Ein Gastbeitrag von Annette Heinisch
Strafanzeige gegen den Bundeskanzler
“Strafanzeige gegen Herrn Olaf Scholz, geb. am 14.06.1958 in Osnabrück, zur Zeit Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin, und gegen Herrn Dr. Peter Tschentscher, geb. am 20.01.1966 in Bremen, zur Zeit Erster Bürgermeister (Präsident des Senats) der Freien und Hansestadt Hamburg, 20095 Hamburg und weitere Verantwortliche wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie – im Falle des Herrn Scholz – wegen falscher uneidlicher Aussage, strafbar gemäß §§ 370 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AO, 27 StGB sowie gemäß § 153, 162 Abs. 2 StGB.”
Mit diesen Worten beginnt die Strafanzeige gegen den Kanzler der Bundesrepublik Deutschland und Hamburgs Ersten Bürgermeister, eingereicht von dem wohl renommiertesten deutschen Strafverteidiger Gerhard Strate, bekannt geworden nicht nur durch die von ihm erwirkten Wiederaufnahmeverfahren, sondern z. B. auch durch seine Strafanzeigen gegen führende Bankmanager wie die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank Jens Nonnenmacher und Hans Berger.
Auch bei der vorliegenden Anzeige geht es um Geld, viel Geld sogar, genauer gesagt 47 Millionen Euro. Hintergrund sind die Geschäfte, die unter dem Stichwort „Cum-Ex“ bekannt geworden sind. Dabei haben sich Aktionäre, oft sogar mit ausgeklügelten Modellen, Steuern erstatten lassen, die sie nie bezahlt haben. In Hamburg war die alteingesessene Warburg Bank in diese Geschäfte verwickelt. Konkret hat sie wohl 90 Millionen Euro Kapitalertragsteuer erstattet bekommen, die sie nie zuvor gezahlt hatte, wovon sie 47 Mio. Euro auch nicht wieder zurückzahlen muss. Denn – und das ist Gegenstand der Strafanzeige – auf die Rückforderung wurde verzichtet, so dass Zahlungsverjährung eingetreten ist.
In seiner umfangreichen Anzeige zeichnet Strate fast schon minutiös die Chronologie nach.
Die Sache beginnt für Hamburg im Februar 2016 mit einem Bericht der Süddeutschen Zeitung:
“Ausgerechnet dieses exquisite Geldhaus soll in mutmaßlich kriminelle Aktiengeschäfte in Höhe von mehr als 150 Millionen Euro verwickelt sein. Nach Informationen von SZ, NDR und WDR hat die Kölner Staatsanwaltschaft vor gut vier Wochen die Hamburger Zentrale von M.M. Warburg durchsucht. Es geht wieder mal um Geschäfte mit dem sonderbaren Titel Cum und Ex. Dabei haben sich die offenbar grenzenlos Gierigen beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer vom Fiskus mehrmals erstatten lassen. Mehrere Führungskräfte der Hamburger Privatbank stehen nun unter Verdacht….Das feine hanseatische Bankhaus soll Geschäfte mit drei Kapitalfonds gemacht haben. Zweck der Aktiendeals sei es eben gewesen, sich einmal gezahlte Steuern mehrmals erstatten zu lassen, glauben die Kölner Ermittler. Ein Teil der Geschäfte soll über Malta gelaufen sein. Die Insel im Mittelmeer ist bei Cum-und-Ex-Geschäften eine bekannte Adresse. Fachleute sprechen von der „Malta-Struktur“. Zwei Warburg-Manager sollen sogar eigenes Geld in die betreffenden Fonds investiert haben. Die Hamburger Privatbank äußert sich zu diesen Details nicht.
Die Kölner Staatsanwaltschaft untersucht im Fall Warburg neben der Malta-Spur auch Verbindungen in die Schweiz und den Weg von vielen Geldflüssen bis in die Karibik. Warburg soll angeblichen Drahtziehern von Cum-Ex-Deals geholfen haben, mehr als zwanzig Millionen Euro beiseitezuschaffen. Zu diesem Zweck soll das Hamburger Geldhaus Scheinrechnungen bezahlt haben, die aus der Schweiz von der Sarasin-Bank gekommen seien.“
Im April 2016 informierte die Staatsanwaltschaft Köln das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg schriftlich über das laufende Ermittlungsverfahren gegen das Bankhaus Warburg. Immerhin hatte die Staatsanwaltschaft Köln bereits im Februar ausreichend Hinweise auf ein strafbares Verhalten, um einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss bei diesem Bankhaus bewirken zu können. Das Schreiben des Kölner Staatsanwalts, welches dezidiert die Vorgehensweise des Bankhauses Warburg und der anderen Beteiligten erläutert und von Strate im Wortlaut zitiert wird, endet mit den Worten:
„In diesem Zusammenhang besteht der Verdacht, dass die M.M. Warburg & Co. mit Billigung der Geschäftsleitung in den Jahren 2006 bis 2011 solche Transaktionen auf eigene Rechnung durchgeführt und durch vorsätzlich unrichtige Erklärung gegenüber den Steuerbehörden zu Unrecht ein (doppeltes) Erstattungsvolumen in Höhe von ca. 165 Millionen Euro erlangt hat.“
Im Juni 2016 übersandte die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf dem Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg unter Bezugnahme auf das bei der Staatsanwaltschaft Köln geführte Ermittlungsverfahren einen Datenträger (USB-Stick) mit der gesamten bis dahin entstandenen Ermittlungsakte.
Im September 2016, genauer gesagt am 7.9.2016, traf sich der damalige Erste Bürgermeister Olaf Scholz mit den Gesellschaftern der Warburg Bank, Max Warburg und Christian Olearius in seinen Amtsräumen im Hamburger Rathaus. Anwesend war auch ein Leitender Regierungsdirektor der Wirtschaftsbehörde. Dieser hatte ein anderthalbseitiges Papier vorbereitet, worin bereits in der ersten Zeile als „möglicher Ansprechpunkt“ die sogenannten „Cum-Ex-Geschäfte“ genannt werden, welche Anfang 2016 „auch in Verbindung mit der Privatbank M.M. Warburg gebracht wurden“.
Ferner wird der Bericht in der Süddeutschen Zeitung von Februar 2016 erwähnt, demzufolge die Warburg Bank in „kriminelle Aktiengeschäfte“ in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro verwickelt sei. Die Kölner Staatsanwaltschaft habe deshalb die Hamburger Zentrale der Warburg Bank durchsuchen lassen und nach Belegen für die „Cum-Ex-Geschäfte“ gesucht. Fünf Manager der Traditionsbank ständen dem Bericht zufolge unter Verdacht. Die mutmaßlich betrügerischen Geschäfte seien über drei Kapitalfonds gelaufen und über eine Adresse auf der Mittelmeerinsel Malta abgewickelt worden. Die Warburg Bank solle möglichen Drahtziehern der „Cum-Ex-Geschäfte“ geholfen haben, „mehr als zwanzig Millionen Euro beiseite zu schaffen“.
All diese Informationen befinden sich ausweislich der Strafanzeige in dem gesprächsvorbereitenden Papier, das dem Bürgermeister unmittelbar vor dem Gespräch am 7.9.2016 zugegangen war.
Am 4.10. 2016 übersandte die Steuerfahndung Düsseldorf dem Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg einen weiteren Datenträger mit der elektronischen Akte der Staatsanwaltschaft Köln auf dem Stand vom 26.8.2016.
Unter dem 5.10.2016 wandte sich die Leiterin des Finanzamtes für Großunternehmen mit einem von ihrer Abteilungsleiterin verfassten Schreiben an die Finanzbehörde Hamburg. Darin wird mitgeteilt, dass das Finanzamt beabsichtige, die Anrechnungsverfügungen der Körperschaftsteuerbescheide aus den Jahren 2009 bis 2011 gegenüber der Warburg Bank dahingehend abzuändern, dass die bisher angerechnete Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag um die Steuerabzugsbeträge gekürzt werden, die auf die Cum-Ex-Geschäfte entfallen, und um Zustimmung gebeten:
„Angesichts der genannten Indizien vertritt das Finanzamt die Auffassung, dass die Warburg Bank Zweifel an dem Einbehalt der KESt hätte haben müssen und dass sie diese in grob fahrlässiger Weise ignoriert hat. Die Warburg Bank hätte bei den bestehenden Zweifeln bei den Beratern, bei ICAP oder bei der Deutschen Bank rückfragen müssen. Eine Rücknahme nach § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO ist gerechtfertigt.“
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Rücknahme für die Veranlagungszeiträume 2007 und 2008 wegen Eintritts der Zahlungsverjährung nicht mehr möglich sei. Eine Änderung der Anrechnungsverfügung für den Veranlagungszeitraum 2009 sei lediglich bis Ende 2016 möglich, da dann erneut Zahlungsverjährung eintrete.
Nun bricht eine hektische Betriebsamkeit aus, in die auch der damalige Bürgermeister Scholz involviert ist.
Am 26.10.2016 trifft er sich erneut im Rathaus mit den Warburg-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg, diesmal ohne Zeugen.
Am 9.11.2016 ruft Scholz von sich aus Christian Olearius an. Am 17.11.2016 wird in der Finanzbehörde durch die Leiterin der Abteilung 5 (Steuerverwaltung), ihren Stellvertreter, die Vorsteherin des Finanzamtes für Großunternehmen und deren Abteilungsleiterin sowie vier weiteren Mitarbeitern der Finanzbehörde beschlossen,
„…dass sich die Risikoeinschätzung der Erfolgsaussichten eines etwaigen Klageverfahrens weiter zu Lasten der Finanzverwaltung verschoben hätten und dass eine Änderung der Anrechnungsverfügung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll sei…“, wie es in dem Gesprächsvermerk heißt.
Am 23.11.2016 nimmt der damalige Finanzsenator Tschentscher die Entscheidung zustimmend zur Kenntnis. Dem Steuerzahler entgehen damit 45.575.633,09 Euro an zu Unrecht angerechneter/erstatteter Kapitalertragssteuer nebst einem Solidaritätszuschlag in Höhe von 2.506.793,69 Euro, also rund 47 Millionen Euro.
Dieses Verhalten wertet Strate als aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch den damaligen Finanzsenator sowie die Mitarbeiter der Finanzbehörde und des Finanzamtes für Großunternehmen.
Offen war aber noch die Rückforderung der zu Unrecht erstatteten/angerechneten Steuer für das Jahr 2010 in Höhe von circa 43 Millionen Euro. Rückforderungsansprüche drohten mit Ablauf des Jahres 2017 zu verjähren.
Im Herbst 2017 bestand in der Hamburger Finanzbehörde Einigkeit, auch hinsichtlich dieses Betrages von einer Rückforderung Abstand zu nehmen. Dies wurde dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einem Schreiben vom 30.10.2017 mitgeteilt.
Am 8.11.2017 erging Weisung des BMF, den Betrag einzufordern. Am 10.11.2017 fand erneut ein Treffen im Rathaus zwischen Olaf Scholz und den Gesellschaftern der Warburg Bank Christian Olearius und Max Warburg statt. Am 15.11.2017 fand eine Besprechung im Ministerium in Berlin statt. Das BMF blieb bei seiner Weisung. Gegen diese remonstrierte die Leiterin der Steuerverwaltung in der Finanzbehörde unter dem 29.11.2017.
Dennoch hielt das BMF an seiner Weisung fest. Am 13.12.2017 übergab schließlich die Abteilungsleiterin im Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg in Anwesenheit von zwei Betriebsprüfern der Warburg Bank den Bescheid über die Rückforderung der für das Jahr 2010 angerechneten Kapitalertragsteuer. Diese legte gegen den Rückforderungsbescheid Einspruch ein. Am 19.12.2017 gewährte das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg eine Aussetzung der Vollziehung.
In einer Stellungnahme vor der Bürgerschaft am 31.01.2018 erklärte Tschentscher, er halte das Vorgehen des Bundesfinanzministeriums für unrechtmäßig. Zudem behauptete er, keinerlei Weisungsbefugnis über die ihm unterstellte Finanzbehörde zu haben.
Am 12.3.2018 wurde Olaf Scholz Bundesfinanzminister; der Finanzsenator Peter Tschentscher wurde am 28.3.2018 sein Nachfolger im Amt des Ersten Bürgermeisters.
Am 30.4.2021 sagte Olaf Scholz vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ der Hamburgischen Bürgerschaft, er habe keine Erinnerung an die Gespräche; er führe viele Gespräche mit Vertretern der Hamburger Stadtgesellschaft und könne sich an einzelne nicht erinnern.
Dies hält Strate für eine evidente Falschaussage. In seiner Anzeige stellt er dazu fest:
„Trotz des sowohl von Dr. Tschentscher als auch Olaf Scholz betonten konsequenten Kampfes der Hamburger Steuerverwaltung gegen Cum-Ex-Geschäfte hielten sie über die Warburg Bank ihre schützende Hand: Warum wurden die Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens, bei dem es um Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex-Gestaltungen in vielfacher Millionenhöhe geht, dreimal, bis Ende 2017, vom Bürgermeister im Bürgermeisterzimmer empfangen und die Finanzbehörde mit Unterstützung des Finanzsenators zur Remonstration gegen die Weisung aus Berlin ermutigt? Und die Gespräche des Bürgermeisters mit den (von der Kölner Staatsanwaltschaft) Beschuldigten bleiben – auch vor diesem speziellen Hintergrund – bei ihm völlig erinnerungslos? Das ist nicht ansatzweise glaubhaft.
Eine völlige Erinnerungslosigkeit – wie sie Olaf Scholz für sich in Anspruch nimmt – ist eine Erscheinung, die in der Aussage- und Gedächtnispsychologie nur im Rahmen einer sog. Posttraumatischen Belastungsstörung gelegentlich diagnostiziert wird. Dafür gibt es hier keine Anhaltspunkte.“
Seit dem 8.12.2021 ist Olaf Scholz Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Er ist bekannt als Kanzler, der keine roten Linien kennt.
Anmerkung von Boris Reitschuster: Auf der Bundespressekonferenz fragte ich den Sprecher des Bundeskanzlers, Wolfgang Büchner, nach der Anzeige. Er antwortete ausweichend und meinte nur, der Kanzler habe zu dem Thema alles gesagt.
Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Annette Heinisch. Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Schwerpunkt: Internationales Bank- und Währungsrecht und Finanzverfassungsrecht. Seit 1991 als Rechtsanwältin sowie als Beraterin von Entscheidungsträgern vornehmlich im Bereich der KMU tätig.
Bild: Alexandros Michailidis/ShutterstockText: Gast