Von Kai Rebmann
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hatte am Mittwoch in München zur Pressekonferenz geladen. Als die Sprache auf das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) kam, überraschte der CSU-Mann die anwesenden Journalisten mit einer Art „Teil-Amnestie“ für die Corona-Sünder der ersten Tage. Die Richter in Leipzig hatten zuvor bestätigt, dass die „1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar und damit verfassungswidrig war. Damit folgte das BVerwG dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), der zuvor zu einer gleichlautenden Entscheidung gekommen war. München war gegen dieses erstinstanzliche Urteil in Revision gegangen und holte sich jetzt die nächste höchstrichterliche Klatsche ab. Peinlich, weil absehbar und deshalb vermeidbar!
Jetzt versuchte der Justizminister, gute Miene zum bösen Spiel zu machen. Die aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Verordnung in dieser Zeit, sprich zwischen dem 1. und 19. April 2020, verhängten Bußgelder sollen zurückgezahlt werden, erklärte Eisenreich. Er wünsche sich dabei ein „bürgernahes“ Vorgehen, betonte der Minister. Was das konkret bedeuten soll, blieb leider offen. Klar scheint nur, was damit ausdrücklich nicht gemeint ist – dass die ohne jede rechtliche Grundlage völlig willkürlich verhängten und im Zweifel auch eingetriebenen Gelder automatisch wieder zurücküberwiesen werden. Dies geschehe nur „auf entsprechenden Antrag“, so Eisenreich. Doch das ist leider nicht der einzige Haken an der Sache.
Staatsregierung fürchtet eine Klagewelle
Denn auch der Eindruck, dass sich die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) geführte Staatsregierung in dieser Frage eines Besseren besonnen hätte und begangenes Unrecht nun wiedergutmachen wollte, täuscht gewaltig. Schon die Tatsache, dass das Urteil aus erster Instanz nach Leipzig weitergezogen wurde, spricht gegen diese wohlwollende Annahme. Und so war die plötzliche Kehrtwende bei den Corona-Bußgeldern auch nicht die Idee von Georg Eisenreich oder eines seiner Kabinettskollegen. Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (beide CSU) hörten bei dem Pressetermin in München eigenem Bekunden zufolge zum ersten Mal vom Vorschlag ihres Parteifreundes, zeigten sich diesem gegenüber dann aber durchaus offen.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte ursprünglich aber FDP-Fraktionschef Martin Hagen. Der Oppositionspolitiker hatte sich schon unmittelbar nach dem Urteil aus Leipzig für eine Rückzahlung der Corona-Bußgelder stark gemacht. „Es ist nicht akzeptabel, dass Bürger auf Basis rechtswidriger Verordnungen zur Kasse gebeten werden“, beklagte Hagen. Markus Söder und die CSU hätten mit ihren Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 „jedes Augenmaß vermissen lassen.“ Vielmehr scheint es also so gewesen zu sein, dass Georg Eisenreich lediglich als erstes Mitglied der Staatsregierung zur Einsicht gelangt ist, dass man vielleicht doch noch halbwegs gesichtswahrend aus der Nummer rauskommen kann und dabei nach Möglichkeit noch so tun kann, als sei der FDP-Vorschlag auf dem eigenen Mist gewachsen.
Es gibt aber noch mindestens einen weiteren sehr guten Grund für den Vorstoß des Justizministers. Als solchem dürfte Eisenreich nur zu klar gewesen sein, dass sich Anwälte aus Bayern und ganz Deutschland hinter den Kulissen längst warmlaufen, um in den kommenden Wochen und Monaten gegen die rechtswidrig verhängten Bußgeldbescheide vorzugehen. Und wenn die CSU im Jahr der Landtagswahl eines nicht gebrauchen kann, dann ist es eine Klagewelle, die jedem Wähler nochmal ins Gedächtnis ruft, mit welch drakonischen – und vor allem verfassungswidrigen – Maßnahmen die Regierung gegen die Freiheit ihrer Bürger vorgegangen ist. Dann doch lieber gerade noch rechtzeitig vom toten Pferd heruntersteigen und den guten Samariter geben.
So kommen Bürger an ihr Geld
Insgesamt wurden in Bayern im April 2020 etwas mehr als 22.076 Corona-Bußgelder verhängt, wie das Gesundheitsministerium auf BR-Anfrage mitteilte. Alleine in München wurden 3.840 Bürger mit mindestens 150 Euro zur Kasse gebeten. Viele Kommunen im Freistaat haben sich dank der rigorosen Corona-Politik der Landesregierung eine goldene Nase verdient. Zumindest ein Teil dieser vielerorts schon verplanten Mittel soll nun wieder zurückgezahlt werden.
Zu Unrecht geschröpfte Bürger sollten nun noch einige Tage oder Wochen abwarten, bis die Landesregierung die Rückzahlung der Bußgelder auch offiziell bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt können sich Betroffene an das zuständige Ordnungsamt bzw. die Stelle wenden, die das Bußgeld damals ausgesprochen hat. Sollte es wider Erwarten doch nicht zu einer freiwilligen Rückzahlung kommen, kann eine entsprechende Klage in Erwägung gezogen werden. Die Erfolgsaussichten dürften gut sein, wie die Süddeutsche Zeitung verdeutlicht. Bei Strafsachen, die aufgrund von rechtswidrigen Gesetzen verhängt wurden, sei eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor Gericht grundsätzlich möglich, so dass dies womöglich auch auf Bußgeldverfahren übertragbar sei.
Ganz ausgestanden ist diese Posse für die Staatsregierung in München damit aber noch nicht. Das vorliegende Urteil aus Leipzig bezieht sich lediglich auf die zwischen dem 1. und 19. April 2020 gültige Corona-Verordnung. Aber auch in der Zeit danach fiel Bayern immer wieder mit im bundesweiten Vergleich besonders strengen Corona-Maßnahmen auf, vor allem in Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen. Hierzu sind noch weitere Verfahren in der Schwebe, so dass die aktuell diskutierten Rückzahlungen nur die Spitze eines Eisbergs sein könnten.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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