18.654 Euro Gerichtskosten wegen Masken-Beschwerde: Leser retten Alleinerziehende Unglaubliche Welle der Hilfsbereitschaft

Ein Gastbeitrag von Gerd Weber

18.654 Euro Gerichtskosten soll eine alleinerziehende Mutter aus Leipzig zahlen, weil sie es beim zuständigen Familiengericht gewagt hatte anzuregen, dass ihre Kinder in der Schule keine Masken tragen müssen. Reitschuster.de berichtete.

Der Kostenbeschluss des zuständigen Familienrichters, eines promovierten Juristen, hat über die Grenzen Deutschlands hinaus für Empörung gesorgt. Auch wenn der Richter mit seinem Beschluss die Mutter schockieren wollte, muss die sich, was die Kosten angeht, erst mal keine Sorgen machen.

Weltweiter Widerstand gegen Leipziger Schock-Beschluss

Dafür sorgten Spender aus der ganzen Welt. Nach dem Erscheinen des Artikels auf reitschuster.de hatte ein empörter Familienvater eine Kampagne gestartet. Spender aus der ganzen Welt überwiesen kleine oder auch größere Beträge. Die Bandbreite reicht von 5 EUR bis 1000 EUR. Bisher wurden über 26.610 Euro gespendet (Stand 30.4. mittags).

Die Kampagne ist inzwischen so etwas wie ein Markenzeichen gegen Willkür der Justiz geworden. Hier ein paar Kommentare von Spendern:

„Ich unterstütze die Familie, weil es wichtig ist, dass wir Eltern zusammenhalten und ein Zeichen setzen! FÜR UNSERE KINDER!“

„Ich spende, weil es nicht sein kann, dass jemand, der den Mut aufbringt, gegen unverhältnismäßige und, wissenschaftlich bewiesen, für unsere Kinder schädliche Maßnahmen rechtlich vorzugehen und vor Gericht um HILFE ersucht, von einem voreingenommenen Richter drakonisch bis zum wirtschaftlichen Ruin bestraft wird. SCHÄMEN SIE SICH!!!“

„Ich habe gespendet, weil es eine Sauerei ist, was dieser Richter entschieden hat.“

„Danke für Ihren Mut! Dieser ganze Irrsinn muss endlich ein Ende haben!“

„Von vielen Eltern aus Schleswig-Holstein ein ganz kleiner Beitrag. Wir halten zusammen und lassen uns nicht einschüchtern von einem Unrechtsstaat.“

„Es ist ungerecht, eine alleinerziehende Mutter derart zu belasten. Dieser Richter sollte sich einer neuen Tätigkeit zuwenden.“

„Ich habe gespendet, weil wir einer Richterschaft, die mit Maßlosigkeit friedliche Bürger drangsaliert, landesweit mit vielen Sympathisanten die moralische rote Karte zeigen müssen.“

„… weil ich auch alleinerziehend bin, mir rechtliche Schritte nicht leisten kann und an der Ohnmacht gegenüber dieser rücksichtslosen, scheinheiligen, unsere Kinder traumatisierenden Regierung ersticke – ein kleiner Beitrag für jemanden, dem aus Sorge um sein Kind solch eine „Konsequenz“ erwächst; unglaublich, was hier in der Judikative geschehen kann!“

Alle Kommentare sind öffentlich und können auf der Kampagne-Seite eingesehen werden. Auf dem Telegram-Kanal von reitschuster.de wurde der erste Artikel über den Gerichtskostenbeschluss über 330.000 Mal angeklickt.

'Mir fehlen die Worte – das heißt nichts anderes als: der Staat kann machen, was er will'

Auch zahlreiche Juristen sind regelrecht entsetzt über den 18.654-Euro-Gerichtskostenbeschluss gegen eine alleinerziehende Mutter. Der prominente ehemalige Familien- und Jugendrichter Hans-Christian Prestien holte im Corona-Ausschuss erstmal tief Luft und sagte dann zum Beschluss: „Mir fehlen die Worte.“

Es sei laut Verfassung Verpflichtung aller in der Gesellschaft, sich um Kinder zu kümmern. Das Familiengericht müsse von Amts wegen tätig werden, wann immer es einen Hinweis erhalte, dass ein Kind gefährdet sein könnte. Das Gericht müsse die Gefährdungslage aufdecken und eine weitere Gefährdung sofort verhindern. „Dafür, dass eine solche Anzeige …, oder eine solche  Anregung gemacht wird, das zu tun, da ist niemand kostenpflichtig … die Tatsache, den Anreger mit Kosten zu belasten, ist ein schlechter Witz. Weil, in dem Augenblick heißt das nicht anderes als: der Staat kann machen, was er will, und es ist niemand da, der dafür Sorge tragen könnte, dass sofort das Handeln einer einzelnen Person im staatlichen Auftrag unterbunden wird.“ (Prestiens Ausführungen ab Minute 13 sind sehenswert).

Was der erfahrene Richter, der früher auch am Familiengericht Leipzig tätig war, hier beschreibt, ist Justiz-Willkür. Um genau die scheint es sich beim Vorgehen des Leipziger Familienrichters zu handeln.

Der Richter erhebt das Schwert der Kindeswohlgefährdung gegen die Mutter

Der Jurist hat der alleinerziehenden Mutter nun noch ein entwürdigendes Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung angehangen. Wer sich im Familienrecht auskennt, der weiß, was das bedeutet: Der Richter hat für die Kinder der Mutter einen sogenannten Verfahrensbeistand bestellt und ihr das Jugendamt auf den Hals gehetzt. Das soll nicht despektierlich klingen bezogen auf das Jugendamt. Also der Richter, welcher der Anregung der alleinerziehenden Mutter bezüglich der Gefährlichkeit des Maskentragens ihrer Kinder nachgehen sollte, verweigert eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der vorgetragenen Problematik und maßregelt, oder besser gesagt, bedroht im Umkehrschluss die Mutter mit einem Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung. Wie entwürdigend das ablaufen kann, weiß jeder, der mit der Materie zu tun hat. Der Verfahrensbeistand (meist ein Rechtsanwalt) kommt in die Wohnung, schaut sich überall um, redet mit den Kindern ohne Beisein der Mutter. Die Kinder fühlen sich dann oft verunsichert, weil sie nicht verstehen, was abläuft. Vorhandene Ängste werden meist noch verstärkt, insbesondere Verlustängste. Das Jugendamt, das für gewöhnlich gut mit dem Familiengericht kooperiert, hat bereits zum Termin geladen.

So wird eine alleinerziehende Mutter, die sich einfach Sorgen um ihre Kinder macht, schlichtweg kriminalisiert.

Mehrere Schock-Beschlüsse vom Leipziger Familienrichter

Der umstrittene Leipziger Gerichtskostenbeschluss ist kein Zufall oder Einzelfall. Inzwischen sind weitere solcher Beschlüsse in Leipzig aufgetaucht. Vom selben Richter. Jedes Mal hatten sich Familien an das Gericht gewandt. Jedes Mal bügelte der Richter die Antragsteller offenbar mit exorbitanten Kostenbeschlüssen ab. Möglicherweise hatte er rein vorsorglich bereits Beschlusskopien in seiner obersten Schreibtischschublade griffbereit positioniert. Es ist kaum vorstellbar, dass diese Vorgänge anderen Richterkollegen verborgen geblieben sind. Es ist auch unverständlich, warum sich die Justiz hier möglicherweise in einen Instrumentalisierungsstrudel hineinziehen lässt.

Ein Schnelligkeits-Oscar für die Landesjustizkasse Chemnitz

Obwohl die Mühlen der Justiz gelegentlich doch recht langsam mahlen, ging es im Verfahren der alleinerziehenden Mutter schneller als bei der Formel Eins. Nur einen Tag nach dem Kostenbeschluss, bitte noch mal richtig lesen, nur einen Tag danach, flatterte ein Kostenbescheid der Landesjustizkasse Chemnitz bei der anwaltlichen Vertretung der alleinerziehenden Mutter herein. Das könnte ein Fall für das Guinnessbuch der Rekorde sein. Es könnte aber auch sein, dass die sächsische Justiz mit anwaltlicher Vertretung und Antragstellerin kurzen Prozess machen möchte. Nach dem Motto: Stellt hier bloß nie wieder einen Antrag! Und sagt das auch den anderen!

Gegen den Kostenbeschluss ist Beschwerde eingelegt worden. Es geht in die nächste Runde.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

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Der Autor schreibt hier unter Pseudonym. Er arbeitet als Journalist und befürchtet Probleme, falls er unter seinem richtigen Namen publizieren sollte.

Bild: 
Text: Gast
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