Nach Weimarer Corona-Urteil: Medien-Mobbing gegen Richter Massiver Druck auf Justiz

Die Unabhängigkeit der Gerichte ist das höchste Gut in einem Rechtsstaat. Urteilsschelte gilt als verpönt. Noch verpönter ist es, einen Richter persönlich an den Pranger zu stellen, weil seine Entscheidungen jemandem nicht passen. Doch in der Corona-Krise sind nicht nur die Grundrechte auf einmal massiv eingeschränkt, so als wären sie von den Vätern des Grundgesetzes nach ihren Erfahrungen mit den Schrecken des Hitlerreichs nur für Sonntagsreden in die Verfassung geschrieben worden. Und eben nicht dafür, dass sie eine wirksame Barriere sind, wenn Politiker sie wirklich außer Kraft setzen. Wie jetzt.

Neben den Grundrechten werden ungeschriebene Regeln und Gebräuche des Rechtsstaates in einer Manier über Bord geworfen, die atemberaubend ist. Der Weimarer Richter, der mit seinem Urteil gegen die Corona-Verordnung bundesweit für Aufsehen sorgte, wird jetzt medial an den Pranger gestellt. Nachdem die Taktik vieler Medien, den Gerichtsentscheid totzuschweigen, nicht aufging, wird nun offenbar auf Diskreditierung gesetzt. Und so ein Exempel statuiert. Motto: Wehe, einer will das nachahmen und gegen den Wunsch der Politik entscheiden! Zeitgleich kündigte die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in Thüringen an, gegen die Entscheidung aus Weimar Rechtsmittel einzulegen (siehe mein Bericht hier).

Der Amtsrichter – ich verschweige seinen Namen hier, weil ich der medialen Treibjagd nicht noch Futter geben will, hatte die Kontaktsperren als Verstoß gegen die Verfassung gewertet und die Corona-Politik als „spektakuläre Fehlentscheidung“ gerügt. Mit der Maßnahme habe der Staat ein „Tabu verletzt“ und gegen die „als unantastbar garantierte Menschenwürde“ verstoßen. Faktisch stellte der Richter in der 19-seitigen Urteilsbegründung die gesamte deutsche Lockdown-Politik in Frage. Er spricht darin von einem Angriff auf „die Grundlagen der Gesellschaft“ durch die Regierenden. Aus medizinischer Sicht seien die Begründungen für die einschneidenden Maßnahmen zweifelhaft. Der Richter erklärte ein Bußgeld gegen einen Mann für unzulässig, dessen Verstoß darin bestand, dass er mit seinen Freunden in seinen eigenen Räumlichkeiten gemeinsam Geburtstag gefeiert hatte.

„Bild“ titelt nun: „Sitzt in Weimar ein Querdenker auf dem Richterstuhl?“ Die Zeitung versucht damit, den Richter, der mit vollem Namen genannt wird, als „Querdenker“ zu „framen“.  Focus Online zeigt groß das Bild des Richters, direkt neben einer Aufnahme einer „Corona-Demo“, nennt seinen Namen und schreibt unter der Überschrift „Radikaler Masken-Gegner: Dieser Richter hätte niemals ein Corona-Urteil fällen dürfen“ folgendes: „Ein Amtsrichter aus Thüringen klagt privat gegen staatliche Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19. Dennoch darf er über den Fall eines Corona-Regelbrechers entscheiden. Er spricht ihn frei und schießt massiv gegen die Politik. Handelte der Richter neutral? Überparteilich? Unvoreingenommen? Zweifel sind angebracht.“ Focus Online gehört zum Burda Verlag. Dessen Berliner Repräsentanz wird von Gesundheitsminister Jens Spahns Ehemann geleitet. Auch in der „Bild“-Chefredaktion gibt es enge Kontakte zu Spahn.

Besonders bemerkenswert: Der Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit bei Focus Online wird mit einem Bekenntnis zu genau dieser getarnt. In dem Beitrag steht: „Die richterliche Unabhängigkeit ist in Deutschland ein hohes Gut. Sie ist sogar im Grundgesetz verankert. Richter müssen nach niemandes Pfeife tanzen. Kein Politiker, kein Wirtschaftsboss oder sonst jemand darf ihnen vorschreiben, wie sie zu entscheiden haben. Sie sind allein ‘dem Gesetz unterworfen‘. Das gehört zu den Kernelementen unseres Rechtsstaats“.

Weiter heißt es dann: „Allerdings muss man fragen: Inwieweit darf ein Richter seine eigenen Befindlichkeiten und Überzeugungen zur maßgeblichen Grundlage eines Urteils ‘im Namen des Volkes‘ machen? Vor allem bei einem Thema, das gesellschaftspolitisch so umstritten und emotional so aufgeheizt ist wie die Corona-Schutzmaßnahmen?“

Doch wonach bitte soll ein Richter urteilen, wenn nicht nach seiner Überzeugung? Wenn er überzeugt ist, dass eine Regelung rechtswidrig ist, muss er seine Entscheidung daran ausrichten. Genau das wurde völlig zu Recht seit Jahrzehnten allen Menschen in Deutschland eingeimpft – als Lehre aus unserer Vergangenheit. Und nun, bei der Bewährungsprobe, wird Kadavergehorsam eingefordert. Was für ein Versagen bei der Vergangenheitsbewältigung!

Die Schlussfolgerung im Beitrag: Der Richter sei nicht neutral, überparteilich und unvoreingenommen gewesen. Bemerkenswert: Nach dieser Logik dürften dann also nur noch Richter zu Corona urteilen, die nicht bekannt sind für kritische Äußerungen darüber. Umgekehrt müsste nach dieser Logik dann auch ein Richter abzulehnen sein, der strikt hinter den staatlichen Maßnahmen steht und sich entsprechend öffentlich geäußert hat.

Was der Kommentar von „Focus Online“ zwischen den Zeilen fordert, geht in Richtung Gleichtaktung der Justiz. Denn auch die Zufälligkeit der Zuweisung von Verfahren an Richter ist einer der wichtigsten rechtsstaatlichen Grundpfeiler. Dieses Verfahren soll genau das verhindern, was hier faktisch gefordert wird: Dass man die für ein gewünschtes Urteil passenden Richter bestimmten Verfahren zuweist.

In meinen Augen versuchen hier Medien, über ihren Einfluss einer Gleichtaktung der Justiz Vorschub zu leisten und Kritiker der Corona-Maßnahmen unter den Richtern an den Pranger zu stellen. Auch Nachahmer in Richterrobe sollen so wohl abgeschreckt werden. Das ist fatal.

PS: Ein Leser schrieb mir zu diesem Beitrag folgenden Brief:

Doch wenn jetzt einige den Weimarer Richter kritisieren und ihn für befangen halten, warum ist dann nicht auch ein Richter befangen, der in den sozialen Medien die Kritiker der Corona-Maßnahmen kritisiert, aber gleichzeitig über ‚Versammlungsrechtliche Auflagen‘ entscheidet?

Denn genau das geschah – laut Rechtsanwalt Markus Haintz – bereits letztes Jahr im November. Der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, Dr. Fischer, äußerte sich laut Haintz mehrmals kritisch auf Facebook über die Kritiker der Corona-Maßnahmen und entschied im November 2020 ebenfalls über Auflagen einer Versammlung, die eine Kritik der Corona-Maßnahmen zum Thema hatte.

Herr Haintz stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag, doch dieser wurde abgelehnt. Begründet wurde es damit, dass es ‚klar ersichtlich sei, dass diese Äußerungen – also die des Richters – rein privater Natur sind‘ und ‚der Richter daher zwischen privater Meinung und richterlicher Ausübung unterscheiden kann‘.

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Bild: r.classen/Shutterstock
Text: red

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