Denunzieren leicht gemacht: NRW richtet Meldestelle für Muslimfeindlichkeit ein 720.000 Euro Steuergeld pro Jahr

Von Kai Rebmann

In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2023 insgesamt 269 antimuslimische Straftaten gezählt. Dies stelle eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr dar, wie es aktuell in vielen Medien zu lesen ist. Anlass für diese Berichterstattung ist die für Frühjahr 2025 geplante Eröffnung der sogenannten „Meldestelle zu antimuslimischem Rassismus“ (MEDAR), einem Projekt, das bereits vor knapp drei Jahren von der damals noch schwarz-gelben Landesregierung in Angriff genommen wurde.

Parallel dazu sollen im selben Atemzug noch drei weitere landeseigene Meldestellen das Licht der Welt erblicken: je eine gegen Queerfeindlichkeit, Antiziganismus und sonstigen Rassismus, etwa anti-schwarzen oder antiasiatischen. In jede der vier neuen Meldestellen sollen laut Integrationsministerium künftig Landesmittel – sprich Steuergelder – in Höhe von 180.000 Euro fließen, insgesamt also 720.000 Euro.

Da stellt sich zwingend die Frage, wie dringend notwendig eine solche Plattform ist bzw. wie groß das Problem wirklich ist, das damit bekämpft werden soll. In NRW leben offiziellen Angaben zufolge 1,7 Millionen Muslime. Dem standen im vergangenen Jahr 269 Straftaten gegenüber, die als „antimuslimisch“ eingestuft werden, also weniger als eine pro Tag im bevölkerungsreichsten Bundesland. In den Jahren davor waren es laut Innenministerium sogar noch deutlich weniger (2017: 239, 2018: 156, 2019: 176, 2020: 188, 2021: 110, 2022: 133).

Die eingangs zitierte „Verdoppelung“ beruht zum einen also auf einem Vergleich mit einem der niedrigsten Werte der vergangenen Jahre und wurde nicht zuletzt durch einen massiven Anstieg entsprechender Straftaten in den letzten drei Monaten des Jahres 2023 erreicht (Stichwort: 7. Oktober 2023).

Zum weiteren Vergleich: Die Zahl der antisemitischen Straftaten in NRW lag im Jahr 2023 mehr als doppelt so hoch, konkret bei 547 entsprechenden Vorfällen. Um es klar zu sagen: Jede dieser Straftaten – ob sie nun gegen Muslime, Christen, Juden oder Schwule gerichtet ist – ist eine zu viel! Die Frage ist aber, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird und nicht sogar ganz bewusst eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen werden soll.

Grenzen zwischen Strafbarkeit und Meinungsfreiheit verschwimmen

Darauf lassen jedenfalls einige Aussagen zum Wesen von MEDAR schließen. Die unter anderem vom in Köln ansässigen Verein interKultur e.V. getragene Meldestelle soll als reine Online-Plattform zur Verfügung gestellt werden. Was im digitalen Zeitalter auf den ersten Blick wie ein zeitgemäßer Service anmutet, könnte sich sehr schnell als offene Einladung zum wilden Diffamieren per einfachem Mausklick entpuppen.

Wie einfach es tatsächlich werden soll, vermeintliche oder tatsächliche Muslimfeindlichkeit bei der entsprechenden Meldestelle sichtbar zu machen, erklärt Kemal Bozay von interKultur an einem fiktiven Beispiel: „Ich war vor drei Wochen in Gelsenkirchen-Buer unterwegs. Drei Männer haben gesehen, dass ich ein Kopftuch trage und haben gerufen: ‚Geh zurück nach Anatolien!‘ Einer von ihnen hat mir noch den Mittelfinger gezeigt.“

Ob sich ein solcher Vorfall dann wie beschrieben auch zugetragen hat und vor allem, ob es sich dabei um eine Straftat handelt oder um eine straffreie Meinungsäußerung, überprüft die Meldestelle ausdrücklich nicht. Sehr wohl gibt sie den Meldern aber eine eigene Einschätzung und empfiehlt das weitere Vorgehen. Bozay dazu: „Wenn wir feststellen, da geht es um eine Straftat – also zum Beispiel Beleidigung oder Körperverletzung – weisen wir die Person darauf hin, falls sie Kontaktdaten hinterlassen hat, dass sie sich damit auch an die Polizei wenden kann.“

Doch tatsächlich geht es bei MEDAR gar nicht nur darum, wirkliche Straftaten zu erfassen, was die Macher der Meldestelle in bemerkenswerter Offenheit auch zugeben. So sollen dort ausdrücklich auch solche Vorfälle dokumentiert werden, die sich unterhalb der Strafbarkeit abspielen und von Betroffenen also womöglich nur subjektiv als Diskriminierung empfunden werden (können), in Wirklichkeit bzw. aus juristisch-objektiver Sicht aber eine freie Meinungsäußerung darstellen.

AfD warnt vor 'Geist der Denunziation'

Unklar ist neben dem genauen Startschuss für MEDAR – die Landesregierung gibt hierzu lediglich „Frühjahr 2025“ an – auch die konkrete Ausgestaltung der Plattform, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz. Diese Frage könnte sich dann stellen, wenn Betroffene via Social Media diskriminiert worden sein wollen und entsprechende Screenshots von Postings oder Direktnachrichten hochladen. Dazu, wie der Schutz der Persönlichkeitsrechte von vermeintlichen Verursachern dann gewährleistet werden soll, schweigt sich die Regierung bisher ebenso aus wie zu der Frage, wie eine anschließende Anonymisierung vonstatten gehen soll.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen wollte die AfD die Meldestelle im September 2024 auf den letzten Metern noch stoppen, um der befürchteten Förderung des „Geistes der Denunziation“ Einhalt zu gebieten. In einem entsprechenden Antrag wurde unter anderem argumentiert, dass die Hürden zur Anschwärzung von unbescholtenen Bürgern durch die vier neuen Meldestellen zu niedrig seien. Der Antrag wurde im Landtag von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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