Was in Diktaturen die Geheimdienste machen, erledigen in Deutschland Banken im vorauseilenden Gehorsam: Reihenweise werden Regierungskritikern die Konten gekündigt – oder Überweisungen zurückgewiesen – nach vier Kontenkündigungen wurde ich kürzlich Opfer einer „Sanktionsliste“ bei einer Überweisung von sage und schreibe fünf Euro (siehe meinen Bericht „Betreutes Überweisen: Ihre Bank entscheidet jetzt, wem Sie Geld schicken dürfen„). Für viele Betroffene ist die finanzielle Flucht zu ausländischen Banken die einzige Rettung.
Doch auch diese Möglichkeit wird jetzt systematisch eingeschränkt. Und kaum einer hat es mitbekommen – mich eingeschlossen. Am 1. April ist ein Gesetz in Kraft getreten, das den harmlosen Namen „Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz“ trägt. Es setzt die EU-Richtlinie CRD VI um. Der entscheidende Passus steckt unauffällig in Artikel 21c.
Ab dem 11. Januar 2027 dürfen Banken außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – Schweizer Häuser, Banken in Singapur, Dubai, Montenegro, Serbien und anderswo – für Menschen, die in der EU ansässig sind, keine klassischen Bankkonten mehr führen. Es sei denn, sie unterhalten in genau dem Mitgliedstaat, in dem der Kunde gemeldet ist, eine eigene, zugelassene Zweigstelle.
Das klingt technisch. Die Wirkung ist es nicht. Die Details können Sie hier nachlesen.
Die Regelung richtet sich formal gegen die Bank, nicht gegen den Bürger. Das Ergebnis ist dasselbe: Wer in Deutschland, Österreich, Frankreich – oder auch in Zypern und Portugal – wohnt, wird für viele ausländische Banken zum Risiko, das sich nicht mehr lohnt. Denn das Institut müsste in jedem einzelnen Land eine eigene Filiale eröffnen und den gesamten bürokratischen Spießrutenlauf der EU über sich ergehen lassen. Für kleinere und mittlere Privatbanken rechnet sich das nicht. Neuen Banken-Flüchtlingen, die in Deutschland frisch Opfer von „Debanking“ wurden, wie politisch motivierte Kontenkündigungen neudeutsch heißen, wäre der Weg zu solchen Häusern damit faktisch versperrt.
Entscheidend ist dabei nicht der Pass, sondern der Wohnsitz. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Paraguay fällt nicht unter die Regel. Ein Brasilianer, der in Berlin gemeldet ist, schon. Wer glaubt, ein zweiter Pass löse das Problem, irrt. Was zählt, ist die steuerliche Ansässigkeit.
Brüsseler Bürokratur
Es gibt einen Bestandsschutz für Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden. Der Stichtag ist bereits vorbei. Und selbst dieser Schutz ist eine Farce: Die Bank darf trotzdem kündigen, wann immer sie will. Sie muss nur nicht mehr von der Aufsicht dazu gezwungen werden. Der „Schutz“ bedeutet nur, dass es keinen behördlichen Befehl gibt – aber nicht, dass es keine Kündigung aus vorauseilendem Gehorsam gibt oder schlicht aus Angst einer Bank, in die Tretmühlen der Brüsseler Bürokratur zu geraten.
Wertpapierdepots sind von der Regelung nicht erfasst. Reine Broker-Geschäfte laufen unter einem anderen Regelwerk. Aber für das klassische Konto – das Girokonto, das Festgeld, die sichere Parkmöglichkeit außerhalb – wird es nun noch enger. Das bürokratische Spinnennetz, das unsere Freiheit Jahr für Jahr weiter einschränkt, wird noch einmal eine Stufe enger gewoben. Man könnte auch von einer neuen „Mauer“ sprechen – die Stein um Stein errichtet wird, etwa durch die ständig steigenden finanziellen Hürden für den Wegzug insbesondere von geschäftlich aktiven Menschen. Aber selbst Kreative wie ich sind inzwischen mit massiven finanziellen Hürden konfrontiert, wenn sie Deutschland notgedrungen verlassen wollen – von der Wegzugsbesteuerung bis zu immer neuen bürokratischen Fallstricken. Wer noch rechtzeitig weg ist, hatte Glück. Oder Weitsicht.
Besonders traurig: Während sich Bankenjuristen und Aufsichtsbehörden bereits intensiv damit beschäftigen, haben die großen Medien das Thema bislang konsequent totgeschwiegen. Für den normalen Bürger – und erst recht für die, die in Deutschland schon ihre Konten verloren haben – blieb es bisher unsichtbar. Zu dem Bürokratie- und Überwachungswahnsinn gesellt sich also ein völliges Versagen der einstigen vierten Gewalt. Wäre man böse, könnte man auch von Komplizenschaft sprechen. Sowohl für die Brüsseler Bürokraten als auch für viele Journalisten ist der Bürger ein ungezogenes Objekt, das kontrolliert und umerzogen werden muss.
Nach Kalender
Offiziell geht es auch bei dieser Neuregelung um den „Schutz“ der EU-Bürger, wie bei so ziemlich allen Erfindungen des Brüsseler Bürokratiemonsters, die dem einfachen Menschen das Leben schwer machen und den Apparatschiks ihre Wichtigkeit bestätigen. Es ist die Rede von Finanzmarktstabilität und Aufsichtslücken. Die praktische Folge ist jedoch eine ganz andere: Wer schon im Inland Schwierigkeiten mit dem Konto hat, weil er die falschen Meinungen äußert oder die falschen Überweisungen tätigt, verliert damit noch weiter den legalen Ausweichraum im Nicht-EU-Ausland. Wer heute in Deutschland die falsche Meinung hat, verliert zuerst das Konto. Dann die Zahlungsdienstleister. Dann den Ausweichraum im Ausland. Das System braucht keine Geheimpolizei mehr – es braucht nur Bürokraten, die Formulare ausfüllen, und Banker, die nicken.
Die Tür wird nicht mit einem lauten Knall zugeschlagen. Sie wird leise, nach Kalender, zugeschoben. Und die meisten merken es erst, wenn das Schreiben der Bank im Briefkasten liegt
Mich hat es mit Kontenkündigungen bereits viermal erwischt. Umso dankbarer bin ich Ihnen, wenn Sie ein Zeichen dagegen setzen mit Ihrer Unterstützung – solange es noch möglich ist. Hier steht, wie es geht
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Bild: Symbolbild/KI/Grok
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