch im Jahr 2023. Die Bundesnetzagentur, die die Aufsicht unter anderem über die Post führt, kündigte deshalb im November drastische Maßnahmen an.

Agentur-Chef Klaus Müller posaunte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wir wollen, dass die Post ihre Dienstleistung verbessert. Das hat sie uns auch zugesagt. Wenn das nicht eintritt, haben wir Möglichkeiten laut dem Gesetz, und die werden wir nutzen.“ Und die sähen Müller zufolge so aus: „Wenn die Post unseren Anforderungen dann nicht nachkommt, kann das im Extremfall teuer für sie werden.“

So weit die Theorie, sprich die eingangs erwähnte Gesetzesnovelle zu den neuen (und langsameren) Brieflaufzeiten. In der Realität sind der Bundesnetzagentur und ihrem Chef aber die Hände gebunden – und das womöglich noch bis zum Jahr 2029. Die Post kann zwar von allen Seiten gerügt werden, echtes Ungemach in Form von Bußgeldern droht dem Unternehmen bis auf weiteres aber wohl nicht.

Gericht stoppt Ausschreibung

Grund ist ein bizarrer Rechtsstreit, der sich langsam, aber sicher zu einer echten Posse zulasten der Kunden ausweitet. Um die Servicequalität der Post zu überprüfen, arbeitet die Bundesnetzagentur seit Jahren mit einem Marktforschungsunternehmen zusammen, das pro Jahr rund 300.000 Testsendungen verschickt und auf diesem Wege die tatsächlichen Brieflaufzeiten ermittelt.

Problem: eben dieser Dienstleister ist gleichzeitig auch Auftragnehmer der Post und agiert damit freilich alles andere als unabhängig. Deshalb darf die Bundesnetzagentur die von dort übermittelten Daten seit dem Jahr 2025 nicht mehr verwenden, sondern musste dafür einen anderen, nachweisbar neutralen Dienstleister beauftragen. Also wurde eine Ausschreibung durchgeführt, um entsprechende Angebote einzuholen. Zu den Bedingungen gehörte unter anderem – eigentlich nachvollziehbar –, dass potenzielle Interessenten nicht gleichzeitig auch für die Post tätig sein dürfen.

Nächstes Problem: der oben angesprochene Dienstleister wollte dennoch ein Angebot abgeben und sah sich durch das KO-Kriterium der Doppelbeschäftigung bei der Bundesnetzagentur einerseits und der Post andererseits um seine Rechte gebracht und brachte den Fall vor Gericht. Und tatsächlich verhängte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Juli 2025 zunächst ein „einstweiliges Zuschlagsverbot“, das seither und noch bis zur rechtskräftigen Klärung einer nach menschlichem Ermessen eigentlich logisch erscheinenden Frage gelten soll.

Also konnte und kann die Bundesnetzagentur bis heute den entsprechenden Auftrag zur Kontrolle der Post nicht vergeben. Wo es keine Kontrolle gibt, da lassen sich auch keine Versäumnisse nachweisen und da können dann auch keine Bußgelder oder sonstigen Sanktionen verhängt werden – gut für die „Schneckenpost“, schlecht für die Kunden.

Post darf sich selbst kontrollieren

Deshalb bleiben vorerst – leider kein Witz! – nur die von der Post selbst beauftragten Messungen zur eigenen Pünktlichkeit. Und die lassen das Unternehmen vollkommen überraschend in einem sehr guten Licht dastehen, mindestens 97 Prozent aller Sendungen sollen demnach spätestens am dritten Werktag zugestellt worden sein. Das stark gestiegene Beschwerdeaufkommen spricht da freilich eine gänzlich andere Sprache, kann faktisch jedoch allenfalls als Indiz gewertet werden, nicht aber als rechtliche Handhabe.

Bis es tatsächlich zu Bußgeldern gegen die Post kommt, kann es noch Jahre dauern. Die 300.000 Testsendungen, auf deren Ergebnis sich solche Maßnahmen gegebenenfalls stützen lassen, müssen ein komplettes Kalenderjahr umfassen. Das Jahr 2026 hat bekanntlich bereits begonnen und der aktuelle Stand im Hauptsacheverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu den Bedingungen der Ausschreibung lassen einen Abschluss desselbigen bis Ende 2026 als unwahrscheinlich erscheinen. Damit würde auch 2027 als Testzeitraum wegfallen.

Die Testperiode könnte dann erst im Jahr 2028 durchgeführt und die Post bei etwaigen Verstößen im Jahr 2029 zur Kasse gebeten werden, also vier Jahre nach Inkrafttreten der dafür zugrunde liegenden Gesetzesnovelle. Von echtem Druck für die staatlich legitimierte „Schneckenpost“ kann also weiterhin keine Rede sein, ganz im Gegenteil. Daran ändern auch noch so markige und medienwirksam aufgebaute Drohkulissen aus dem Mund des Bundesnetzagentur-Chefs wenig bis gar nichts.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Alexander Fedosov/Shuttertsock

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