Bhakdi-Prozess: Was bei uns Volksverhetzung ist – und was nicht Kritische Richter und Staatsanwälte sehen "Verdacht von Gesinnungsstrafrecht"

Hier mein Video zum Text.

Professor Sucharit Bhakdi muss am 24. März 2023 auf die Anklagebank: Das Amtsgericht Plön in Schleswig-Holstein hat die Anklage gegen ihn wegen Volksverhetzung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen zunächst eingestellt. Darauf hat die Generalstaatsanwaltschaft eingegriffen und selbst Anklage erhoben. Ein ungewöhnlicher Vorgang. Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte hält die Vorwürfe für unbegründet und spricht vom Verdacht einer Gesinnungsjustiz.

Damit Sie sich selbst ein Bild machen können, dokumentierte ich hier Aussagen von Politikern, Journalisten und anderen gegen Ungeimpfte, bei denen nicht bekannt ist, dass sie irgendwelche Ermittlungen nach sich zogen. Moment – das taten sie doch! Aber nicht gegen diejenigen, die diese Aussage machten, sondern gegen diejenigen, die sie dokumentierten (siehe hier). Damit ist also sogar diese Dokumentation hier juristisch für mich gefährlich. Aber sei’s drum:

  • „Impfgegner sind Bekloppte“.
  • „Kein Impfgegner wird wie ein Staatsfeind behandelt. Er darf nur, hoffentlich bald, nicht mehr unter Leute gehen, weil er ein gefährlicher Sozialschädling ist.“
  • „Wäre die Spaltung der Gesellschaft wirklich etwas so Schlimmes? Sie würde ja nicht in der Mitte auseinanderbrechen, sondern ziemlich weit rechts unten. Und so ein Blinddarm ist ja nicht im strengeren Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes.“
  • „Zuerst einmal müssen wir eine klare Botschaft an die Ungeimpften senden: Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben.“
  • „Wer sich nicht impfen lässt, ist ein asozialer Trittbrettfahrer!“
  • „Tyrannei der Ungeimpften“
  • „Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich um gesellschaftliche Nachteile für all jene ersuchen, die freiwillig auf eine Impfung verzichten. Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen…. Der Staat hat schon umstrittenere Sachen durchgepaukt!“
  • „Kein Ungeimpfter mehr im Büro, kein ungeimpfter Fußballspieler mehr auf dem Rasen, kein ungeimpfter Abgeordneter mehr im Bundestag, kein ungeimpfter Student mehr im Hörsaal.“
  • „Die Gesellschaft muss das jetzt selbst regeln: Wenn Du nicht geimpft bist, dann möchte ich auch nicht, dass Du mit meinen Kindern spielst!“
  • „Ungeimpfte dürfen nicht als Minderheit die Mehrheit terrorisieren.“
  • „Was Ratten in der Zeit der Pest waren, sind Kinder zurzeit für Covid-19“
  • „In Deutschland reicht es nicht, den Ungeimpften auf die Nerven zu gehen, da muss man mehr tun.“
  • „Ungeimpfte brauchen nun Peitsche statt Zuckerbrot.“
  • „Vermeiden Sie Kontakt mit Ungeimpften!“
  • „Nur die Ungeimpften, die Deserteuren gleichen, sind zu bestrafen!“

Sehen wir uns nun den Volksverhetzungs-Paragraph im Strafgesetzbuch an. Er besagt:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Sie als Leser können nun entscheiden, ob hier Teile der Bevölkerung zum Hass und zu Willkürmaßnahmen aufgestachelt und die Menschenwürde angegriffen wurde, ob Ungeimpfte mit diesen Aussagen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich nicht.

Nun zum Vergleich die Aussagen Bhakdis, wegen denen er vor Gericht muss:

„Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle.“

Die Staatsanwaltschaft Kiel sah darin – anders als die Generalstaatsanwaltschaft, die jetzt Anklage erhob, keine strafwürdige Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung. „Die Äußerungen des Beschuldigten in dem Video richten sich vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie bezieht“, hieß es in der Begründung.

Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte schreibt zum Volksverhetzungs-Vorwurf: „In den beschriebenen Äußerungen Bhakdis ist allerdings von vornherein überhaupt nichts zu finden, was mit dieser Definition zusammenpassen würde.“ Und: „Dieser Tatvorwurf ist also bei einer an der höchstgerichtlichen Rechtsprechung orientierten Auslegung nicht aufrechtzuerhalten“.

Das zweite Zitat, das Bhakdi zur Last gelegt wird, lautet wie folgt:

Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung einer neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung.“

Zum Vorwurf, der Professor habe damit den Holocaust verharmlost, schreibt das Netzwerk: „Eine ausdrückliche Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts, des nationalsozialistischen Völkermordes im  Dritten Reich, lässt sich dieser Aussage schon einmal nicht entnehmen. Im Gegenteil setzt sie den Holocaust und seine Schrecken als gegeben voraus.“

Hoffnung auf Sachverstand und Courage

Fazit der kritischen Richter und Staatsanwälte im Juni:  „Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist in beiden Anklagepunkten schon im objektiven Tatbestand nicht schlüssig. Bhakdis Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Es drängt sich der Verdacht von Gesinnungsstrafrecht auf. Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen.“ Diesen juristischen Sachverstand und diese Courage hat das Amtsgericht nicht bewiesen, wie wir jetzt wissen.

Hier mein Video zum Text.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: Shutterstock

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