Corona-Kollateralschäden: wenig Respekt für Nebenwirkungen Nur rund jeder zehnte Impfschaden wird anerkannt

Von Daniel Weinmann

„Die Corona-Impfung hat weltweit Millionen Leben gerettet, aber in seltenen Fällen sind Menschen durch sie auch krank geworden.“ So belehrt die „Zeit“ als inoffizielles Regierungsorgan noch heute ihre Leser. Ein Online-Redakteur des Hamburger Wochenblattes hatte von den zuständigen Landesbehörden in allen 16 Bundesländern wissen wollen, wie viele Bundesbürger bisher einen Antrag auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens gestellt hatte.

Die Freude am Speersort dürfte groß gewesen sein: Von den aktuell 8886 gestellten Anträgen wurden bisher nur 3488 von den Behörden bearbeitet. Anerkannt wurden davon lediglich 379 Fälle, was einem Anteil von nur rund elf Prozent entspricht. Die Anerkennungsquoten unterscheiden sich zwischen den Bundesländern stark. Während Bayern etwa zum jetzigen Zeitpunkt zehn Prozent der Anträge bewilligt hat, kommt Nordrhein-Westfalen mit 21 Prozent auf mehr als doppelt so viele. Die große Diskrepanz könnte laut Bericht nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass in manchen Bundesländern aussichtsreiche Anträge mit Priorität bearbeitet werden.

Mit Blick auf die Erkrankungen, die als Impfschaden anerkannt wurden, blieben sechs Bundesländer eine konkrete Antwort schuldig bzw. gaben an, dass die Diagnosen nicht statistisch erfasst würden. Die anderen Bundesländer führen als häufig anerkannte Diagnosen Herzmuskelentzündungen und Fälle von Sinusvenenthrombosen – teils in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen – an.

Viele Impfgeschädigte werden wohl nie zu ihrem Recht kommen

Die Schädigung müsse „kausal auf die Impfung zurückzuführen sein“, sagte Thomas Kerner gegenüber der „Zeit“. Ein rein zeitlicher Zusammenhang mit der Impfung reiche nicht aus. Genau dies ist in den Augen der Gutachter aber selten der Fall. Hält man sich vor Augen, dass die Anträge durch Experten der Landesbehörden geprüft werden, die häufig zu den Sozialministerien gehören, wird schnell klar, warum nur selten ein Kausalzusammenhang diagnostiziert wird.

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Genau umgekehrt lief es während der „Pandemie“, als es darum ging, Krankheiten und Todesfälle mit Corona in Verbindung zu bringen. Ein Corona-Bezug lag bereits vor, wenn ein nachweislich nicht aussagekräftiger Test positiv ausfiel. Wer beispielsweise infolge eines Autounfalls ums Leben gekommen war und positiv getestet wurde, ging als Corona-Toter in die Statistik ein.

Weil – frei nach Christian Morgenstern – nicht sein kann, was nicht sein darf, werden viele Impfgeschädigte wohl nie zu ihrem Recht kommen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass ein erheblicher Anteil als „Post-Covid“ geführt wird, obwohl die Nebenwirkungen auf „Post-Vac“ zurückzuführen sind. Zudem werden viele Impfschäden schlicht nicht gemeldet.

Auch wenn auf diese Weise die wahre Anzahl schwerer Impfnebenwirkungen vermutlich nie ans Licht kommen dürfte, muss sich Karl Lauterbach fragen lassen: Wie können Impfschäden behördlich anerkannt werden, wenn die Impfung – wie vom Gesundheitsminister postuliert – „nebenwirkungsfrei“ ist?

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Ducu Rodionoff/Shutterstock

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