Der gesunde Menschenverstand hat es damals schon gesagt – nun sagen es auch Bayerns oberste Verwaltungsrichter: Der verharmlosend als „Corona-Quarantäne“ bezeichnete Hausarrest für Menschen, die aus sogenannten „Risikogebieten“ in den Freistaat einreisten, war rechtswidrig. Und er wurde deshalb nachträglich für unwirksam erklärt.
„Die Einreise aus einem Risikogebiet sei grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen“, teilte ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit, wie der „Bayerische Rundfunk“ vermeldet: „Die für unwirksam erklärte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne müssen.“
Besonders interessant ist, wie die Richter ihre Entscheidung begründeten: Für einen Ansteckungsverdacht, wie ihn die Verordnung annehme, seien „regelmäßig eindeutige Symptome und eine entsprechende Anamnese oder ein Kontakt mit einer infizierten Person“ notwendig gewesen. Der Aufenthalt in einem Risikogebiet allein reiche für einen solchen Anfangsverdacht nicht aus.
„Die Verordnung sei aber auch deshalb unwirksam, weil der für die Einstufung als Risikogebiet maßgebliche Verweis auf die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße“, so das Gericht laut „BR“: „Denn zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung habe es an einer gesetzlichen Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gefehlt.“
Kläger war ein Ehepaar aus München. Die beiden hatten eine Reise in eine Region geplant, die als Risikogebiet eingestuft war. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts, so der „BR“. Aus Sicht des Ehepaares hat die Einreisequarantäne ihre Freiheitsrechte beschnitten. Außerdem kritisierten sie, es gebe eine Ungleichbehandlung mit inländischen Risikogebieten. Bayern habe damals eine höhere Sieben-Tage-Inzidenz gehabt als viele ausländische Risikogebiete. Die Einstufung als Risikogebiet sei deshalb intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen, argumentierten sie dem Bericht zufolge.
Das Urteil ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Weil es eine grundsätzliche Bedeutung des Falls sieht, ließ das Gericht eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München erklärte laut „BR“ zu dem Gerichtsentscheid, dass die damalige Quarantänepflicht auf EU-Ebene abgestimmt gewesen sei. Sie sei bei der angespannten Pandemielage im Winter 2020/2021 ein wichtiger Baustein gewesen, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor den Gefahren des Coronavirus zu schützen.
Dass ein Ministerium im Jahr 2023 noch solche Aussagen macht, liest sich fast wie Hohn – wo doch inzwischen allgemein bekannt ist, dass der Nutzen solcher Maßnahmen gegen null geht. Aber anstatt die Fehler einzugestehen, vertuschen sie die Verantwortlichen lieber. Umso mehr, wo Bayern gerade im Wahlkampf steht. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat in seiner Corona-Politik unglaubliche Volten hingelegt, hinter denen seine Gegner Opportunismus wittern.
Zunächst versuchte er, sich als Scharfmacher und Hardliner zu profilieren und terrorisierte die eigenen Bürger mit Maßnahmen, die zum Teil noch viel drastischer waren als in anderen Bundesländern. Als sich der Wind drehte, wandelte er sich vom Saulus zum Paulus und war einer der lauten Verfechter von sogenannten Lockerungen.
Sein harter Kurs wurde bereits in mehreren Urteilen von den Gerichten abgestraft. Das jetzige Urteil ist nicht die erste handfeste Ohrfeige für den Ministerpräsidenten. Die große Frage ist: Werden die Wähler das bis zu den Wahlen im Herbst (weiter oder wieder) vergessen?
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