Von Daniel Weinmann
„In Rekordzeit haben sich bereits mehrere Tausend Mitarbeiter:innen für das Sommerfest 2022 – ZUSAMMEN EIN GANZES online angemeldet“ schrieb die Charité unter dem Betreff „Sommerfest“ in einem internen Schreiben an ihre Mitarbeiter. „Dieser starke Zuspruch freut uns sehr und zeigt, wie groß die Begeisterung für ein gemeinsames Fest am 1. Juli ab 18 Uhr in der Kulturbrauerei ist.“
„Rund drei Jahre sind vergangen, seit wir unser eindrucksvolles Sommerfest in der Kulturbrauerei mit Ihnen gefeiert haben. Eine Zeit, in der wir alle während der Corona-Pandemie täglich an unsere Grenzen gegangen sind, um die Charité auf Kurs zu halten und für die Zukunft strategisch weiterzuentwickeln.“ All dies sei nur möglich gewesen durch den „außergewöhnlichen Einsatz“ der Mitarbeiter über alle Berufsgruppen hinweg.
Was folgt, könnte aus der finstersten Zeit der Coronakrise stammen: „Um den gemeinsamen Abend so sicher wie möglich zu verbringen, sind folgende Zugangsregelungen für das Sommerfest 2022 einzuhalten:
- Gültige, vollständige Impfung und/oder Genesung, inklusive einer Auffrischungsimpfung, falls sechs Monate seit Genesung/Grundimmunisierung vergangen sind, sowie zusätzlicher tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest.
- Personen mit Atemwegssymptomen oder ohne die genannten Nachweise werden nicht zur Veranstaltung zugelassen.“
Doch selbst das ist nicht genug: Da die Veranstaltung im Freien und in Innenräumen stattfindet, empfiehlt die Charité das Tragen einer medizinischen Maske – insbesondere, wenn der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden könne.
Der GG-Gewerkschaft geht dies zu weit. In einem Brief an den Charité-Vorstandsvorsitzenden Heyo Klaus Kroemer rügt die GG-Bundesgeschäftsführerin Ana-Maria Popa den „offenkundigen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des §2 des Landesantidiskriminierungsgesetz, sowohl hinsichtlich chronischer Krankheiten wie Behinderungen als auch mit Blick auf das Geschlecht.“ Gleichzeitig dürfte es sich nach Ansicht der Gewerkschaftsvertreterin um Mobbing am Arbeitsplatz handeln. Dabei bezieht sie sich auf ein Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2001.
»Chronisch Kranke Schwerbehinderte und Schwangere werden ausdrücklich ausgeschlossen«
Darin hieß es: „In arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des „Mobbing“ fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder in einander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzungen förderlich sind und jedenfalls in Ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit der anderen verletzen.“
Genau dies sei der Fall, „wenn nicht nur diejenigen Mitarbeiter – höchst zynisch unter dem Motto „Zusammen“ – ausgeschlossen werden, die verlangten Eingriff in das grundrechtsgleiche Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Zugangsbarriere nicht hinnehmen und ihre Grundrechte waren wollen, sondern ausdrücklich chronisch Kranke Schwerbehinderte und Schwangere gänzlich ausgeschlossen werden“.
„Ich bin mir sicher, dass die landeseigene Charité hier nicht absichtlich chronisch Kranke, Schwerbehinderte und Schwangere diskriminiert, was ein klarer Verstoß gegen Deutschlands erstes Antidiskriminierungsgesetz wäre“, kommentierte GG-Gewerkschaftschef Marcel Luthe gegenüber reitschuster.de. „Dies gilt umso mehr, als dass diese willkürliche Ausgrenzung von Mitarbeitern bei einer Betriebsfeier auch arbeitsrechtlich ohnehin unzulässig ist und auch kein Recht besteht, geschützte Gesundheitsdaten zur Teilnahmevoraussetzung zu machen. Die Charité ist ja kein Kleinstaat, sondern wird sich sicher an geltendes Recht halten.“
Für Karl Lauterbach ist das Vorgehen der Charité „vorbildlich“. Der Gesundheitsminister konnte es sich nicht verkneifen, seine Fangemeinde mit einem Tweet zu diesem Thema zu beglücken. „So wird vermieden, dass es bei dem Fest zu einem Superspreading unter den MitarbeiterInnen kommen kann“, so der unbelehrbare Impf-Fanatiker, „darunter hätten die Patienten zu leiden. Durch Ausfälle müssten möglicherweise viele Eingriffe abgesagt werden.“
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
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