20 Euro Strafe – für die falsche Farbe der Parkscheibe Wenn DIN-Normen wichtiger sind als gesunder Menschenverstand

Erinnern Sie sich noch an die Bürokratie-Exzesse der Corona-Zeit? Als Polizeibeamte kontrollierten, wie lange jemand in der Fußgängerzone an seinem Apfel beißt oder an seinem Kaffee nippt – damit er bloß nicht die Maske zu lange abnimmt? Ich selbst wurde, mutterseelenallein in einem Abteil der Deutschen Bahn, zurechtgewiesen, weil ich angeblich zwischen den einzelnen Bissen meine Maske wieder hätte aufsetzen müssen.

Ich bin damals am deutschen Wesen verzweifelt. Wobei – das ist zu allgemein. Wenn Sie hier mitlesen, spricht alles dafür, dass Sie eben diesen Teil des deutschen Wesens – das ja auch viele positive Züge hat – nicht „besitzen“, wenn man hier überhaupt das Wort besitzen verwenden kann. Nicht davon besessen sind – das wäre wohl der bessere Ausdruck.

In unseren Ämtern scheint diese absurde Akribie, die freiheitliche Geister wie mich und Sie verrückt macht, aber immer noch sehr, sehr tief zu sitzen. Und das in einem Land, das jahrelang nicht mal seine Außengrenzen schützte und bis heute der Mehrzahl derjenigen, die illegal eingereist sind, einfach Duldungen ausstellt, und Kinderschänder und Vergewaltiger regelmäßig mit Bewährungsstrafen davon kommen lässt.

Im Großen gelten die Regeln nicht mehr – wenn es politisch zum rot-grünen Zeitgeist passt.

Aber wehe, jemand benutzt eine Parkscheibe in der falschen Farbe.

Womit wir beim Auslöser für diesen Artikel wären, der auch ein Schmerzensschrei ist. Denn dass die falsche Farbe eine Parkscheibe ungültig macht, ist keine absurde Erfindung von mir, sondern eine reale Geschichte. Auch wenn man es kaum glauben mag.

Tatsächlich hatte eine 30-jährige Frau in Braunschweig eine Parkscheibe und die Uhrzeit in ihrem Auto korrekt eingestellt. Das schütze sie nicht davor, dennoch einen Strafzettel zu bekommen vom örtlichen Ordnungsamt. Nicht etwa, weil die Parkzeit überschritten war – das war sie nicht. Sondern nur, weil die Parkscheibe pink war – und sie laut Gesetz blau-weiß sein muss.

Wegen der falschen Farbe liegt nach Ansicht der Stadtverwaltung in der Niedersächsischen Stadt eine Ordnungswidrigkeit vor  – und die Frau muss ein Verwarngeld von 20 Euro bezahlen.

Öffentlich gemacht hat den Fall ihr Vater, und „t-online“ berichtete darüber. Der 59-Jährige schrieb auf X: „Servicepost: In Deutschland bekommt man für eine pinke Parkscheibe 20€ Verwarnungsgeld. Meiner Tochter in der Stadt Braunschweig so passiert.“ Und weiter: „Sie muss blau (RAL 5017 oder 5005) sein und der DIN 6171 entsprechen! Auch mit fast 60, lerne ich immer noch behördliche Vorgaben dazu.“

Der Vater sagte den Journalisten: „Sie hat alles im besten Glauben gemacht. Sie hatte ja keine böse Absicht.“ Ein Hinweiszettel hätte doch auch gereicht, so der Vater – mit gesundem Menschenverstand, der in manchen Behörden offenbar völlig verloren gegangen ist.

Entsprechend fielen auch die Kommentare auf X aus „Wie kleinlich“, schrieb ein Nutzer in einem Kommentar. In einem anderen heißt es: „Das wäre so wieder typisch deutsch, dass es gar nicht deutscher geht. Wir sind echt verloren mit unserer Bürokratie.“

Tatsächlich gibt es immer wieder bunte Parkscheiben in Geschäften oder online zum Verkaufen. Auf der Rückseite wird dann aber in der Regel aufgedruckt, dass es ein Scherzartikel ist, und die Parkscheibe nicht für den Gebrauch im Straßenverkehr zugelassen ist.

Die Behörde in Braunschweig redet sich heraus gegenüber Journalisten. In der Straßenverkehrsordnung sei „eindeutig geregelt, dass nur die klassische blaue Parkscheibe und elektronische Parkscheiben mit einer Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes zulässig“ seien, erklärte ein Sprecher der Stadt Braunschweig „t-online“. Die Stadt verweist auf die Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 237.

Da heißt es: Die Parkscheibe „ist 110 mm breit, 150 mm hoch und besteht aus zwei Bildebenen“. Und: „Ziffern und Schrift sind nach DIN 1451, Teil 2 ‚Schrift für den Straßenverkehr‘, die Farben nach DIN 6171 ‚Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen‘ auszuführen.“ Bedeutet: In der DIN-Norm wird der Blauton genau vorgegeben.

Was für eine Welt. Da gibt es im deutschen Recht keine klar definierte Obergrenze für illegale Einwanderung – aber einen exakt vorgeschriebenen Blauton für Parkscheiben. Ziffern nach DIN 1451. Farbe nach DIN 6171. Format: 110 mal 150 Millimeter. Wer dagegen verstößt, ist ein Fall für die Ordnungsmacht. Wer dagegen das Aufenthaltsrecht verletzt, ist ein Fall für die Duldung.

Das ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom. Ein Symptom jener bürokratischen Geisteskrankheit, die sich tief in die DNA dieses Landes eingebrannt hat. Einer Krankheit, bei der es nicht mehr um den Sinn, sondern nur noch um die Norm geht. Um die Einhaltung von DIN-Vorgaben – unabhängig davon, ob jemand tatsächlich falsch parkt oder nicht.

Das alles wäre nur halb so schlimm, wenn es nicht so schizophren wäre. Wenn es nicht ausgerechnet in einem Land geschähe, das bei Abschiebungen versagt, bei Messertätern Verständnis zeigt, Sozialbetrüger laufen lässt – aber bei pinkfarbenem Kunststoff zum eiskalten Vollstrecker wird.

Warum sind ausgerechnet viele deutsche Beamte – natürlich nicht alle – so gnadenlos im Kleinen und so gleichgültig im Großen?

Es ist mehr als nur Mentalität. Es ist eine systemische Verirrung. Eine tiefsitzende Fixierung aufs Formaljuristische – gewachsen in Jahrhunderten obrigkeitstreuer Erziehung. In Russland etwa, wo ich lange gelebt habe, herrscht ein anderer Pragmatismus. Auch dort gibt es Behördenwillkür – aber keine Fassade moralischer Überlegenheit. In Südeuropa wiederum dominiert das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: ein gesundes „Na und?“, wenn jemand ohne Maske im Freien war (gar nicht davon zu reden, wenn er genüsslich-langsam einen Apfel aß) – oder eine pinke Parkscheibe verwendet.

Selbst innerhalb Deutschlands zeigen sich Unterschiede. In einem katholisch geprägten Landstrich wie Bayern hätte die Frau mit der pinken Parkscheibe womöglich bessere Chancen gehabt, mit einem Lächeln und einem Hinweis davonzukommen – statt mit einem Bußgeldbescheid. Auch wenn man nun die absurden Corona-Auswüchse unter dem protestantischen Franken (!) Markus Söder als Gegenbeispiel bringen könnte – generell ist man in Bayern gelassener und neigt zu einem liberalen „A Hund is a scho!“

In protestantischen Regionen wie Niedersachsen hingegen herrscht häufiger das Prinzip: Regel ist Regel. Die Farbe stimmt nicht? Dann gibt’s auch kein Pardon. Die Beamtenseele sucht dort eher nach Normerfüllung als nach Nachsicht – nicht aus Böswilligkeit, sondern aus tief verinnerlichter Pflichtauffassung.

In weiten Teilen Deutschlands regiert der Kontrollwahn – solange es risikolos ist. Kein Wunder: Ordnungshüter, die bei Maskenpflicht Rentner maßregeln oder Apfelbisse stoppen, sind weniger gefährdet als jene, die sich mit Clans oder Gefährdern anlegen. Also wählt man den sicheren Weg: Härte gegen Harmlosigkeit.

Diese Prioritäten sind kein Zufall, sie zeigen ein System. Eine Bürokratie, die blind zuschlägt, wo sie keine Gefahr wittert – und blind bleibt, wo ihr eigentlicher Auftrag wäre. Eine Verschiebung der Verantwortung: Weg vom Schutz der Gesellschaft – hin zur Kontrolle des Bürgers.

Warum ist das so? Weil das Formaljuristische als sicherer Hafen gilt. Weil Paragraphen Halt geben in einer Zeit, in der alles andere ins Rutschen gerät. Und weil sich Mut am besten dort zeigt, wo er nichts kostet.

Diese Kombination aus Mutlosigkeit im Großen und Prinzipienreiterei im Kleinen hat System. Sie ist die neue deutsche Staatsraison. Eine Verwaltung, die nicht mehr dient, sondern gängelt – im rot-grünen Duktus statt im reaktionären von früher. Ein Recht, das sich von der Gerechtigkeit emanzipiert hat. Ein Geist, der längst kein freiheitlicher mehr ist – sondern ein hygienisch-normativer, wie aus einem schlechten Verwaltungscomic.

Und wenn Sie jetzt denken, das alles sei übertrieben: Dann fragen Sie sich ehrlich, was wohl passiert wäre, wenn dieselbe Frau mit einer Regenbogen-Parkscheibe geparkt hätte. Ich behaupte: Kein Ordnungshüter hätte sich getraut, ihr einen Strafzettel zu verpassen.

Denn in Deutschland gilt ein neues ungeschriebenes Gesetz: Alles ist erlaubt – solange es dem Zeitgeist gefällt. Aber wehe, Sie nehmen sich die Freiheit, die falsche Farbe zu wählen.

Dann gnade Ihnen der DIN-Gott.

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